Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  2. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  3. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  4. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  5. Papstprediger: KI zeigt „gewisses Etwas auf, das nur wir tun können“
  6. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  7. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  8. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  9. „Welt“-Kolumnist Gideon Böss: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  10. R.I.P. Martin Lohmann
  11. Cantare amantis est. Der Chor: Ikone der Kirche. Die Freilegung des Glaubensgeheimnisses im Gesang
  12. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  13. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  14. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  15. Nuntius Eterović: „Christen sind die weltweit am meisten wegen ihrer Religion verfolgten Menschen“

Gericht gibt Mitarbeitervertretung gegen Bistum Recht

5. November 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Strittig war eine Pressemitteilung der Mitarbeitervertretung, die sich kritisch mit Sparmaßnahmen des Bistums Trier auseinandersetzte.


Mainz (kath.net/KNA) Das Bistum Trier ist mit einer Klage gegen die Gesamt-Mitarbeitervertretung (Gesamt-MAV) des Bistums zunächst gescheitert. Das entschied das Kirchliche Arbeitsgericht am Dienstag in Mainz. Strittig war eine Pressemitteilung der Mitarbeitervertretung, die sich kritisch mit Sparmaßnahmen des Bistums auseinandersetzte.

In ihrer vom 25. März datierenden und auf ihrer Homepage eingestellten Pressemitteilung hatte die Gesamt-MAV mit Hinweis auf den ersten Geschäftsbericht des Bistums betont, dass eine weitere Umsetzung des Kostensenkungsbeschlusses des Bistums aus dem Jahr 2010 zulasten der Mitarbeiter nicht zu rechtfertigen sei. Nach Auffassung des Bistums hatte die Gesamt-MAV kein Recht zur Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Ihr Vorpreschen in die Öffentlichkeit durch polemische Äußerungen und das Aufgreifen einrichtungsinterner Vorgänge verstoße gegen das Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit und führe zu einer erheblichen Störung des Betriebsfriedens.


Das Gericht entschied, die Gesamt-MAV habe sich inhaltlich noch in den Grenzen einer zulässigen Stellungnahme bewegt. Die Erklärung enthalte insbesondere keine Unwahrheiten, keine Diffamierungen und auch keine Internas und überpointierte Verdrehungen der Gegebenheiten, die den Dienstgeber als Kirche ohne Not in der Öffentlichkeit in einem schiefen Licht dargestellt hätten.

Die Gesamt-MAV, so das Gericht, habe partnerschaftlich handelnd gegenüber dem Dienstgeber die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen. Das schließe aber nicht aus, dass sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die außerbetriebliche Öffentlichkeit wenden könne, wenn eine effektive Interessenwahrnehmung dies erfordere. Ob es legitim ist, einen solchen Weg zu beschreiten, kann nach Auffassung des Gerichts nicht generell, sondern nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. (Az.: KAG Mainz M 20/14 Tr).

Den Antrag des Bistums, per einstweiliger Verfügung die Gesamt-MAV dazu zu verurteilen, die Pressemitteilung von ihrer Homepage zu entfernen, hatte das Kirchliche Arbeitsgericht bereits Ende April zurückgewiesen. Nach mündlicher Verhandlung schlug das Gericht Anfang September einen Vergleich vor, den das Bistum ablehnte. Er sah vor, dass die Pressemitteilung nach dem 30. September ersatzlos von der Homepage der Gesamt-MAV entfernt werden müsse, das Bistum im Gegenzug seine Klage fallen lasse.

Das Gericht ließ Revision zu dem in Bonn ansässigen Kirchlichen Arbeitsgerichtshof zu. Dem Vernehmen nach will das Bistum davon Gebrauch machen. Man wolle Rechtssicherheit, hieß es.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Mainz

  1. Bischof Kohlgraf: Kirchensteuer könnte für Zahlungen an Missbrauchsopfer verwendet werden
  2. ‚Queere Christen’ und ‚Katholische Frauenpower’ beim Hessentag 2023
  3. „Eine betende Kirche ist eine lebendige Kirche“
  4. Mainzer Bischof Kohlgraf fasziniert von Funden in St. Johannis
  5. Gericht: Bistum Mainz darf koreanische Freikirche „gefährlich“ nennen
  6. Jubiläumsjahr zur Tausendjahrfeier des Wormser Domes eröffnet
  7. Mainz: Bischöfliches Ordinariat wurde evakuiert
  8. 'Ökumenische' Liturgie im Mainzer Dom nennt im Votum 'Allah'
  9. Peter Kohlgraf zum Bischof von Mainz geweiht
  10. Mainz: Kohlgrafs künftiger Bischofsstab gehörte ursprünglich Meisner






Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Martin Lohmann
  2. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  3. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  4. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  5. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  6. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  7. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  8. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  9. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  10. „Welt“-Kolumnist Gideon Böss: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  11. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  12. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  13. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  14. Bischof Varden: „Ich denke, wir dürfen sagen, dass bei uns die Säkularisierung jetzt zu Ende ist“
  15. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz