![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren12. Dezember 2015 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen Päpstliche Vereinfachungen und Reformen sind mit einem Reskript gültig und ab sofort anwendbar. Vatikanstadt (kath.net/ KNA) Mit seinem sogenannten Reskript reagiere der Papst auf «verständliche Widerstände», wie sie bei «jedem Gesetz von epochaler Tragweite» aufträten, schreibt der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, Pio Vito Pinto im «Osservatore Romano» (Samstagsausgabe). Ähnliche Widerstände habe es 1983 auch gegen die Einführung des neuen Kirchenrechts durch Johannes Paul II. gegeben, so der Kirchenrechtler in einem Gastbeitrag für die päpstliche Zeitung. Franziskus bekräftige nun, «dass das Gesetz jetzt in Kraft ist und befolgt werden muss». Pinto leitete die vom Papst eingesetzte Kommission zur Reform der Ehenichtigkeitsprozesse. Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von Nachwuchs sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten. Franziskus erklärt in dem schon am 7. Dezember unterzeichneten Text, dass die Vereinfachung der Prozessordnung vor allem «die Nähe der Kirche zu verwundeten Familien» ausdrücken soll. «Die große Menge derer, die das Drama eines ehelichen Scheiterns erleben, sollen durch die kirchlichen Strukturen vom Heilswerk Christi erreicht werden.» In seinem am Freitag publizierten Erlass verfügt der Papst zudem, dass künftig alle Ehenichtigkeitsprozesse vor dem vatikanischen Ehegericht, der sogenannten Römischen Rota, für die betreffenden Paare kostenlos sein sollen. Ihnen wird künftig von Amtswegen ein Rechtsbeistand gestellt. Erbeten sei jedoch eine Spende für Bedürftige. Die neuen Regeln fordern auch von den Ortskirchen die unentgeltliche Führung solcher Prozesse. Weiter ordnete der Papst etwa an, dass gegen eine Entscheidung der Rota in einem Ehenichtigkeitsverfahren keine Berufung möglich ist. Zudem dürfe der Dekan der Rota «aus schwerwiegenden Gründen» vom Befolgen der Prozessordnung dispensieren. Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Ortskirchen überwiesen werden. Franziskus hatte diese Prozess vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, der vom Bischof geführt werden kann. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGesetz
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |