‚Payrich tritt in direkten Gegensatz zum Lehramt der Kirche’

23. Oktober 2006 in Österreich


Moraltheologe Josef Spindelböck übt Kritik an den Thesen des Familienseelsorgers der Diözese St. Pölten über die Unauflösbarkeit der Ehe: Das Bemühen von "Familienbischof" Klaus Küng konterkariert.


St. Pölten (www.kath.net/news.stjosef.at)
Der St. Pöltner Moraltheologe Josef Spindelböck übt Kritik an den Thesen des Herzogenburger Stiftsherr und Familienseelsorger der Diözese St. Pölten Wolfgang Payrich und seinen im Jahrbuch der Diözese für 2007 veröffentlichten Thesen zur „Auflösbarkeit der Ehe“. Payrich hatte unter dem Titel „Alle sind geladen …“ die kirchliche Lehre zur Unauflöslichkeit der Ehe sowie den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in Frage gestellt. Wörtlich schreibt Payrich: „Wie würde Jesus heute mit Geschiedenen, die eine neue Lebensgemeinschaft begonnen haben, umgehen? – Auf jeden Fall mit keinen religiösen Beschränkungen, wie etwa Verweigerung der Sakramente.“ Jesus habe auch von der samaritanischen Frau, die bereits fünf Versuche hinter sich hatte, eine Ehe zu führen und mit einem Freund zusammenlebte, „nicht verlangt, das Verhältnis zu ihrem derzeitigen Freund zu lösen oder auf eine nicht sexuelle Weise diese Partnerschaft fortzuführen.“ Payrich meint, die katholische Kirche wäre gut beraten, „dem Beispiel ihrer orthodoxen Schwesterkirche zu folgen, und auf Grund der ‚Barmherzigkeit Gottes’ einen Weg einzuschlagen, der den Gläubigen nicht das Gefühl vermittelt, von vielen Dingen in der Kirche ausgeschlossen zu sein (z.B. Sakramentenempfang, Patenschaft).“ Die orthodoxen Kirchen seien „hier barmherziger und gestatten, nach einer Zeit der Buße, einen Neuanfang in einer Partnerschaft mit dem Segen der Kirche zu beginnen“, meint der Familienseelsorger.

Josef Spindelböck meint in einer Aussendung zu den Thesen von Payrich: Mit diesem Beitrag tritt Payrich in direkten Gegensatz zum Lehramt der Kirche, wie es zuletzt durch Johannes Paul II. (Familiaris consortio) und Benedikt XVI. in der Frage der Nicht-Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion festgehalten wurde. Außerdem konterkariert er das Bemühen von „Familienbischof“ DDr. Klaus Küng, die kirchliche Lehre den betroffenen Menschen glaubwürdig und verständnisvoll zu vermitteln. Jesus Christus hat klar und entschieden an der Unauflöslichkeit der Ehe festgehalten (vgl. Mt 19,3-12); der tiefste theologische Grund dafür liegt in der unbedingten Treue Gottes zu den Menschen: Gott verlässt sein Volk auch dann nicht, wenn es ihm durch Unglauben und Sünde untreu wird. Die Partner einer sakramentalen Ehe geben füreinander das Zeugnis dieser unverbrüchlichen Treue Gottes, denn „was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6). Kommt es dennoch zu einer Trennung, so bleibt das sakramentale Eheband jedenfalls aufrecht. Als Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe sind auch schuldlos Getrennte angehalten, sich nicht wieder zu verheiraten, solange der rechtmäßige Ehepartner lebt. Sehen sie sich dazu nicht in der Lage und wollen sie mit dem neuen Zivilpartner auch nicht in sexueller Enthaltsamkeit leben, so können sie die Sakramente der Buße und der Eucharistie so lange nicht empfangen, als dieser Zustand andauert. Aus der Kirche sind sie dennoch nicht ausgeschlossen, und sie können sich auf vielfache Weise am kirchlichen Leben beteiligen (Gebet, karitative Werke etc.).

KATHPEDIA: Wolfgang Payrich


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