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'Du sollst nicht töten' gilt auch für das eigene Leben

22. März 2015 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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„Sterbehilfe als Angebot schafft auch Nachfrage. Wir wollen keine Tür öffnen, durch die am Ende Menschen geschoben werden, die nicht sterben wollen“, warnt der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).


Selsingen (kath.net/idea) Vor einer Verklärung der Selbsttötung als Akt menschlicher Selbstbestimmung hat der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Hans-Jörg Voigt (Hannover), gewarnt. Er sprach in Selsingen auf einer Veranstaltung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU (EAK) im Kreis Rotenburg/Wümme zum Thema Sterbehilfe. Gottes Gebot „Du sollst nicht töten“ gelte auch für das eigene Leben, so wichtig die Selbstbestimmung auch sei, sagte der Bischof. Er sprach sich gegen eine Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen zur Tötung auf Verlangen und zum assistierten Suizid aus: „Sterbehilfe als Angebot schafft auch Nachfrage. Wir wollen keine Tür öffnen, durch die am Ende Menschen geschoben werden, die nicht sterben wollen.“ Aus Sicht der christlichen Ethik vertretbar sei aber etwa eine indirekte Sterbehilfe etwa durch Schmerzlinderung mit lebensverkürzender Wirkung als Nebenfolge. Auch eine passive Sterbehilfe – etwa durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen gemäß dem Patientenwillen – entspreche den Grundzügen christlicher Ethik. Hingegen sei eine Tötung auf Verlangen nicht zu rechtfertigen. Die SELK, der Voigt vorsteht, ist eine Freikirche mit rund 34.000 Mitgliedern.


EAK gegen aktive Sterbehilfe

Der EAK-Kreisvorsitzende, Albert Rathjen (Bremervörde), verwies auf die breite Diskussion um Sterbehilfe in Politik und Gesellschaft. Der EAK spreche sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus, betonte Rathjen, der der SELK angehört. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Mehrheit der Unionsfraktion im Bundestag fordern ein Verbot der organisierten Hilfe zur Selbsttötung, etwa durch Sterbehilfevereine.


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Lesermeinungen

  23. März 2015 
 

...Nicht kaufen und verkaufen können...

In Frankreich ist schon fast ein Gesetz durch, dass den Ärzten und den restlichen Krankenhauspersonal die Gewissensfreiheit verbietet.

Wer sich also der satanischen Tötungsmaschinerie verweigert, darf gekündigt werden. Das ist hier gegen das Grundgesetz, da es die Religionsfreiheit und die Berufsfreizügigkeit einschränkt!


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  23. März 2015 
 

Heute wird man nicht mal mehr gefragt

ich habe schon öfter gelesen, dass dies inoffizielle Praxis (also Mord) ist. Die wollen sich doch nur rechtlich absichern. Letztens habe ich gelesen, dass in den USA Blutspenden verboten sind von Europäern oder Menschen, die länger in Europa gelebt haben (wegen BSE/Jakob-Creutzfeld-Krankheit). Da die Inkubationszeit 5 - 35 Jahre ist wollen sie wohl die massig anfallenden Pflegefälle kostengünstig loswerden.

Selbst, wenn dieses Horrorszenario nicht eintritt erkennt doch jeder Realist, dass wir in einigen Jahren/Jahrzehnten einen belastenden Anteil an Rentnern, deren Kosten (Rente, Krankheit und Pflege) nicht mehr vom Sozialsystem getragen werden können.

Ich glaube tatsächlich, dass dieses Zeichen des Antichrists auf Stirn und Hand (Offenbarung) ein Symbol für unser böses Tun und Denken ist (Jesu-Botschaften an Albert Drexel).


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 Brevierbeter 23. März 2015 
 

Du sollst nicht Töten Sterbehilfe

Kein Mensch hat das Recht über Leben und Tod zu entscheiden.Nur Gott allein gebürt dieses Recht,da er der Geber des Lebens ist. Der Herr gab das Leben und der Herr wird es auch wieder nehmen.


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