Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst an Piusbrüder: 'Kehren Sie um!
  2. Bevorstehende „illegale Bischofsweihen für die Piusbruderschaft“ „ein schwerer schismatischer Akt“
  3. Konsistorium: Kardinäle benennen aktuelle Probleme, z.b. Meinung, das Leben habe keinen Sinn
  4. Papst: „Ich brauche Ihre Unterstützung – eine starke, ausdrückliche und öffentliche Unterstützung“
  5. Vatikan exkommuniziert sechs Bischöfe der Piusbruderschaft!
  6. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  7. Papst ernennt Sr. Alessandra Smerilli zur Präfektin des Entwicklungsdikasteriums
  8. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  9. "Ohne Einheit mit dem Papst keine volle Gemeinschaft mit der Kirche"
  10. Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
  11. Petrus und Paulus: Die Einheit der Kirche wächst aus der Verschiedenheit
  12. Nach Feier mit Erzbischof Lackner werden Karabiner von Schützenkompanien beschlagnahmt
  13. Leo XIV: „Die Autorität des Primats liegt bei demjenigen, der zuhört und nur deshalb führt“
  14. Vorläufige Dialogpause zwischen der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ und dem Vatikan
  15. Das Konsistorium war „eine gute Erfahrung der Kollegialität der Kardinäle mit dem Heiligen Vater“

Kirchengericht Köln befindet Priester aus dem Bistum Trier des sexuellen Missbrauchs schuldig

24. November 2023 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Entlassung aus dem Klerikerstand - Der frühere Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. wurde des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden


Trier/Köln (kath.net/pek) Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden. Das haben die Pressestellen der (Erz-)Bistümer Köln und Trier am 23. November mitgeteilt. Das Gericht verhängte als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Gegen den früheren Pfarrer hatte das Kirchengericht der Erzdiözese Köln seit März 2018 einen kirchlichen Strafprozess auf dem Gerichtsweg geführt. Die vorhergehende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Trier hatte den Verdacht erhärtet.
 
Mit seinem Urteil hat das Gericht den Angeklagten in allen Fällen schuldig gesprochen. Über die fünf betroffenen Personen hinaus, deren Fälle Gegenstand des Verfahrens waren, erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den früheren Pfarrer an. Dass ihre Fälle nicht im kirchlichen Verfahren berücksichtigt wurden, hat verschiedene Gründe: Entweder hatten die Betroffenen das im kirchlichen Gesetz festgesetzte Schutzalter bereits überschritten oder die ausführlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften haben keinen für eine Anklage ausreichenden Tatnachweis erbracht; oder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich so lange hingezogen, dass deren Ergebnisse nicht mehr in das laufende kirchliche Strafverfahren mit einbezogen werden konnten, ohne in Gefahr zu geraten, dass sich dieses noch weiter in die Länge gezogen hätte. Bei seiner Gesamtbewertung hat das Kölner Kirchengericht auch das berücksichtigt, was das Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 zu den weiteren Fällen ausgeführt hat. Die Betroffenen können, sofern sie das nicht schon getan haben, finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen.


Bischof Dr. Stephan Ackermann zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Verfahrens. Ihm sei bewusst, dass die lange Prozessdauer für die Betroffenen eine große Belastung gewesen sei. "Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können. Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen.” Ackermann sagte, er habe allen Betroffenen ein persönliches Gespräch angeboten. Der Trierer Bischof sagte weiter, er gehe davon aus, dass der Fall insgesamt auch Gegenstand der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum Trier sein werde. “Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden.” Der zweite Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte bereits erste Hinweise zu dem Fall gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Priester hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre. Das Dikasterium ist über das Urteil informiert.

Dem angeklagten Priester wurde das Urteil zugestellt. Die betroffenen Personen sind ebenfalls informiert worden, genauso wie das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Priesters.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - REISE AUSGEBUCHT
  2. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  3. Papst an Piusbrüder: 'Kehren Sie um!
  4. Bevorstehende „illegale Bischofsweihen für die Piusbruderschaft“ „ein schwerer schismatischer Akt“
  5. Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
  6. Papst: „Ich brauche Ihre Unterstützung – eine starke, ausdrückliche und öffentliche Unterstützung“
  7. Vorläufige Dialogpause zwischen der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ und dem Vatikan
  8. Vatikan exkommuniziert sechs Bischöfe der Piusbruderschaft!
  9. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  10. Ehemalige Äbtissin wehrt sich gerichtlich gegen Rauswurf
  11. Konsistorium: Kardinäle benennen aktuelle Probleme, z.b. Meinung, das Leben habe keinen Sinn
  12. Nach Feier mit Erzbischof Lackner werden Karabiner von Schützenkompanien beschlagnahmt
  13. Dokumentation zeigt die Islamisierung Birminghams
  14. Das Konsistorium war „eine gute Erfahrung der Kollegialität der Kardinäle mit dem Heiligen Vater“
  15. Leo XIV: „Die Autorität des Primats liegt bei demjenigen, der zuhört und nur deshalb führt“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz