Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  3. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  4. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  5. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  6. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  7. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  11. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  12. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  13. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  14. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  15. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“

Kirchengericht Köln befindet Priester aus dem Bistum Trier des sexuellen Missbrauchs schuldig

24. November 2023 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Entlassung aus dem Klerikerstand - Der frühere Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. wurde des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden


Trier/Köln (kath.net/pek) Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden. Das haben die Pressestellen der (Erz-)Bistümer Köln und Trier am 23. November mitgeteilt. Das Gericht verhängte als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Gegen den früheren Pfarrer hatte das Kirchengericht der Erzdiözese Köln seit März 2018 einen kirchlichen Strafprozess auf dem Gerichtsweg geführt. Die vorhergehende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Trier hatte den Verdacht erhärtet.
 
Mit seinem Urteil hat das Gericht den Angeklagten in allen Fällen schuldig gesprochen. Über die fünf betroffenen Personen hinaus, deren Fälle Gegenstand des Verfahrens waren, erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den früheren Pfarrer an. Dass ihre Fälle nicht im kirchlichen Verfahren berücksichtigt wurden, hat verschiedene Gründe: Entweder hatten die Betroffenen das im kirchlichen Gesetz festgesetzte Schutzalter bereits überschritten oder die ausführlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften haben keinen für eine Anklage ausreichenden Tatnachweis erbracht; oder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich so lange hingezogen, dass deren Ergebnisse nicht mehr in das laufende kirchliche Strafverfahren mit einbezogen werden konnten, ohne in Gefahr zu geraten, dass sich dieses noch weiter in die Länge gezogen hätte. Bei seiner Gesamtbewertung hat das Kölner Kirchengericht auch das berücksichtigt, was das Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 zu den weiteren Fällen ausgeführt hat. Die Betroffenen können, sofern sie das nicht schon getan haben, finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen.


Bischof Dr. Stephan Ackermann zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Verfahrens. Ihm sei bewusst, dass die lange Prozessdauer für die Betroffenen eine große Belastung gewesen sei. "Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können. Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen.” Ackermann sagte, er habe allen Betroffenen ein persönliches Gespräch angeboten. Der Trierer Bischof sagte weiter, er gehe davon aus, dass der Fall insgesamt auch Gegenstand der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum Trier sein werde. “Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden.” Der zweite Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte bereits erste Hinweise zu dem Fall gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Priester hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre. Das Dikasterium ist über das Urteil informiert.

Dem angeklagten Priester wurde das Urteil zugestellt. Die betroffenen Personen sind ebenfalls informiert worden, genauso wie das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Priesters.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Papst Leo an 80.000 Jugendliche im Stade de France: "Wer mit Gott lebt, ist frei"
  3. „Wenn wir Eucharistie feiern, dürfen wir mit allem zu ihm kommen, was in uns unvollendet ist“
  4. Neuer Schülerkreise Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI. bestätigt bisherigen Vorstand im Amt
  5. Nordische Bischofskonferenz beendet Herbstvollversammlung in Paderborn
  6. Zwischen Stein und Geheimnis: ‚Ohne die Liturgie würde Notre-Dame ihre Seele verlieren‘
  7. Die Menschheitsfamilie zwischen Babel und Pfingsten
  8. Der Mensch ist mehr als eine Maschine - Die Würde des Menschen vor dem Angesicht Gottes
  9. Bischof Erik Varden: „Den Fremden willkommen heißen“
  10. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  11. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  12. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  13. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  14. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  15. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz