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DBK kritisiert Wegfall des Betreuungsgeldes

21. Juli 2015 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Familienbischof Heiner Koch: „In Krippenausbau-Diskussion wurde immer betont, dass auch die Eltern ohne Krippenplatz Wertschätzung erfahren müssen. Das Betreuungsgeld war ein Ausdruck dieser Wertschätzung.“


Berlin-Bonn (kath.net/DBK) Der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Heiner Koch (Dresden-Meißen), erklärt zum heutigen (21. Juli 2015) Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvF 2/13) zur Thematik des Betreuungsgeldes:

„Wir bedauern das Ergebnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Idee, im Anschluss an die Elterngeldbezugszeit ein Betreuungsgeld als weitere Transferleistung für Eltern von Kindern im Krippenalter einzuführen, haben wir unterstützt. In der Diskussion um den Krippenausbau wurde immer wieder betont, dass auch die Eltern, die sich dafür entscheiden, keinen Krippenplatz für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, Wertschätzung erfahren müssen. Das Betreuungsgeld war ein Ausdruck dieser Wertschätzung.


Aber gerade auch als Ergänzung des Elterngeldkonzeptes erscheint uns nach wie vor eine an den Elterngeldbezug anschließende finanzielle Leistung sinnvoll. Schon der 7. Familienbericht hat darauf hingewiesen, dass Teil der skandinavischen Elterngeldkonzepte ein Betreuungsgeld ist. Dieses Betreuungsgeld gewährt den Eltern für eine Übergangszeit die Wahlfreiheit zu entscheiden, ob und wann sie für ihr Kind einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen möchten. Dieses Anliegen, Eltern zu unterstützen, ihre Vorstellung von dem, was für die Familie am besten ist, umzusetzen, ist unseres Erachtens ein zentrales familienpolitisches Ziel.

Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich eine Herausforderung für die Familienpolitik, wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung feststellt, dass der gesellschaftliche Wunsch, die Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung in der Familie oder aber in einer Betreuungseinrichtung zu verbessern, für sich keine Bundesgesetzgebungskompetenz zu begründen vermag. Insofern können wir nur an den Bund und die Länder appellieren, gemeinsam weitere Anstrengungen zu unternehmen, familienpolitische Instrumente zu entwickeln, die die Erziehungsleistung von Eltern anerkennen und die Wahlfreiheit von Eltern unterstützen.“


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Lesermeinungen

 FJansen 22. Juli 2015 
 

Mut zur Rechtssicherheit in seichten Gewässern...

So viel Konsequenz bis ins Formale wünschte man sich vom BverfG auch in anderen Angelegenheiten...


0
 
 Schimmelreiter 21. Juli 2015 

nur formal -

aber dennoch wird es aller Voraussicht nach dazu kommen, dass die Länder das Betreuungsgeld dann abschaffen, mit Ausnahme Bayerns, so ist zu hoffen, und nur solange die CSU dort weiterregiert. Man ist ja nicht mehr gezwungen, das Geld dafür auszugeben.
@ Wunderburger, Sie haben recht, insofern die Feindschaft zwischen der Schlange und der Frau die einzige von Gott gesetzte ist und dass in den Frauen ein gewaltiges Potenzial steckt. Allerdings nur, wenn die Frauen sich einerseits auf ihre Stärken konzentrieren und gleichzeitig auch dem Männlichen Raum geben. Gerade in den Schulen sieht man die Folgen der Überfeminisierung, eben das, was dabei rauskommt, wenn Frauen meinen, sie wären die besseren Männer. Nur die Bipolarität Mensch-Gott bzw. Mann-Frau ist sinnvoll und zielführend. Wo die Väter nicht gebraucht werden, hat es auch ein väterlicher Gott schwer.


2
 
 elmar69 21. Juli 2015 
 

Rein formales Urteil

Bei dem Urteil wird absolut nichts dazu gesagt, ob das Betreuungsgeld nun gut oder schlecht war.

Es wurde lediglich festgestellt, dass es nicht der Aufteilung der Regelungs-Kompetenzen entspricht, die bei der letzten Föderalismus-Reform festgelegt wurde.

Das Betreuungsgeld fällt eindeutig in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Länder. Hier sollten die Länderparlamente jetzt zügig über eigene Regelungen nachdenken.


4
 
 Wunderburger 21. Juli 2015 
 

Jetzt sind vor allem die Frauen herausgefordert!

Frauen, wehrt euch! Geht dem Teufel nicht auf den Leim! Er weiß nur zu gut, dass er gegen eine herzensgute Mutter keine Chance hat. Seine Königsherrschaft wird durch eine Frau, die den dreifaltigen Gott von Herzen liebt, gebrochen! Und weil er das weiß, versucht er die Frauen von ihrer eigentlichen Berufung, nämlich der Mutterschaft, abzubringen. Wenn den Kindern die Mütter fehlen, hat das katastrophale Folgen, die schon heute in den Schulen und den Ausbildungsstätten zu beobachten sind. Der Angriff auf die Familie geht über die Frau! Wer die Frau hat, hat die Familie und damit die geistig-moralische Zukunft eines Volkes und der Kirche. Liebenswerte Christinnen, macht bei diesem neosozialistischen Zauber nicht mit, bleibt daheim bei euren Kindern und erzieht sie, ganz so wie es die Gottesmutter Maria getan hat! Wenn die möglichst viele Frauen sich der Wirtschaft nicht als billige Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, dann muss die Wirtschaft umdenken. Vorher wird sie es nicht tun.


6
 
  21. Juli 2015 
 

Endstation der „Mütterbeschimpfung“

Nun also sind die ideologischen Feinde des Betreuungsgeldes (vorläufig) am Ziel: Die jahrelange Kampagne, von R. Alexander in der „Welt“ 2012 in seinem Artikel „Mütterbeschimpfung“ lehrreich dokumentiert, hat höchstrichterlich das Wunschergebnis gebracht.
In dem abseitig geführten öffentlichen Diskurs war es sogar dem damaligen DBK-Vorsitzenden Kardinal Lehmann zu bunt geworden, sodass er den demagogisch ins Spiel gebrachten Begriff „Herdprämie“ anprangerte.
Beifall jetzt aus den links-rot-grünen Ecken allenthalben. Und natürlich, wen wundert’s, vom „Handelsblatt“: Die heilige Kuh, das Humankapital Frau, ist „gerettet“.
Umso mehr ist Erzbischof H. Koch für seine klaren Worte zu danken. Bundesländer wie Bayern, die in Eigenregie das Betreuungsgeld (fort)zahlen wollen (als Balance zum politisch korrekten Kita-Wahn), verdienen die Unterstützung ALLER Bischöfe – vor allem im Blick auf die römische Bischofssynode, wenn die Stärkung der Familien nicht ein Lippenbekenntnis bleiben soll.


13
 
  21. Juli 2015 
 

Das Urteil ist kritikwürdig,

selbst wenn es rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte.
Nicht alles, was Recht ist, ist auch gerecht!
Die Verbindung Familie: Mutter, Vater,
Kind genießt nur geringes Ansehen.
Der Vater ist eh´ nur zum Geldverdienen da, die Mutter scheint nur wertvoll, wenn sie dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht und das Kind hat gefälligst in die Kita zu gehen, ohne zu bocken und Schwierigkeiten zu machen.

So sieht es aus - das Traumbild Familie, anno 2015.
Gut, dass Bischof Koch hier das Nötige dazu sagt!


12
 

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