Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  4. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  5. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  6. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  7. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  8. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  11. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  14. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

‚Payrich tritt in direkten Gegensatz zum Lehramt der Kirche’

23. Oktober 2006 in Österreich, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Moraltheologe Josef Spindelböck übt Kritik an den Thesen des Familienseelsorgers der Diözese St. Pölten über die Unauflösbarkeit der Ehe: Das Bemühen von "Familienbischof" Klaus Küng konterkariert.


St. Pölten (www.kath.net/news.stjosef.at)
Der St. Pöltner Moraltheologe Josef Spindelböck übt Kritik an den Thesen des Herzogenburger Stiftsherr und Familienseelsorger der Diözese St. Pölten Wolfgang Payrich und seinen im Jahrbuch der Diözese für 2007 veröffentlichten Thesen zur „Auflösbarkeit der Ehe“. Payrich hatte unter dem Titel „Alle sind geladen …“ die kirchliche Lehre zur Unauflöslichkeit der Ehe sowie den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in Frage gestellt. Wörtlich schreibt Payrich: „Wie würde Jesus heute mit Geschiedenen, die eine neue Lebensgemeinschaft begonnen haben, umgehen? – Auf jeden Fall mit keinen religiösen Beschränkungen, wie etwa Verweigerung der Sakramente.“ Jesus habe auch von der samaritanischen Frau, die bereits fünf Versuche hinter sich hatte, eine Ehe zu führen und mit einem Freund zusammenlebte, „nicht verlangt, das Verhältnis zu ihrem derzeitigen Freund zu lösen oder auf eine nicht sexuelle Weise diese Partnerschaft fortzuführen.“ Payrich meint, die katholische Kirche wäre gut beraten, „dem Beispiel ihrer orthodoxen Schwesterkirche zu folgen, und auf Grund der ‚Barmherzigkeit Gottes’ einen Weg einzuschlagen, der den Gläubigen nicht das Gefühl vermittelt, von vielen Dingen in der Kirche ausgeschlossen zu sein (z.B. Sakramentenempfang, Patenschaft).“ Die orthodoxen Kirchen seien „hier barmherziger und gestatten, nach einer Zeit der Buße, einen Neuanfang in einer Partnerschaft mit dem Segen der Kirche zu beginnen“, meint der Familienseelsorger.

Josef Spindelböck meint in einer Aussendung zu den Thesen von Payrich: Mit diesem Beitrag tritt Payrich in direkten Gegensatz zum Lehramt der Kirche, wie es zuletzt durch Johannes Paul II. (Familiaris consortio) und Benedikt XVI. in der Frage der Nicht-Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion festgehalten wurde. Außerdem konterkariert er das Bemühen von „Familienbischof“ DDr. Klaus Küng, die kirchliche Lehre den betroffenen Menschen glaubwürdig und verständnisvoll zu vermitteln. Jesus Christus hat klar und entschieden an der Unauflöslichkeit der Ehe festgehalten (vgl. Mt 19,3-12); der tiefste theologische Grund dafür liegt in der unbedingten Treue Gottes zu den Menschen: Gott verlässt sein Volk auch dann nicht, wenn es ihm durch Unglauben und Sünde untreu wird. Die Partner einer sakramentalen Ehe geben füreinander das Zeugnis dieser unverbrüchlichen Treue Gottes, denn „was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6). Kommt es dennoch zu einer Trennung, so bleibt das sakramentale Eheband jedenfalls aufrecht. Als Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe sind auch schuldlos Getrennte angehalten, sich nicht wieder zu verheiraten, solange der rechtmäßige Ehepartner lebt. Sehen sie sich dazu nicht in der Lage und wollen sie mit dem neuen Zivilpartner auch nicht in sexueller Enthaltsamkeit leben, so können sie die Sakramente der Buße und der Eucharistie so lange nicht empfangen, als dieser Zustand andauert. Aus der Kirche sind sie dennoch nicht ausgeschlossen, und sie können sich auf vielfache Weise am kirchlichen Leben beteiligen (Gebet, karitative Werke etc.).

KATHPEDIA: Wolfgang Payrich



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Familie

  1. Katholischer 'Familienverband Wien' wirbt mit gleichgeschlechtlichen Paaren
  2. US-Bundesstaat Oregon verweigert Adoption für christliche Mutter
  3. Texas: Adoptionen im letzten Jahr um 30 Prozent gestiegen
  4. US-Unternehmen führt Babybonus für Mitarbeiter ein
  5. Kroatien: Regierung will Sonntagsöffnung deutlich einschränken
  6. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  7. Lebenslänglich für zwei Menschen
  8. Warum Linke weniger glücklich sind als Konservative
  9. Menschen mit Kindern haben eher konservative Ansichten, sind für den Lebensschutz
  10. USA: Materielle Unterstützung für Familien wird ausgebaut







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  8. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  9. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  10. Taylor sei mit Euch
  11. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  12. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz