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| ![]() Erzbischof: Eucharistie für Homosexuelle und Wiederverheiratete17. Dezember 2015 in Weltkirche, 28 Lesermeinungen Das persönliche Gewissen solle entscheiden, ob wiederverheiratete Geschiedene und Homosexuelle würdig seien die Eucharistie zu empfangen. Die Betroffenen müssten die Lehre der Kirche kennen, ihr aber nicht unbedingt zustimmen, sagt Erzbischof Cupich Chicago (kath.net/LSN/jg) Ihre Situationen sollten im sogenannten Forum Internum, also beispielsweise im Beichtgespräch oder der geistlichen Begleitung mit einem Priester, erwogen werden. Wer im Gespräch mit einem geistlichen Begleiter zu einer Entscheidung komme, müsse seinem Gewissen folgen. Das sei Lehre der Kirche und gelte für wiederverheiratete Geschiedene ebenso wie für Homosexuelle, antwortet Cupich auf Frage des ABC-Reporters. Diese müssten über ein gebildetes Gewissen verfügen, die Lehre der Kirche verstehen und mit einem geistlichen Begleiter arbeiten, ergänzt Cupich. Die in diesem Prozess gewonnene Entscheidung sei zu respektieren. Niemand der die Kommunion spende könne beurteilen wer würdig und wer unwürdig sei, ergänzt Cupich. Das geltende Kirchenrecht beurteilt die Zulassung zur Kommunion anders. Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren, heißt es wörtlich im Can. 915 des CIC von 1983. Der Theologe George Weigel hat das Interne Forum als einen von der deutschen Fraktion in letzter Minute eingebrachten Versuch zur Gesichtswahrung bei der Familiensynode bezeichnet. Vorher waren bereits drei Vorschläge dieser Gruppe abgelehnt worden. Die Beurteilung im Forum Internum sei eine Neuauflage des Arguments der persönlichen Gewissensentscheidung gewesen, schreibt Weigel. Erzbischof Cupich scheint das genau so zu verstehen, wenn er nur verlangt, die betroffen Person müsse die Lehre der Kirche verstehen, nicht aber ihr zustimmen. Im Abschlussdokument der Synode wurde schließlich noch ergänzt, dass das rechte Gewissen anhand der Lehre der Kirche gebildet ist. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEucharistie
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