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| ![]() Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreisevor 47 Minuten in Chronik, 1 Lesermeinung Räsänen sollte bei einer Konferenz in Nordirland über Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung sprechen. Sie wird ihren Redebeitrag nun über Video leisten. London (kath.net/jg) Räsänen, Mitglied der christdemokratischen Partei und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands, hatte im Juni zunächst eine Electronic Travel Authorization (ETA) für die Einreise erhalten. Im Juli wurde diese jedoch widerrufen. Sie sollte in der vergangenen Woche auf einer Konferenz in Nordirland zum Thema Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung sprechen. Stattdessen muss sie nun über Video zugeschaltet werden. Selbst ein Antrag auf ein volles Visum und ein persönliches Schreiben an die britische Innenministerin blieben ohne Antwort vor dem Termin. Die Entscheidung Großbritanniens ist vor dem Hintergrund des Urteils des finnischen Obersten Gerichtshofs vom März 2026 zu sehen. Das Gericht verurteilte Räsänen wegen Passagen in einem 2004 erschienenen Heft mit dem Titel „Als Mann und Frau schuf Er sie“. Darin bezeichnete sie Homosexualität unter anderem als „Abweichung der psychosexuellen Entwicklung“ und „sexuelle Abweichung“. Das Gericht wertete diese Formulierungen als herabwürdigend gegenüber Homosexuellen als Gruppe. Mit Räsänen wurden Bischof Juhana Pohjola und die Luther-Stiftung Finnland, die das Heft mitverfasst bzw. herausgegeben hatten, zu Geldstrafen verurteilt. Weiters müssen die strittigen Passagen entfernt werden. Räsänen, Pohjola und die Stiftung haben den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen. Räsänen erklärte gegenüber der Alliance Defending Freedom (ADF), welche sie juristisch unterstützt: „Es ist schockierend, dass das Vereinigte Königreich mich, eine demokratisch gewählte Politikerin eines verbündeten europäischen Staates, an der Einreise hindert.“ Sie sei in Finnland wegen der friedlichen Äußerung ihrer christlichen Überzeugungen wegen „Hassrede“ verurteilt worden. Dies sei ein eklatanter Fall staatlicher Zensur, der international, auch vom US-Außenministerium und der US-Kommission für Religionsfreiheit, mit Besorgnis registriert worden sei. Auch wenn das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten werde, habe Großbritannien die Reiseerlaubnis wahrscheinlich auf dieser Grundlage verweigert und sie damit für die Ausübung ihrer grundlegenden Menschenrechte bestraft. Papst Leo XIV. hatte bereits im Januar 2026 vor dem diplomatischen Corps vor der raschen Einschränkung der freien Meinungsäußerung im Westen gewarnt und von einer neuen „orwellschen“ Sprache gewarnt, die im Namen der Inklusion diejenigen ausschließe, die sich den vorherrschenden Ideologien nicht anpassen.
Foto: Archivbild Päivi Räsänen
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