Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Marx ärgert sich über die "Reaktionären" und "Stimmungsmache"
  2. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  3. Kardinal Marx und das öffentlich gewordene Geheimdekret
  4. Insider: Vatikan bereitet sich auf Folgen der Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor
  5. Kardinal Marx unter Druck: Zwischen grober Fahrlässigkeit und dem Vorwurf der Vertuschung
  6. „Gott und sein Gesetz sind wichtiger als menschliche Vereinbarungen und Macht“
  7. Bischof der Herzen – Walter Mixa wurde 85
  8. Goldenstein-Nonnen doch in Rom? Propst in Sorge
  9. Back to the future: Durch den Traditionalismus zur Gendergerechtigkeit
  10. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise
  11. „Theologische Katastrophe“: Massive Kritik am Erprobungsband des neuen evangelischen Gesangbuchs
  12. Erzbischof Sheen warnte bereits 1965 vor falschem Mitgefühl
  13. Die Messe in der außerordentlichen Form kehrt nach Santa Maria Maggiore/Rom zurück
  14. Jesus ist lebendige Gegenwart
  15. Arche-Sprecher warnt vor Zunahme des Islamismus an Schulen in Deutschland

Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren

12. Dezember 2015 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Päpstliche Vereinfachungen und Reformen sind mit einem Reskript gültig und ab sofort anwendbar.


Vatikanstadt (kath.net/ KNA)
Offenbar als Reaktion auf innerkirchliche Widerstände gegen seine Vereinfachung von Ehenichtigkeitsverfahren hat Papst Franziskus bekräftigt, dass alle anderslautenden frühen Normen ungültig geworden sind. Dies gelte etwa für den Erlass «Qua cura» von Pius XI. (1922-1939) von 1938, der aus einer Zeit stamme, «die deutlich anders war als die heutige», heißt es in einem am Wochenende veröffentlichten Erlass des Papstes. Damit setzte Franziskus zugleich die bereits im September veröffentlichten neuen Bestimmungen zu Ehenichtigkeitsverfahren in Kraft. Auch deutsche Kirchenrechtler hatten Vorbehalte gegen die Reform der Ehenichtigkeitsverfahren geübt.

Mit seinem sogenannten Reskript reagiere der Papst auf «verständliche Widerstände», wie sie bei «jedem Gesetz von epochaler Tragweite» aufträten, schreibt der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, Pio Vito Pinto im «Osservatore Romano» (Samstagsausgabe). Ähnliche Widerstände habe es 1983 auch gegen die Einführung des neuen Kirchenrechts durch Johannes Paul II. gegeben, so der Kirchenrechtler in einem Gastbeitrag für die päpstliche Zeitung. Franziskus bekräftige nun, «dass das Gesetz jetzt in Kraft ist und befolgt werden muss». Pinto leitete die vom Papst eingesetzte Kommission zur Reform der Ehenichtigkeitsprozesse.


Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von Nachwuchs sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten.

Franziskus erklärt in dem schon am 7. Dezember unterzeichneten Text, dass die Vereinfachung der Prozessordnung vor allem «die Nähe der Kirche zu verwundeten Familien» ausdrücken soll. «Die große Menge derer, die das Drama eines ehelichen Scheiterns erleben, sollen durch die kirchlichen Strukturen vom Heilswerk Christi erreicht werden.»

In seinem am Freitag publizierten Erlass verfügt der Papst zudem, dass künftig alle Ehenichtigkeitsprozesse vor dem vatikanischen Ehegericht, der sogenannten Römischen Rota, für die betreffenden Paare kostenlos sein sollen. Ihnen wird künftig von Amtswegen ein Rechtsbeistand gestellt. Erbeten sei jedoch eine Spende für Bedürftige. Die neuen Regeln fordern auch von den Ortskirchen die unentgeltliche Führung solcher Prozesse.

Weiter ordnete der Papst etwa an, dass gegen eine Entscheidung der Rota in einem Ehenichtigkeitsverfahren keine Berufung möglich ist. Zudem dürfe der Dekan der Rota «aus schwerwiegenden Gründen» vom Befolgen der Prozessordnung dispensieren.

Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Ortskirchen überwiesen werden. Franziskus hatte diese Prozess vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, der vom Bischof geführt werden kann.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesetz

  1. Verdeckte Videos: Lebensschützer berufen gegen Urteil
  2. Bewährungsstrafe für massives Stalking eines Priesters
  3. Kardinal von Sri Lanka begrüßt Todesstrafe für Drogendealer
  4. Zeitung: Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft
  5. Verwaltungsgericht Gießen: Karfreitags-Tanzverbot rechtens
  6. Verfassungsbeschwerde wegen Konkordatslehrstühlen
  7. Besondere Anforderungen an die Loyalität







Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Kardinal Marx und das öffentlich gewordene Geheimdekret
  3. Marx ärgert sich über die "Reaktionären" und "Stimmungsmache"
  4. Kardinal Marx unter Druck: Zwischen grober Fahrlässigkeit und dem Vorwurf der Vertuschung
  5. Back to the future: Durch den Traditionalismus zur Gendergerechtigkeit
  6. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  7. Bischof der Herzen – Walter Mixa wurde 85
  8. „Theologische Katastrophe“: Massive Kritik am Erprobungsband des neuen evangelischen Gesangbuchs
  9. Das Vermächtnis eines Sterbenden
  10. Insider: Vatikan bereitet sich auf Folgen der Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor
  11. Goldenstein-Nonnen doch in Rom? Propst in Sorge
  12. Was Kardinal Marx meint und was das Zweite Vatikanische Konzil lehrt
  13. Die Messe in der außerordentlichen Form kehrt nach Santa Maria Maggiore/Rom zurück
  14. Streit um Notre-Dame eskaliert: Macron forciert moderne Glasfenster gegen massiven Widerstand
  15. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz