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Freie Wahl und Vertrauen in die Gläubigen

26. August 2012 in Schweiz, 7 Lesermeinungen
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Nur drei Prozent der Katholiken weltweit zahlen Kirchensteuer. Ein Kommentar von Giuseppe Gracia.


Chur (kath.net) Ich zahle Kirchensteuer, das ist meine Entscheidung. Aber im Kirchenrecht gibt es keine Grundlage, Menschen auszuschliessen, die sich anders entscheiden. Denn das kirchliche Recht kennt keine Steuerpflicht.

Es gibt nur die Pflicht zur materiellen Solidarität, ganz allgemein. Jedoch gibt es keine Strafbestimmung für den, der sich drückt. Letztlich ist also jeder frei, vor dem eigenen Gewissen zu entscheiden.

Die Bistümer können die Kirchensteuer mehr oder weniger empfehlen. Aber sie müssen - ob gern oder ungern - die Freiheit der Gläubigen anerkennen, wie sie die Kirche unterstützen.


Das war immer so. Was jetzt geschieht, ist nur, dass es bei uns in der Schweiz öffentlich bekannt wird, Bundesgericht sei Dank.

Nur drei Prozent der Katholiken weltweit zahlen Kirchensteuer. Dass es bei den anderen 97 Prozent auch eine lebendige Kirche gibt, wird niemand bestreiten. Denn in der Kirche geht es um den Glauben, nicht ums Geld. Deshalb schliesst sie niemanden wegen des Geldes aus, schon gar nicht von der Taufe, Heirat, Messe oder Beerdigung.

Der Heilige Geist ist im besten Sinn für alle gratis. In der Kirche war es immer verpönt, einen Zusammenhang herzustellen zwischen dem Zugang zum Heiligen und dem Geld (Stichwort Luther, Ablasshandel).

Sicher, auch ich mag schön renovierte Kirchen und eine gut ausgebaute Seelsorge vor Ort. Aber diese Kirchen sind vor dem Steuersystem gebaut worden. Auch bedarf die Bereitstellung der besten Infrastruktur keines Zwangs, wie die Kirche weltweit beweist.

Abgesehen davon ist es ein Misstrauensvotum, wenn man so tut, als würde die Kirche eingehen, weil das Steuersystem an Boden verliert. Wo bleibt das Vertrauen in die Gläubigen? Wieso darf es in der Kirche keine Vielfalt an Solidaritätsformen geben? Das ist kein Angriff auf die Kirchensteuer, sondern ein Ausdruck von Vertrauen in die Gläubigen.

Letztlich ist es deren Glaube, der sie in und für die Kirche bewegt, auch im Materiellen. Dieser Glaube muss im Mittelpunkt stehen, dann kommt die Kirche über die Runden. Sie beweist es weltweit, seit 2000 Jahren.

Giuseppe Gracia ist Sprecher von Bischof Vitus Huonder, Bistum Chur


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Lesermeinungen

 Sapientia 5. September 2012 

Nicht vorbereitet

Die Schweiz ist nicht vorbereitet für einen solchen Schritt. Man scheint davon auszugehen, dass wenn die Gläubigen nicht mehr in ihrer Wohngemeinde Kirchensteuern zahlen, sie dann den Solidaritätsfond des Bistums unterstützen. Aber auch da kann es ja dann keine Pflicht geben, wenn (Wahl-)Freiheit, dann aber richtig. Es gibt noch ganz viele andere gute Projekte, Gemeinschaften etc., die man unterstützen kann. Und wovon sollen dann die kirchlichen MitarbeiterInnen vor Ort bezahlt werden? - Das Pfarreienwesen bricht über kurz oder lang zusammen, das ist eh klar - so versetzt man diesem Modell meines Erachtens einfach noch ein bisschen schneller den Todesstoss.


0
 
 sbirro 29. August 2012 
 

Soweit ich weiss, Rom hat schon bestimmt! So die D Bistüme dürfen niemanden excomunizieren wegen eine Landeskircheaustritt.


0
 
 aslan1910 27. August 2012 
 

Richtig, aber leider nicht in den deutschen Bistümern

In den deutschen Bistümern ist leider nicht möglich, diese Position zu vertreten. Denn in Deutschland kann man sich der Verpflichtung Kirchensteuer zu zahlen nur entziehen, wenn man aus der Kirche austritt und dann wird man gleich mit der Höchststrafe (!) der Exkommunikation belegt. Weshalb halten sich die deutschen Bischöfe nicht an das weltweit gültige Kirchenrecht?


1
 
 Basil 27. August 2012 
 

Richtig

Ich finde es richtig, was hier geschrieben ist. Es gibt in der kath. Kirche weder Stasats- noch Landes- noch Kantonalkirchen, sondern nur die eine heilige, katholische und apostolische Kirche Jesu Christi.


1
 
 supernussbi 26. August 2012 

Interessant :-) , kurz und sympathisch

Danke, Herr Gracia!


1
 
 Calimero 26. August 2012 
 

Kirchensteuer

\"Denn das kirchliche Recht kennt keine Steuerpflicht.\"

Gut und schön.
Aber der neue Präfekt der Glaubenkongregation, Gerhard Ludwig Müller, war vormals als dezidierter Verteidiger des dt. Kirchensteuersystems bekannt. Hat er zwischenzeitlich seine Ansicht geändert?


2
 
 C.S.Lewis 26. August 2012 

Kirchenbeitrag

Ich würde ohne weiteres das Doppelte oder noch mehr zahlen, wenn ich das Geld direkt unserem Pfarrer geben könnte und nicht der Diözese, die allerhand damit finaziert, das ich nicht gutheißen kann.


2
 

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