Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Anglikanische Kirche von Nigeria trennt sich von der Kirche von England
  2. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  3. DILEXI TE!
  4. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  5. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  6. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  7. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  8. Päpstliche Exhortation Dilexit te bietet „Armut in zwei Melodien“
  9. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  10. „Sind wir noch katholisch?“
  11. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  12. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  13. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  14. Studie: Gläubige Christen haben mehr Sex
  15. Graffiti in der (anglikanischen) Kathedrale von Canterbury lösen Aufschrei aus

USA: Lebensschützer nach Protestaktion bei Abtreibungsklinik verurteilt

6. Februar 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ihnen drohen hohe Haft- und Geldstrafen. Das Urteil soll im Juli verkündet werden.


Nashville (kath.net/LifeNews/jg)
Die sechs angeklagten Lebensschützer, denen vorgeworfen wurde, im März 2021 den Eingang zu einer Abtreibungsklinik in Mt. Juliet nahe Nashville blockiert zu haben (siehe Link), sind von einem Gericht im Bundesstaat Tennessee schuldig gesprochen worden.

Da sie nach dem FACE Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) angeklagt sind, der den freien Zugang zu Abtreibungskliniken sicherstellen soll, drohen jedem von ihnen bis zu elf Jahre Haft und Geldstrafen bis zu 250.000 US-Dollar. Das Strafausmaß soll Anfang Juli verkündet werden.


Die Anwaltskanzlei Thomas More Society, die Paul Vaughn, den Anführer der Protestaktion, vertritt, hat Berufung gegen dessen Verurteilung angekündigt. Es habe sich bei der Aktion um eine friedliche Demonstration friedlicher Bürger gehandelt, bei der gebetet und gesungen worden sei. Ziel sei es gewesen, mit den schwangeren Frauen ins Gespräch zu kommen, welche die Abtreibungsklinik aufgesucht hätten, um ihnen Unterstützung anzubieten und sie davon zu überzeugen, ihr Kind nicht abzutreiben. Das Justizministerium habe sich entschieden, die friedliche Aktion als „Verschwörung gegen die Ausübung von Rechten“ zu klassifizieren. Vaughn und die anderen Lebensschützer sollten mit diesem Vorgehen eingeschüchtert werden, sagte ein Vertreter der Thomas More Society.

Die Thomas More Society wies auf einige Faktoren hin, welche die Verurteilung aus ihrer Sicht anfechtbar machen. Unter anderem gebe es keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Demonstration das Ziel gehabt habe, den Betrieb der Abtreibungsklinik direkt zu stören. Die Staatsanwaltschaft habe einen Mitarbeiter der Abtreibungsklinik als Zeugen aufgerufen, der behauptet habe, er sei in der Klinik „gefangen“ gewesen, obwohl Videoaufzeichnungen zeigen, dass der Personenverkehr von und zu der Abtreibungsklinik nicht behindert war. Die Staatsanwaltschaft habe versucht zu zeigen, dass Vaughn die Polizei in die Irre geführt habe, obwohl ein Mitarbeiters der Polizei als Zeuge ausgesagt habe, dass Vaughn hilfsbereit, kooperativ und friedlich gewesen ist.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  3. DILEXI TE!
  4. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  5. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  6. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  7. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  8. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  9. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  10. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  11. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!
  12. Goldenstein-Ordensfrauen ergreifen rechtliche Schritte
  13. Die Anglikanische Kirche von Nigeria trennt sich von der Kirche von England
  14. Als der dreijährige Brian von Padre Pio besucht wurde
  15. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz