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Schweizer Grüne kippt Verbotsinitiative für Pädo-Kriminelle19. September 2013 in Schweiz, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Nach Stimmengleichstand musste die Nationalratspräsidentin Maya Graf über die Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen entscheiden. Die Grünen-Politikerin blockierte die Initiative
Bern (kath.net) Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, so lautete die Forderung einer eidgenössischen Volksinitiative, die in der Nationalratsversammlung zur Entscheidung anstand. Es ging der Volksinitiative darum, dass Pädokriminelle ein lebenslanges Verbot für berufliche Tätigkeit mit Kindern erhalten sollen. Volksinitiativen sind in der Schweiz ein von der Verfassung vorgesehenes demokratisches Mittel. Am Mittwoch, den 18.9., stimmte der Nationalrat über die Vorlage ab. Es kam zur Stimmengleichheit, 88 Ja-Stimmen und 88 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen. Wie gesetzlich vorgesehen musste daraufhin Nationalratspräsidentin Maya Graf den Stichentscheid fällen. Die Grünen-Politikerin entschied sich gegen die Initiative. Darüber berichtete der Schweizer Rundfunk (SRF). 
Über die Begründung Grafs wurde bisher noch nichts bekannt. Im Frühling 2013 hatte der Nationalrat noch mit einer knappen Mehrheit die Volksinitiative befürwortet. Die Vertreter der Grünen, der GLP (Grünliberale Partei Schweiz) sowie der SP (Sozialdemokratischen Partei der Schweiz) hatten sich gegen die Initiative ausgesprochen. Dagegen hatten sich die Vertreter der SVP (Schweizerische Volkspartei) und der BDP (Bürgerlich-Demokratische Partei) für die Volksinitiative eingesetzt. Vertreter der FDP (Liberale) und der CVP (Christlich-Demokratische Volkspartei) waren in beiden Lagern zu finden, so der SRF. Zuvor hatte schon der Ständerat die Volksinitiative abgelehnt, allerdings mit der Aussage, einen direkten Gegenentwurf vorzustellen. Darin solle den Richtern der Spielraum gegeben werden, das Verbot von Berufstätigkeit mit Kindern für Pädokriminelle zwischen zehn Jahren und lebenslänglich zu verhängen. Denn die Initiative sieht zwingend das lebenslängliche Verbot vor, was nach Einschätzung des Ständerates gegen das verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit verstoße. Auch der Bundesrat wird einen Gegenvorschlag vorlegen, wie der SRF weiter berichtete.
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Lesermeinungen| | 20. September 2013 | | | | Schweiz und Europa Entschuldigung!
Der letzte Satz in meinem vorigen Beitrag sollte heissen:
"Wenn in der Verfassung Europas Gott genannt würde, hätten wir in der EU wohl den gleichen Skandal." |  0
| | | | | 20. September 2013 | | | | @PPQR Ich habe Ihren Beitrag auch nicht als Kritik an meinen Äußerungen wahrgenommen ;) |  0
| | | | | Stephaninus 20. September 2013 | | | | @landpfarrer Danke für diese Klärung. Der Bericht hier lässt nämlich Missverständnisse aufkommen. Man muss zunächst das Schweizer System kennen, um diesen Ablauf und den parlamentarischen Entscheid sachgemäss zu würdigen. Viele der Parlamentarier, die gegen die Initiative votierten, sind durchaus für die Anliegen der Initianten. Sie wollen aber nicht, dass diese Regelung in der Verfassung sondern in einem Gesetz geregelt wird. Das ist meines Erachtens "juristisch völlig legitim" und hat rein gar nichts mit einem moralisch verwerflichen Standpunkt zu tun. Es geht allein um die Frage nach der Regelungsebene. In der Öffentlichkeit wurde sofort wieder skandalisiert. Dass nun manche dieser ablehnenden Parlamentarier seither übelst beschimpft werden (z.B. via primitivster Mail) stimmt aber bedenklich. |  0
| | | | | PPQR 20. September 2013 | |  | @templariusz777 Es war keineswegs meine Absicht, Kritik an Ihren Ausführungen zu üben, sondern ich wollte nur den genannten Aspekt und die Konsequenzen daraus hervorheben.
Ich stimme im Übrigen Ihren Ausführungen zu.
Aus Gründen der Prävention halte ich es für unumgänglich, den Kontakt zu Kindern auf ein Mindestmaß zu beschränken; ganz zu verhindern ist unmöglich.
