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Politiker gegen «Islam-Rabatt» für Straftäter

31. März 2014 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) sagte der «Bild-Zeitung» (Montag): «Maßstab der Rechtsprechung darf bei uns ausschließlich die deutsche Rechts- und Werteordnung sein, nicht die der Scharia.»


Berlin (kath.net/KNA) Politiker von Union und SPD lehnen eine Minderung des Strafmaßes wegen des religiösen oder kulturellen Hintergrunds eines Täters vehement ab. Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) sagte der «Bild-Zeitung» (Montag): «Es darf in Deutschland keinen Rabatt für Täter geben, die sich bei Ihren Verbrechen auf religiöse Motive berufen. Maßstab der Rechtsprechung darf bei uns ausschließlich die deutsche Rechts- und Werteordnung sein, nicht die der Scharia.» CSU-Innenexperte Stephan Mayer betonte in der Zeitung: «Einen Islam-Rabatt für Straftäter darf es nicht geben. Alles andere wäre ein Skandal und mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren.»


Auch die SPD lehnt einen strafmildernden Rabatt für vermeintlich religiös motivierte Straftaten ab. «Vor Gericht sind alle gleich. Es darf dort wegen der Religion oder der Herkunft eines Straftäters weder Vor- noch Nachteile geben», so der innenpolitische Sprecher der SPD, Michael Hartmann in der «Bild-Zeitung». Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kritisierte in diesem Zusammenhang vor allem den Begriff «Ehrenmord». «Im deutschen Recht gibt es kein Verstecken hinter einem Ehrbegriff.» Sie begrüßte, dass sich der Deutsche Juristentag im September noch einmal intensiv mit dem Thema befassen wolle.

Anlass für die Äußerungen ist ein Richterspruch am Landgericht Wiesbaden vom vergangenen Montag. In dem Prozess gegen einen 24-jährigen Deutsch-Afghanen, der seine schwangere Ex-Freundin mit drei Messerstichen getötet hatte, lehnte es der Richter nach dem Urteil lebenslänglich ab, die besondere Schwere der Schuld des Täters festzustellen. Zur Begründung sagte der Richter, dass der Mann sich «aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden» habe. Das Urteil hatte bundesweit für heftige Kritik gesorgt.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  31. März 2014 
 

Eigenartige Begründung

Was erwartet dann das Kind eines Satanisten-Pärchens, das einen Ritualmord begangen hat?

Im übrigen sehe ich das auch so, dass unser christlich-jüdisch-griechisch geprägtes Abendland seine Wurzeln durchtrennt durch die derzeitige Tendenz in der gängigen Rechtsprechung. Je weniger präsent unser Dreifaltiger Gott darin ist, umso inhumaner wird sie. Längst wurde durch das politische System der Benennung der obersten Richter unsere Rechtsprechung von ihrer Verpflichtigung gegenüber der Gerechtigkeit abgetrennt zu einem Handlanger des derzeit vorherrschenden politischen Geistes und damit des Zeitgeistes. Vielleicht kann man den C-Parteien noch zu Gute halten, dass sie hierbei lange evtl. aus einer Naivität heraus ihre Möglichkeiten unterschätzt und verschlafen haben. Die SPD agierte dabei in ihrem Sinne zielgerichteter.

Totus tuus


2
 
 Christa Dr.ILLERA 31. März 2014 
 

@Kleutgen

«Es darf in Deutschland keinen Rabatt für Täter geben, die sich bei Ihren Verbrechen auf religiöse Motive berufen. Maßstab der Rechtsprechung darf bei uns ausschließlich die deutsche Rechts- und Werteordnung sein, nicht die der Scharia.»
Daß unsere (deutsche) Recht- und Wertordnung christlich geprägt ist, ist klar: schließlich ist unser Kulturkreis christlich geprägt. Die Scharia nicht! Daher ist es einem Christen nicht möglich, sich hinter religiös christlichen Motiven wegen eines Mordes beispielweise zu verstecken, denn das Judentum und Christentum anerkennen die 10 Gebote, mit dem 5. Gebot: Du sollst nicht töten. Der Islam kennt und anerkennt die 10 Gebote nicht und die Scharia hat den Dekalog nicht im "Programm". Daher kann diese "Rechtsprechung" nicht mit unserer "gleichgesetzt" werden.
Bravo den deutlichen Aussagen der oben genannten Politiker und Volksvertreter!


7
 
 Kleutgen 31. März 2014 

Thema verfehlt

Ich befürchte, girsberg74 verfehlt das Thema.
Indem der Politiker darauf hinweist, dass kein religiöses Sondergut in die "weltliche" Rechtsprechung einfließen darf, dann geschieht das vor dem Hintergrund des weltanschaulich neutralen Staates.
Das bedeutet, dass die Auffassung des Herrn Bosbach darauf hinausläuft, dass auch christliche Wertevorstellungen, wie sie in der Offenbarung oder im katholischen Naturrecht verankert sind, keine diesbezügliche Relevanz haben.
Der Staat ist eben religionsneutral und kann darum nicht zwischen der "richtigen" Christenlehre und der "falschen" Scharia unterschieden.
Er bemisst beide an seinen Grundrechten


0
 
 girsberg74 31. März 2014 
 

Eigentlich selbstverständlich

Das Skandalöse, das durch die Äußerung von Bosbach offenbar wird, trifft unsere Gesellschaft, die Ihre vorgegebenen Werten sich nicht zu verteidigen getraut.

Also hat sie diese Werte nicht wirklich.


9
 
 Maxim 31. März 2014 
 

Recht und/oder Gerechtigkeit

Schon seit vielen Jahren bin ich der Meinung, dass ein Großteil unseres Werteverfalls durch die Rechtsprechung unserer Justiz bedingt und eindeutig beschleunigt wurde. Bei manchen Gerichten bekommt man das Gefühl, dass ein Teil unserer Täter geradezu „gezüchtet“ wird durch ständige zu milde Urteile und strafmildernde Begründungen, die zu neuen Taten geradezu verleiten. Begründungen, die nicht nur lebensfremd, sondern oft unglaubwürdig sind und oft völlig jeder Lebenserfahrung widersprechen. Gerade bei Richterinnen bekommt man das Gefühl nicht weg, sie wollen lieb und nett sein. Diese Meinung habe ich übrigens auch oft von Rechtspflegern bestätigt bekommen.
Das Recht der Opfer …na ja!


6
 

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