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Gravierende Missbrauchsvorwürfe gegen Gründerbischof des Bistums Essen, Kardinal Hengsbach

20. September 2023 in Deutschland, 18 Lesermeinungen
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Zwei Vorwürfe betreffen Hengsbachs Zeit als Bischof von Essen, ein Vorwurf betrifft seine Zeit in Paderborn - Hengsbach lebte von 1910 bis 1991


Essen (kath.net/pbe) Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck lässt gravierende Missbrauchsvorwürfe gegen den ersten Essener Bischof Franz Hengsbach untersuchen, die die 1950er bis 1970er Jahre betreffen. Der 1910 im sauerländischen Velmede geborene Hengsbach war seit Gründung des Ruhrbistums 1958 bis zu seinem Todesjahr 1991 der erste Bischof von Essen, zuvor hatte er das Erzbischöfliche Seelsorgeamt in Paderborn geleitet und war dort Weihbischof. Zwei Vorwürfe betreffen Hengsbachs Zeit als Bischof von Essen, ein Vorwurf betrifft seine Zeit in Paderborn. Ein erster Vorwurf gegen Hengsbach als Essener Bischof aus dem Jahr 2011 wurde 2014 von der meldenden Person zurückgezogen. Nach Kenntnis eines weiteren, erst im vergangenen Herbst erhobenen Vorwurfs hat Bischof Overbeck darauf hingewirkt, diese Vorwürfe gegen Hengsbach zu veröffentlichen. Zudem ruft er nun mögliche weitere Betroffene auf, sich zu melden.

Beauftragte Ansprechpersonen im Bistum Essen

Um Betroffenen sexualisierter Gewalt, die Missbrauch durch haupt- oder ehrenamtlich Tätige des Bistums Essen erleiden oder erlitten haben, die Hürde zur Kontaktaufnahme zu erleichtern, hat Bischof Franz-Josef Overbeck im Jahr 2021 ehrenamtliche Ansprechpersonen beauftragt. Jede Person, die von sexualisierter Gewalt in einer katholischen Einrichtung oder durch Mitarbeitende der Kirche betroffen ist, kann sich direkt an diese Ehrenamtlichen wenden. Sie sind von jeder Weisung unabhängig.


Unabhängiges Beratungsangebot bei Fällen und Fragen zu sexualisierter Gewalt

Ausgelöst hatte die aktuellen Nachforschungen zu Hengsbach eine Person, die sich im vergangenen Oktober bei den beauftragten Ansprechpersonen des Bistums Essen gemeldet und zu Protokoll gegeben hat, dass sie im Jahr 1967 einen sexuellen Übergriff durch Hengsbach erlitten habe. Als Bischof Overbeck im vergangenen März von dieser Meldung erfuhr, hat er nach Rücksprache mit Simon Friede, dem Interventionsbeauftragten im Bistum Essen, weitere Nachforschungen zu Kardinal Hengsbach veranlasst. „Unter anderem erfolgte daraufhin die Anfrage an das Erzbistum Paderborn, dem Herkunftsbistum von Kardinal Hengsbach, ob im Aktenbestand weitere Meldungen zu Kardinal Hengsbach vorliegen“, erläutert Overbeck. Als dies in Paderborn bestätigt wurde, nahmen Mitglieder des Essener Interventionsstabs Einblick in den Paderborner Aktenbestand. „Sie fanden dort einen Aktenvermerk, in dem Franz Hengsbach beschuldigt wird, im Jahr 1954 eine minderjährige Jugendliche sexuell missbraucht zu haben.“ Diesen 2011 erhobenen Vorwurf hatte das Erzbistum Paderborn noch im selben Jahr an die Kongregation für die Glaubenslehre weitergeleitet, der unter anderem für Missbrauchsfälle zuständigen Zentralbehörde der römischen Kurie. „Aufgrund der Zuständigkeit der Kongregation für die Glaubenslehre, sah ich den Vorgang als bearbeitet an“, so Overbeck, der bereits damals über den Aktenvermerk in Kenntnis gesetzt und zudem mündlich über die Entscheidung der Glaubenskongregation informiert worden ist, dass der Vorwurf in Rom als nicht plausibel bewertet worden war.

„In Anbetracht des neuen Vorwurfs, der mir erst jüngst bekannt geworden ist, habe ich mich nach Rücksprache mit dem Interventionsstab und unter Berücksichtigung aller Kenntnisse dazu entschieden, die Vorwürfe gegen Franz Hengsbach öffentlich zu machen.“ Dabei sei ihm bewusst, „was diese Entscheidung, die ich nach gründlicher Abwägung der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Erkenntnisse getroffen habe, bei vielen Menschen auslösen wird“, betont der Bischof angesichts der großen Bedeutung, die der Gründerbischof des Ruhrbistums für viele Kirchenmitglieder im Bistum Essen und für die ganze Region hat.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung, den Vorwurf aus dem Bistum Essen öffentlich zu machen, nennt Overbeck noch einen weiteren Fall, in dem allerdings der Vorwurf zurückgezogen worden ist. „Die damalige Missbrauchsbeauftragte hat auf diesen Vorwurf sehr professionell und umsichtig reagiert, nach Kenntnisnahme den Kontakt mit der Person gesucht, ihr Hilfsangebote gemacht und später ein Verfahren nach den damals geltenden Richtlinien eingeleitet“, erklärt Overbeck. Im Jahr 2014 habe die Person den Vorwurf jedoch auf eigene Initiative hin zurückgezogen. „Dieses Verfahren ist somit als abgeschlossen zu betrachten“, betont der Bischof.

„Ich hoffe, dass es uns bei allen Schritten, die jetzt anstehen, vor allem gelingen wird, stets die Perspektive der Betroffenen in den Vordergrund zu stellen“, hebt Bischof Overbeck hevor. Da nicht auszuschließen ist, dass es weitere Missbrauchsbetroffene gibt, ruft Overbeck Betroffene auf, sich zu melden: „Sollten Sie selbst sexualisierte Gewalt durch Kardinal Hengsbach erlitten haben, dann wenden Sie sich bitte an die beauftragten Ansprechpersonen im Bistum Essen. Das Gleiche gilt auch, wenn Ihnen Hinweise bekannt sind, die für die weitere Aufarbeitung hilfreich sein können.“

Archivfoto Kardinal Hengsbach (c) Martin Engelbrecht | Bistum Essen


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Lesermeinungen

 O sancta simplicitas 22. September 2023 
 

Nachtrag

... und der Mann ist schon lange tot. Und die Vorwürfe liegen teils 56 jahre zurück.

Richtet nicht , dann werdet auch ihr nicht gerichtet!!!

Lebt im Jetzt und da gibt es auch momentan grausame sexuelle Vergehen Ausbeutung ukrainischer Frauen ...etc


2
 
 O sancta simplicitas 22. September 2023 
 

O tempora ,o Mores

Ich staune worüber die "Weltlichkeit" so empört:
Fakt :
Wie schon erwähnt : es ist kein Opferschutz (weil es ja nicht den Namen braucht) aber plausibel etc.genügt nicht . Details müssen konkret veröffentlicht werden um die Sache bewerten zu können .Alles andere
eröffnet nur die diabolische Phantasie.
Und eines stört mich gewaltig:
Wenn Politiker erwiesener Massen mit minderjährigen auf Inseln reisen um dort Sex zu haben
Politiker Bei Sex Orgien ertappt werden...
Beim Christopher Street Day nackte sexgiere Typen öffentlich kopulieren.
Eine grüne Partei mit pädophiler Vergangenheit der übelsten Art gewählt wird.
Wo bleibt blieb da die öffentliche kollektive Empörung!!!
Wo bleiben die Wiedergutmachungen??