Erschreckend finde ich nicht nur die Entscheidung der Nationalratspräsidentin sondern auch das Votum der 88 Gegenstimmen sowie die 14 Enthaltungen.
Leider ist die RKK auch kein Vorbild, da die Praxis nicht einmal den eigenen Leitlinien folgt. Denn es werden nach wie vor auffällig gewordene Pfarrer "im allgemeinen Feld der Pastoral" eingesetzt (entgegen den Versicherungen des Missbrauchsbeauftragten).
Das ist ein Skandal und eine Schande für die kath. Kirche. |  1
| | | | | landpfarrer 19. September 2013 | | | | Noch nichts entschieden! Der Artikel ist leider etwas missverständlich. Da es sich um eine Volksinitiative handelt, entscheidet auch das Volk. Nun ging es nur darum, welche Position das Parlament (der "Nationalrat" ist die "grosse Kammer" des Parlaments, vergleichbar dem deutschen Bundestag). Das letzte Wort hat das Volk (das Parlament kann einen Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative verabschieden, so dass dann das Volk zwischen Varianten entscheiden könnte) und wenn dieses die Initiative annimmt (wozu gute Chancen bestehen), so wird die Rregelung der Initiative mit dem Berufsverbot zwingend Bestandteil der Verfassung (Eigenart der Schweiz: Volksinitiativen gibt es nur auf Verfassungstufe) und das Parlament hat dann weitere Details auszuarbeiten auf Gesetzesstufe. |  0
| | | | | Quirinusdecem 19. September 2013 | | | | Der Onkel will doch nur spielen.. Was ist eigentlich verhältnismässig im Gegenüber eines Kindesmissbrauch ?
Nach dieser Argumentation der Ablehnung doch nur , das der Täter nochmal darf, möglichst mit dem selben Opfer. "Der Onkel will doch nur spielen....." Entschuldigung, aber wie doof muss man sein....? |  1
| | | | | Marquard Imfeld 19. September 2013 | | | | Ist die Schweiz noch ein christliches Land? Kann die Schweiz noch als christliches Land bezeichnet werden, wenn folgendes in der Schweiz üblich ist: Kinder im Mutterleib töten, kommerzielle Beihilfe zum Selbstmord, Homoehe, Adoption von Kindern für Homopersonen (übliche Praxis) und für Homopaare (Parlament hat zugestimmt), Sexualunterricht ab Kindergarten, lasche Haltung bei Pädophilen (siehe Artikel), und vieles anderes mehr, welches nicht als christlich angesehen werden kann.
In der Präambel der Schweizer Verfassung steht: "Im Namen Gottes des Allmächtigen!"
Marquard Imfeld, Binningen, Schweiz |  2
| | | | | Mr. Incredible 19. September 2013 | | | | Dann soll sich Biene Maya mal erklären. Eine aus dem Volk ist sie, nicht die Bienenkönigin. Und die 88 dagegen-Stimmen könnten zur Gewissensbildung mal ein Treffen mit Mißbrauchten Ofern machen. Und Ihnen erklären, dass man das auch weiterhin in Kauf nehmen will. Um ihre Zustimmung ringen. Lauter Einzelfälle, die durch eine bessere psychologische Betreuung ganz wahrscheinlich nicht mehr vorkommen werden. Erklärt den Opfern dass und warum ihr das Risiko der Bevölkerung weiterhin aufbürden wollt. Zerstörte Kinder und Familien erzeugen begründet durch WAS? Freie Berufswahl für alle? Selbstverwirklichung? Erklärt Ihnen die unangemessene Härte dieses Bürgerbegehrens. |  1
| | | | | 19. September 2013 | | | | Fassungslos... Es geht mir einfach nicht in den Kopf, wie man nicht einstimmig dafür sein kann, pädophilen Kriminellen den Zugang zu Kindern zu verbieten.
Und dass gerade eine "Grüne" dagegen stimmt, sagt schon vieles aus. |  4
| | | | | JungeChristin 19. September 2013 | | | |
Das sich gerade eine Grünin gegen einen solchen Antrag stellt sollte uns nicht verwundern. Das ist ganz einfach Klientel-Politik für Sozialarbeiterinnen, Kindergärtnerinnen, Lehrerinnen usw die sowohl an der Zerstörung der Familien als auch an der Xxxualisierung von Kindern und Jugendlichen, (in ihrem eigenen Interesse...) arbeiten. - |  5
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