Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  4. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  7. Der Bischof und der Denunziant
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  10. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  11. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  12. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  13. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  14. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  15. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'

Bewährungsstrafe für massives Stalking eines Priesters

19. November 2019 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Seit 18 Jahren belästigt eine liebestolle Oma einen Pfarrer durch Nackttänze vor dem Pfarrhaus, sie dekorierte den Pfarrgarten mit Phallussymbolen und überhäufte den Pfarrer mit Liebesavancen.


Köln (kath.net)
In Deutschland ist wegen Stalkings gegen einen katholischen Pfarrer in Meschede-Freienohl (Erzbistum Paderborn) eine inzwischen 76-jährige Frau am Montag zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Frau veranstaltete seit inzwischen 18 Jahren Nackttänze vor dem Pfarrhaus, dekorierte den Pfarrgarten mit Phallussymbolen und überhäufte den Pfarrer mit Liebesavancen, kath.net hat bereits berichtet. Durch ihre Kontaktversuche wurde die Gesundheit des Pfarrer erheblich beeinträchtigt, er litt unter starkem Bluthochdruck und Schlafstörungen. Trotz mehrfacher Versuche des Pfarrers, sich gegen die Seniorin zu wehren, gab die Frau nie auf und hörte nicht auf, ihn zu belästigen. Ob der Spuk vorbei ist, ist nicht sicher, die Anwälte der Frau haben Berufung gegen das Urteil angekündigt.


Die alte Dame darf sich während der zwei Jahre Bewährungszeit dem Pfarrer nicht nähern, keinen Kontakt zu ihm aufnehmen, außerdem muss sie eine Psychotherapie machen. Das Amtsgericht in Arnsberg hat ein Gutachten vorliegen, wonach die Seniorin trotz ihrer Persönlichkeitsstörung schuldfähig ist.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesetz

  1. Verdeckte Videos: Lebensschützer berufen gegen Urteil
  2. Kardinal von Sri Lanka begrüßt Todesstrafe für Drogendealer
  3. Papst reagiert auf Widerstände gegen Ehenichtigkeitsverfahren
  4. Zeitung: Freier von Zwangsprostituierten werden bestraft
  5. Verwaltungsgericht Gießen: Karfreitags-Tanzverbot rechtens
  6. Verfassungsbeschwerde wegen Konkordatslehrstühlen
  7. Besondere Anforderungen an die Loyalität






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  3. Der Bischof und der Denunziant
  4. Wie die deutsche Bundesregierung Ihre Steuergelder verschwendet!
  5. 21 Märtyrer: 20 ägyptische Kopten und ein Wanderarbeiter aus Ghana
  6. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  7. Vor 100 Jahren: Guadalupe-Bild heimlich in Kleiderschrank versteckt
  8. Cardinal Confusione
  9. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  10. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  11. Frau, dein Glaube ist groß! Die Gnade, die Grenzen überschreitet
  12. Studie: Weniger Angststörungen in religiös geprägtem Umfeld
  13. Medjugorje und Papst-Akademie laden zu ersten "Mariologischen Tagen"
  14. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  15. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz