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Lombardi: Priesterweihen der Piusbrüder sind illegitim

5. Juli 2011 in Chronik, 80 Lesermeinungen
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Vatikansprecher erinnert, dass zuerst strittige Lehrfragen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Gruppierung geklärt werden müssen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die jüngsten Priesterweihen der lefebvrianischen Piusbruderschaft sind nach Angaben des Vatikan "illegitim". Die Bruderschaft sei kirchenrechtlich nicht anerkannt und ihre Mitglieder übten daher keinen legitimen Dienst in der Kirche aus, teilte Vatikansprecher P. Federico Lombardi am Dienstag in einer Stellungnahme mit. Solange die strittigen Lehrfragen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Gruppierung nicht geklärt seien, werde sich an dieser Situation nichts ändern, teilte Lombardi unter Berufung auf den Brief des Papstes an die Bischöfe der Weltkirche zu diesem Thema vom März 2009 mit: "Die Weihen sind somit weiterhin als unerlaubt zu betrachten."


Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hatte in den vergangenen Wochen insgesamt 20 Priester und 23 Diakone geweiht. Am Samstag wurden im bayerischen Zaitzkofen vier Priester und zwei Diakone geweiht. Zuvor waren am vergangenen Mittwoch im Seminar in Econe im Schweizer Kanton Wallis zwölf Priester und elf Diakone geweiht worden. Weitere fünf Männer wurden am 17. Juni im Priesterseminar in Winona (US-Bundesstaat Minnesota) ordiniert, zehn erhielten die Diakonweihe.

Papst Benedikt XVI. hatte im Jänner 2009 die Exkommunikation von vier Bischöfen der Piusbruderschaft aufgehoben, um einen Dialog mit der Gruppierung zu beginnen. Seither fanden im Vatikan mehrere Gesprächsrunden mit Vertretern der Bruderschaft zur Klärung strittiger Lehrfragen statt. Bis zu deren Abschluss waren die Piusbrüder gebeten worden, auf Weihen zu verzichten.

Die 1969 vom französischen Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X. lehnt zentrale Kirchenreformen des 20. Jahrhunderts ab. Sie ist vom Vatikan nicht anerkannt. Unerlaubte Priesterweihen durch gültig geweihte Bischöfe sind nach katholischem Kirchenrecht auch bei fehlender Erlaubnis des Papstes gültig.

Copyright 2011 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.

Foto: (c) kath.net


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