Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  2. Deutsche Bischofskonferenz beschließt: Man will in Rom um Erlaubnis für Laienpredigt bitten
  3. "Bevor es zu spät ist!" – Kardinal Sarah warnt Piusbruderschaft vor Schisma
  4. Bischof Heiner Wilmer ist neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
  5. Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt die Satzung für die künftige Synodalkonferenz an
  6. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  7. Das Ende einer Amtszeit voller Streit und Spaltung
  8. "Deutsche Kirchen" ersetzen spirituelle Dimension der Fastenzeit durch weltanschauliche Agitation
  9. Die Wahl von Bischof Heiner Wilmer zum DBK-Vorsitzenden „ist ein echtes Hoffnungszeichen“
  10. Die „Synodalkonferenz“ der deutschen Funktionäre
  11. „Gemeinnutz vor Eigennutz“: Bischof erntet Kritik für NS-Vergleich in Richtung AfD
  12. Burger: „Kurzum, wie hältst Du es mit Religion und Kirche? Wie geht das mit dem Glauben?“
  13. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  14. 'Ein Katholizismus ohne Beichte ist wie ein Krankenhaus ohne Medikamente'
  15. Woelki: „Herr, offenbare du deinen Willen für deine Kirche, das ist der Kernsatz aller Synodalität“

Kirchengericht Köln befindet Priester aus dem Bistum Trier des sexuellen Missbrauchs schuldig

24. November 2023 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Entlassung aus dem Klerikerstand - Der frühere Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. wurde des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden


Trier/Köln (kath.net/pek) Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden. Das haben die Pressestellen der (Erz-)Bistümer Köln und Trier am 23. November mitgeteilt. Das Gericht verhängte als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Gegen den früheren Pfarrer hatte das Kirchengericht der Erzdiözese Köln seit März 2018 einen kirchlichen Strafprozess auf dem Gerichtsweg geführt. Die vorhergehende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Trier hatte den Verdacht erhärtet.
 
Mit seinem Urteil hat das Gericht den Angeklagten in allen Fällen schuldig gesprochen. Über die fünf betroffenen Personen hinaus, deren Fälle Gegenstand des Verfahrens waren, erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den früheren Pfarrer an. Dass ihre Fälle nicht im kirchlichen Verfahren berücksichtigt wurden, hat verschiedene Gründe: Entweder hatten die Betroffenen das im kirchlichen Gesetz festgesetzte Schutzalter bereits überschritten oder die ausführlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften haben keinen für eine Anklage ausreichenden Tatnachweis erbracht; oder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich so lange hingezogen, dass deren Ergebnisse nicht mehr in das laufende kirchliche Strafverfahren mit einbezogen werden konnten, ohne in Gefahr zu geraten, dass sich dieses noch weiter in die Länge gezogen hätte. Bei seiner Gesamtbewertung hat das Kölner Kirchengericht auch das berücksichtigt, was das Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 zu den weiteren Fällen ausgeführt hat. Die Betroffenen können, sofern sie das nicht schon getan haben, finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen.


Bischof Dr. Stephan Ackermann zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Verfahrens. Ihm sei bewusst, dass die lange Prozessdauer für die Betroffenen eine große Belastung gewesen sei. "Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können. Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen.” Ackermann sagte, er habe allen Betroffenen ein persönliches Gespräch angeboten. Der Trierer Bischof sagte weiter, er gehe davon aus, dass der Fall insgesamt auch Gegenstand der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum Trier sein werde. “Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden.” Der zweite Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte bereits erste Hinweise zu dem Fall gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Priester hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre. Das Dikasterium ist über das Urteil informiert.

Dem angeklagten Priester wurde das Urteil zugestellt. Die betroffenen Personen sind ebenfalls informiert worden, genauso wie das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Priesters.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Bischof Heiner Wilmer ist neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
  3. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  4. "Bevor es zu spät ist!" – Kardinal Sarah warnt Piusbruderschaft vor Schisma
  5. Die Kardinäle Ghirlanda und Ouellet denken gleich wie die Piusbruderschaft
  6. Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt die Satzung für die künftige Synodalkonferenz an
  7. Deutsche Bischofskonferenz beschließt: Man will in Rom um Erlaubnis für Laienpredigt bitten
  8. Das Ende einer Amtszeit voller Streit und Spaltung
  9. Die Wahl von Bischof Heiner Wilmer zum DBK-Vorsitzenden „ist ein echtes Hoffnungszeichen“
  10. Die „Synodalkonferenz“ der deutschen Funktionäre
  11. Bischof Erik Varden bei Fastenexerzitien im Vatikan: „Tausende fallen“
  12. "Deutsche Kirchen" ersetzen spirituelle Dimension der Fastenzeit durch weltanschauliche Agitation
  13. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  14. 'Woke Left' ist die 'wütendste und exklusivste Spaltungsbewegung in der Geschichte'
  15. „Es ist verlockend aber zweifelhaft zu glauben, wir müssten mit den Moden der Welt Schritt halten“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz