![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Gebet vor Wiener Abtreibungspraxis: Polizei sieht sich nicht zuständigvor 36 Stunden in Prolife, 2 Lesermeinungen Verein "Jugend für das Leben" irritiert über Vorgehen der Behörden gegenüber 40-tägiger Gebetsaktion - Gegendemonstration wurde offenbar genehmigt - "Jugend für das Leben" ist durch die Österreichische Bischofskonferenz offiziell anerkannt Wien (kath.net/KAP) Die Wiener Polizei hat eine von der Lebensschutzorganisation "Jugend für das Leben" angezeigte Gebetsversammlung vor einer Abtreibungspraxis am Mariahilfer Gürtel nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes anerkannt. Die Aktion ist Teil der internationalen Aktion "40 Tage für das Leben", die weltweit in über 130 Städten stattfindet. Die Polizei begründete ihre Entscheidung am Donnerstag gegenüber Kathpress damit, dass es sich um eine religiöse Handlung handle - für deren Genehmigung nicht die Landespolizeidirektion, sondern die Stadt Wien zuständig sei. "Jugend für das Leben" als Veranstalter zeigte sich in einer Aussendung irritiert, da ähnliche Gebetswachen in den Vorjahren problemlos als Versammlung anerkannt und bewilligt worden seien. Die Anzeige sei über einen Monat zuvor eingebracht worden, deren Zurückweisung sei jedoch erst zu Beginn der Woche erfolgt. Vorsitzender Leopold Stolberg betonte, alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Versammlung seien erfüllt gewesen. Seitens "Jugend für das Leben" hieß es weiters, man wolle die Aktion unter Berufung auf die Religionsfreiheit fortsetzen. Dabei handelt es sich um eine rund um die Uhr stattfindende stille Gebetswache, die bis zum 2. November andauern soll. Stolberg betonte, es gehe dabei "nicht um einfache Meinungsunterschiede", sondern um das Leben ungeborener Kinder - "und um Frauen, die oft in schwierigen Situationen stecken, Druck erleben und Hilfe brauchen". Diesen wolle man Gebet, Gesprächsbereitschaft und konkrete Unterstützungsangebote bieten. Kritik an "Doppelmoral" Die Kritik des Vereins zielt auch darauf ab, dass eine gleichzeitig stattfindende Gegenkundgebung von Abtreibungsbefürwortern am selben Ort offenbar stattfinden darf. Am Donnerstagmorgen sei ein schwarzes Zelt vor der Einrichtung errichtet worden, dessen Teilnehmer unter anderem "Schutzzonen" rund um Abtreibungspraxen forderten. Ob diese Versammlung formell bewilligt wurde, ist laut Stolberg unklar. Sollte dies zutreffen, stelle sich die Frage nach Gleichbehandlung durch die Behörden, wäre dies doch eine "demonstrative Doppelmoral": "Es kann nicht sein, dass eine friedliche Versammlung untersagt, eine politische Gegenkundgebung aber ermöglicht wird." "Jugend für das Leben" sieht sich durch das Vorgehen der Polizei und die Reaktionen von Abtreibungsbefürwortern in ihren Grundrechten eingeschränkt. Sprecherin Natalie Walch betonte: "Schutzzonen, wie sie derzeit diskutiert werden, sind im Kern Zensurzonen. Sie widersprechen dem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit." Man befürchte eine Entwicklung wie in Schottland, wo das öffentliche Beten in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen unter Strafe gestellt wurde. Walch verwies zudem auf Zwischenfälle bei früheren Aktionen. So sei es in der Vergangenheit zu Sachbeschädigungen durch Gegner der Lebensschutzkampagne gekommen. Keine Konfrontation beabsichtigt Die überkonfessionelle Aktion "40 Tage für das Leben" will in Form von stillem Gebet und Fasten auf das Thema Lebensschutz aufmerksam machen und Frauen in schwierigen Schwangerschaftssituationen geistliche Unterstützung anbieten. Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Archivfoto aus einer Aktion von Jugend für das Leben 2024 (c) Jugend für das Leben Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuLebensschutz
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||
![]() | ||||||||||||||||||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |