Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nach Berliner Stromausfall: „Herr Erzbischof Koch, wir warten auf Ihre Stellungnahme“
  2. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  3. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  4. Katholik kritisiert „Schleimjesus“-Fernsehgottesdient mit direktem Brief an verantwortlichen Pfarrer
  5. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  6. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  7. Menschenrecht auf Abtreibung?
  8. So fühlt sich Nachhausekommen an
  9. These: Die Wahrheit steht über der nachdrücklichen Forderung nach Einheit
  10. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  11. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  12. Der Weihnachtsglaube - Sand oder Fels
  13. BILD-Chefin Marion Horn fordert jetzt: Daniel Günther muss das zurücknehmen oder zurücktreten
  14. Griechisch-orthodoxe Bischöfe üben scharfe Kritik an EU-Plänen zu Abtreibungsfonds
  15. Gegen Agenden und Aktivismus: das Kardinalskollegium hält inne

Gericht gibt Mitarbeitervertretung gegen Bistum Recht

5. November 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Strittig war eine Pressemitteilung der Mitarbeitervertretung, die sich kritisch mit Sparmaßnahmen des Bistums Trier auseinandersetzte.


Mainz (kath.net/KNA) Das Bistum Trier ist mit einer Klage gegen die Gesamt-Mitarbeitervertretung (Gesamt-MAV) des Bistums zunächst gescheitert. Das entschied das Kirchliche Arbeitsgericht am Dienstag in Mainz. Strittig war eine Pressemitteilung der Mitarbeitervertretung, die sich kritisch mit Sparmaßnahmen des Bistums auseinandersetzte.

In ihrer vom 25. März datierenden und auf ihrer Homepage eingestellten Pressemitteilung hatte die Gesamt-MAV mit Hinweis auf den ersten Geschäftsbericht des Bistums betont, dass eine weitere Umsetzung des Kostensenkungsbeschlusses des Bistums aus dem Jahr 2010 zulasten der Mitarbeiter nicht zu rechtfertigen sei. Nach Auffassung des Bistums hatte die Gesamt-MAV kein Recht zur Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Ihr Vorpreschen in die Öffentlichkeit durch polemische Äußerungen und das Aufgreifen einrichtungsinterner Vorgänge verstoße gegen das Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit und führe zu einer erheblichen Störung des Betriebsfriedens.


Das Gericht entschied, die Gesamt-MAV habe sich inhaltlich noch in den Grenzen einer zulässigen Stellungnahme bewegt. Die Erklärung enthalte insbesondere keine Unwahrheiten, keine Diffamierungen und auch keine Internas und überpointierte Verdrehungen der Gegebenheiten, die den Dienstgeber als Kirche ohne Not in der Öffentlichkeit in einem schiefen Licht dargestellt hätten.

Die Gesamt-MAV, so das Gericht, habe partnerschaftlich handelnd gegenüber dem Dienstgeber die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen. Das schließe aber nicht aus, dass sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die außerbetriebliche Öffentlichkeit wenden könne, wenn eine effektive Interessenwahrnehmung dies erfordere. Ob es legitim ist, einen solchen Weg zu beschreiten, kann nach Auffassung des Gerichts nicht generell, sondern nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. (Az.: KAG Mainz M 20/14 Tr).

Den Antrag des Bistums, per einstweiliger Verfügung die Gesamt-MAV dazu zu verurteilen, die Pressemitteilung von ihrer Homepage zu entfernen, hatte das Kirchliche Arbeitsgericht bereits Ende April zurückgewiesen. Nach mündlicher Verhandlung schlug das Gericht Anfang September einen Vergleich vor, den das Bistum ablehnte. Er sah vor, dass die Pressemitteilung nach dem 30. September ersatzlos von der Homepage der Gesamt-MAV entfernt werden müsse, das Bistum im Gegenzug seine Klage fallen lasse.

Das Gericht ließ Revision zu dem in Bonn ansässigen Kirchlichen Arbeitsgerichtshof zu. Dem Vernehmen nach will das Bistum davon Gebrauch machen. Man wolle Rechtssicherheit, hieß es.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Mainz

  1. Bischof Kohlgraf: Kirchensteuer könnte für Zahlungen an Missbrauchsopfer verwendet werden
  2. ‚Queere Christen’ und ‚Katholische Frauenpower’ beim Hessentag 2023
  3. „Eine betende Kirche ist eine lebendige Kirche“
  4. Mainzer Bischof Kohlgraf fasziniert von Funden in St. Johannis
  5. Gericht: Bistum Mainz darf koreanische Freikirche „gefährlich“ nennen
  6. Jubiläumsjahr zur Tausendjahrfeier des Wormser Domes eröffnet
  7. Mainz: Bischöfliches Ordinariat wurde evakuiert
  8. 'Ökumenische' Liturgie im Mainzer Dom nennt im Votum 'Allah'
  9. Peter Kohlgraf zum Bischof von Mainz geweiht
  10. Mainz: Kohlgrafs künftiger Bischofsstab gehörte ursprünglich Meisner






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. "Beten wir gemeinsam für die kommende Welle!"
  3. Nach Berliner Stromausfall: „Herr Erzbischof Koch, wir warten auf Ihre Stellungnahme“
  4. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  5. Katholik kritisiert „Schleimjesus“-Fernsehgottesdient mit direktem Brief an verantwortlichen Pfarrer
  6. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  7. Australischer Forscher Andrew Lowenthal analysiert Zensur in Deutschland
  8. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  9. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  10. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  11. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  12. Menschenrecht auf Abtreibung?
  13. Gott schütze Venezuela!
  14. Papst Leo XIV: Meinungsfreiheit auch im Westen beschränkt
  15. MEHR hippe Missionare in Augsburg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz