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Vatikan gewährt vollkommenen Ablass zum Weltjugendtag

11. Juli 2013 in Jugend, 2 Lesermeinungen
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Ablässe für die Teilnehmer wurden von den Päpsten auch zu früheren Weltjugendtagen gewährt, zuletzt vor zwei Jahren in Madrid - Voraussetzung dafür der Empfang des Bußsakraments und der Kommunion sowie ein Gebet in der Intention des Papstes


Rom (kath.net/KAP) Teilnehmer des Weltjugendtags in Rio de Janeiro vom 23. bis 28. Juli können einen "vollkommenen Ablass" (Indulgentia plenaria) erhalten. Voraussetzung dafür sind laut einem am Dienstag vom Vatikan veröffentlichten Dekret der Empfang des Bußsakraments und der Kommunion sowie ein Gebet in der Intention des Papstes.

Dem Dekret des Apostolischen Großpönitentiars Kardinal Manuel Monteiro de Castro zufolge können auch alle anderen Gläubigen, die während des Weltjugendtags für die versammelten Jugendlichen beten - gleichgültig, wo sich diese gerade befinden - einen teilweisen Ablass erhalten. Ablässe wurden von den Päpsten auch zu früheren Weltjugendtagen gewährt, zuletzt vor zwei Jahren in Madrid.


Die Priester sollten während des Weltjugendtages zudem "bereitwillig und großzügig" auf die Anliegen der jungen Menschen eingehen, fordert Monteiro de Castro in dem Schreiben weiter. Damit diese die Sakramente einfacher empfangen können, sollten Priester die Jugendlichen etwa zur Teilnahme an öffentlichen Gebetsveranstaltungen ermutigen.

Alleine der Papst und der vatikanische Gerichtshof der Apostolischen Pönitentiarie können einen vollkommenen Ablass gewähren. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Ablasses ist, dass die jeweilige Schuld durch Beichte, Kommunionempfang und Gebete sowie Werke der Buße schon getilgt ist.

Zeichen der Gnade und Barmherzigkeit

Der Ablass ist nach katholischem Verständnis ein Zeichen der Gnade, der den Menschen von "zeitlichen Sündenstrafen" befreit. Im Bußsakrament wird dem reuigen Sünder nach dem Bekenntnis die Sündenvergebung durch Gott zugesprochen. Der theologische Ausdruck von den "zeitlichen Sündenstrafen" meint in diesem Zusammenhang nicht, dass Gott zwar die Sünden vergibt, aber dann ähnlich einem weltlichen Gericht Strafen für Misstaten und Versäumnisse verhängt. Vielmehr sind damit die Nachwirkungen von Sünden gemeint, die zwar im Bußsakrament bereits vergeben wurden, aber deren Auswirkungen die Menschen weiter belasten.

Das kirchenamtliche Wort für "Ablass", das lateinische "indulgentia", bedeutet ursprünglich Nachsicht, Güte und Zärtlichkeit. Wer sich um einen Ablass bemüht, darf sich nach Lehre der Kirche gewiss sein, der Nachsicht und Güte Gottes zu begegnen, um dadurch auch selbst nachsichtiger und gütiger zu werden.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  11. Juli 2013 
 

Danke, Hl. Vater!

Ja,grazie,lieber Papst Franziskus,daß Sie auch (und besonders!) für uns RÖM.KATHOLIKEN in Deutschland wieder die Kostbarkeit der Ablässe ins Leben rufen!...Das ist einfach schön:DANKE!


8
 
 Karlmaria 11. Juli 2013 

Entschiedene Abkehr von jeder Sünde

Das ist die Grundvoraussetzung für den Ablass und wird oft vergessen. Bei der Beichte ist es möglich immer die gleichen Sünden zu beichten und immer wieder die Lossprechung zu bekommen. Für den Ablass wird aber die entschiedene Abkehr von jeder Sünde verlangt. Das kann im Einzelfall auch auf das Gleiche hinauslaufen. Dass es ein Mensch trotzdem nicht schafft und immer wieder die gleiche Sünde beichten muss kann schon vorkommen. Aber die entschiedene Abkehr wird verlangt und dass sich der Pönitent größtmöglich anstrengt!


1
 

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