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'Sterbehilfe für Kinder ist nicht liberal, sondern menschenverachtend'

15. Oktober 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Hartmut Steeb übt massive Kritik an der Forderung der FDP-Jugendorganisation nach aktiver Sterbehilfe für Kinder: „Wer die Tötung eines Menschen als mögliche Hilfe für einen Menschen bezeichnet, gibt eine Kapitulationserklärung für die Humanität ab.“


Stuttgart-Berlin (kath.net/pl) „Ich bin erschüttert.“ Dies sagte Hartmut Steeb, Generalsekretär der Evangelischen Allianz, über die Forderung der „Jungen Liberalen“, die aktive Sterbehilfe für Kinder zu erlauben. „Ich frage mich, wer uns vor einem solchen ‚Freiheitsverständnis‘ schützt“, stellte Steeb gegenüber kath.net auf Anfrage weiter fest. „Zurecht ist in unserem Land die Todesstrafe verboten. Lebensschutz gibt es nur brutto. Alle Hilfen müssen dahin ausgerichtet sein, dass Menschen zum Leben und im Leben geholfen wird. Wer die Tötung eines Menschen als mögliche Hilfe für einen Menschen bezeichnet, gibt damit eine Kapitulationserklärung für die Humanität ab. Das ist nicht liberal sondern menschenverachtend.“

Vorausgegangen war ein Beschluss des Bundeskongresses der FDP-Nachwuchsorganisation, sich für die aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder einzusetzen. Bereits seit 1999 fordert die FDP-Jugendorganisation, dass todkranke Menschen die Möglichkeit zur aktive Sterbehilfe bekommen sollten.


Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich bereits allgemein klar gegen Sterbehilfe ausgesprochen, kath.net hat berichtet. Auch der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hat darauf hingewiesen, dass man das „Zeitmuster des Sterben“ respektieren und bis zuletzt beim Sterbenden ausharren sollte. Bereits im Frühjahr hatte der Augsburger Weihbischof Anton Losinger geäußert, dass die in Belgien nun erlaubte Möglichkeit, Sterbehilfe für Minderjährige zuzulassen, „ein ungeheurer Einbruch in die Kultur des Lebens mitten auf europäischem Boden“ sei.

Aktive Sterbehilfe bezeichnet die aktive Tötung auf Verlangen i.d.R. durch medizinisches Personal. Sie ist weltweit nur in äußerst wenigen Staaten erlaubt.

Flyer der Deutschen Bischofskonferenz über ´Sterbehilfe´


kath.net-Lesetipp
Wir sollen sterben wollen. Todes Helfer. Über den Selbstmord (1947)
Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss; Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid fördern will
Von Andreas Krause Landt; Axel W. Bauer
Sonstiger Urheber Reinhold Schneider
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200 Seiten
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