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Anschlag auf ‚Ungläubige’ geplant: Vierzehnjährige in Österreich verhaftet

23. Mai 2024 in Österreich, 7 Lesermeinungen
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Bei der Hausdurchsuchung wurden die mutmaßlichen Tatwaffen und Propagandamaterial des ‚Islamischen Staates’ gefunden. Die Jugendliche ist in Untersuchungshaft.


Graz (kath.net/jg)

Die österreichische Polizei hat ein vierzehnjähriges aus Montenegro stammendes Mädchen verhaftet. Die Jugendliche steht im Verdacht, einen Terroranschlag in der steirischen Landeshauptstadt Graz geplant zu haben, berichten österreichische Medien.

Die Vierzehnjährige wollte offenbar „Ungläubige“ angreifen. Als Tatort soll sie sich den Jakominiplatz in Graz ausgesucht haben, gab die Landespolizeidirektion Steiermark bekannt. Die Jugendliche habe sich dafür bereits ein Beil und ein Messer sowie entsprechende Kleidung besorgt und bereitgelegt, meldete die Polizei am vergangenen Samstag in einer Aussendung.


Der Hinweis darauf, dass die Vierzehnjährige offenbar einen Anschlag plant, kam von einer europäischen Sicherheitsbehörde. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei die mutmaßlichen Tatwaffen, weiters Kleidung, die sie sich offenbar extra für die geplante Tat angeschafft hat sowie Propagandamaterial des „Islamischen Staates“ (IS). Die Behörden stellten darüber hinaus mehrere Datenträger sicher. Dort fanden die Beamten Bilder und Texte von ihrem Plan, die sie an „Gleichgesinnte“ weitergeschickt haben soll. Außerdem seien „zahlreiche Kampf- und Hinrichtungsvideos“ gefunden worden, gab die Polizei bekannt.

Die Jugendliche ist derzeit in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft bestehe Tatausführungs- und Verdunkelungsgefahr. Die Beweise aus Chatverläufen und ihren Aktivitäten in den sozialen Medien sollen eindeutig sein, ist laut Medienberichten aus Ermittlerkreisen zu erfahren. „Bisherige Ermittlungen brachten auch Hinweise auf Aktivitäten in einschlägigen Chatforen. Die Datenträger werden nun einer näheren forensischen Auswertung unterzogen“, heißt es in einer Stellungnahme der Polizei.

Die Vierzehnjährige verweigerte bei der Einvernahme, bei der auch ein Erziehungsberechtigter anwesend war, jegliche Aussage.

 


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