Schweizer Grüne kippt Verbotsinitiative für Pädo-Kriminelle

19. September 2013 in Schweiz


Nach Stimmengleichstand musste die Nationalratspräsidentin Maya Graf über die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ entscheiden. Die Grünen-Politikerin blockierte die Initiative


Bern (kath.net) „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“, so lautete die Forderung einer eidgenössischen Volksinitiative, die in der Nationalratsversammlung zur Entscheidung anstand. Es ging der Volksinitiative darum, dass Pädokriminelle ein lebenslanges Verbot für berufliche Tätigkeit mit Kindern erhalten sollen. Volksinitiativen sind in der Schweiz ein von der Verfassung vorgesehenes demokratisches Mittel.

Am Mittwoch, den 18.9., stimmte der Nationalrat über die Vorlage ab. Es kam zur Stimmengleichheit, 88 Ja-Stimmen und 88 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen. Wie gesetzlich vorgesehen musste daraufhin Nationalratspräsidentin Maya Graf den Stichentscheid fällen. Die Grünen-Politikerin entschied sich gegen die Initiative. Darüber berichtete der „Schweizer Rundfunk“ (SRF).

Über die Begründung Grafs wurde bisher noch nichts bekannt. Im Frühling 2013 hatte der Nationalrat noch mit einer knappen Mehrheit die Volksinitiative befürwortet.

Die Vertreter der Grünen, der GLP (Grünliberale Partei Schweiz) sowie der SP (Sozialdemokratischen Partei der Schweiz) hatten sich gegen die Initiative ausgesprochen. Dagegen hatten sich die Vertreter der SVP (Schweizerische Volkspartei) und der BDP (Bürgerlich-Demokratische Partei) für die Volksinitiative eingesetzt. Vertreter der FDP (Liberale) und der CVP (Christlich-Demokratische Volkspartei) waren in beiden Lagern zu finden, so der SRF.

Zuvor hatte schon der Ständerat die Volksinitiative abgelehnt, allerdings mit der Aussage, einen direkten Gegenentwurf vorzustellen. Darin solle den Richtern der Spielraum gegeben werden, das Verbot von Berufstätigkeit mit Kindern für Pädokriminelle zwischen zehn Jahren und lebenslänglich zu verhängen. Denn die Initiative sieht zwingend das lebenslängliche Verbot vor, was nach Einschätzung des Ständerates gegen das verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit verstoße. Auch der Bundesrat wird einen Gegenvorschlag vorlegen, wie der SRF weiter berichtete.


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