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Lübbe-Verlag: Einstweilige Verfügung gegen christlichen Verlag

7. April 2006 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Hank Hanegraaff und Paul L. Maier erklärten in einem Buch, warum "Sakrileg" aus Irrtümern, Täuschungen und "glatten Lügen" bestehe.


Köln / Bielefeld (www.kath.net / idea) Im Streit um den Bestseller „Sakrileg“ - im Original „The Da Vinci Code“ - hat das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag Christliche Literatur-Verbreitung (CLV) in Bielefeld erlassen. Der Autor des Romans, Dan Brown, behauptet, dass Jesus Christus mit Maria Magdalena verheiratet war und ein Kind hatte.

Zahlreiche Christen halten diese Aussagen für Gotteslästerung. In dem von CLV herausgegebenen Buch „Dan Browns Sakrileg. Daten, Fakten und Hintergründe“ zeigen die Autoren Hank Hanegraaff und Paul L. Maier Browns antichristliche Haltung und weisen nach, warum „Sakrileg“ aus Irrtümern, Fehldeutungen, Täuschungen, Verdrehungen und - wie sie sagen - „glatten Lügen“ bestehe. Der Umschlag des CLV-Buchs enthält Elemente, die für das Buch „Sakrileg“ typisch sind.

Dagegen hatte die Verlagsgruppe Lübbe, die die deutsche Übersetzung des Originaltitels „The Da Vinci Code“ unter dem Namen „Sakrileg“ herausgibt, bereits während der Leipziger Buchmesse Mitte März protestiert. Dort wurden mehrere tausend Bücher an Besucher verteilt. Aufgrund angedrohter rechtlicher Schritte überklebten CLV-Mitarbeiter den Umschlag ihres Buchs mit einem neutral gestalteten Titel.

Rechtsanwälte des Lübbe-Verlags bezeichneten das CLV-Buch als „Schmähschrift auf den Bestseller Sakrileg“ und als „haltlose Kritik an dem Bestseller“. Sie schlossen auch nicht aus, gerichtlich gegen den Inhalt vorzugehen. Daraufhin wurde das CLV-Buch mit dem Aufkleber „kritische Auseinandersetzung mit dem Mega-Bestseller“ versehen.

Auch damit gab sich der Lübbe-Verlag nicht zufrieden und erwirkte die einstweilige Verfügung, die auch die Verwendung eines durch Überkleben veränderten Umschlags untersagt. Bei Zuwiderhandlung muss der CLV ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro zahlen.

Der CLV hat gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt. Bis zur Klärung der Rechtslage werde das Buch mit dem kritisierten Umschlag nicht mehr vertrieben, sagte Vorstandsmitglied Winfried Weiler (Bielefeld) gegenüber idea. Auch die Buchhandlungen seien aufgefordert worden, das Buch aus dem Verkehr zu ziehen. Die Mitte April erscheinende zweite Auflage werde einen veränderten Umschlag haben. Am Inhalt mache man jedoch keine Abstriche, so Weiler.



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