Ich will definitiv - sollte die Vorwürfe bestätigt werden - das Verhalten verharmlosen.

Aber erstens kann ich mit den nicht präzisen Vorwürfen etwas anfangen.
Das alternativlose Denken liegt mir fremd.
(siehe Corona Impfung als Christ Nächstenliebe-Pflicht)


2
 
 Mosesliborius 21. September 2023 
 

Fakten prüfen

Es ist mir unverständlich, warum Bischof Overbeck just vor Beginn der Weltsynode zwei erledigte Vorwürfe gegen Kardinal Hengsbach öffentlich gemacht hat. Prüfen wir einmal die Fakten:

Vorwurf 1: 1954 soll Franz Hengsbach sich mit seinem Bruder an einer Minderjährigen vergangen haben. Der Vorwurf wurde vom Erzbistum Paderborn als nicht plausibel eingestuft. Vorsichtshalber hat man ihn aber der römischen Kongregation für die Glaubenslehre zur Überprüfung vorgelegt. Ergebnis: der Vorwurf ist nicht plausibel.

Vorwurf 2: Kardinal Hengsbach soll sich in den 1960er Jahren an einem Mann vergangen haben. Dieser hat drei Jahre lang das Gespräch mit Therapeuten, Psychologen etc. sowie weitere Hilfsangebote des Bistums Essen abgelehnt und dann den Vorwurf zurückgezogen.

Vorwurf 3: Hengsbach soll sich 1967 an einer Minderjährigen vergangen haben. Die Frau erhebt die Anschuldigungen 56 Jahre nach der vermeintlichen Tat. Das wird nun untersucht. Erwiesen ist bisher nichts.

Das sind die Fakten.


4
 
 chorbisch 21. September 2023 
 

@ O sancta simplicitas

Auf der Internetseite der FAZ berichtet Daniel Deckers recht ausführlich über die Vorwürfe gegen Kardinal Hengsbach und seinen Bruder. Wahrscheinlich wird der Beitrag in der morgigen gedruckten Ausgabe auch zu lesen sein.

Es gibt zwar keine Details zu den angeblichen Untaten, aber es gibt auch so etwas, wie Schutz der Opfer. Und was dort zu lesen ist, deutet schon darauf hin, daß die Vorwürfe wohl nicht erfunden, oder übertrieben sind. Ein Teil davon wurde inzwischen von den zuständigen kirchlichen Stellen als berechtigt anerkannt.

Ich weiß, Deckers wird hier nicht geschätzt, aber man sollte den Beitrag zunächst lesen, und dann urteilen, ob das alles richtig oder richtig gewichtet ist.

Was den spanischen Fall angeht, heute küßt man keine Frau mehr ungefragt auf den Mund. Wer's doch tut, kriegt Ärger, denn entscheiden ist, was die Frau (nicht) wollte, nicht die "Umstände".


0
 
 O sancta simplicitas 21. September 2023 
 

Mehr Präzision gefragt

Was ich immer mehr vermisse ist die genaue Beschreibung der vermeintlichen Vorfälle .
Wenn ein Trainer eine Fußballerin im Eifer des Gefechtes auf den Mund küsst (klar ist das nicht in Ordnung) wird das als sexueller Missbrauch stilisiert.
Es macht einen Unterschied ,ob ein Täter jemanden vergewaltigt oder ungewollte Küsse auf den Mund zu verantworten hat.
Alle Andeutungen etc .... lässt nur die teuflischen Phantasien beleben


5
 
 Andrzej123 20. September 2023 
 

Sorry, aber klares nein !

Ein im letzten Jahr, also 55 Jahre danach und 31 Jahre nach dem Tod von Bf Hengsbach eingebrachter Vorwurf.
Was soll das?
Wer etwas nicht vor Gericht bringt, verzichtet eben auf den Vorwurf bzw kann diesen erst recht nicht erheben wenn der Betreffende irgendwann verstorben ist.
De mortuis nil nisi bonum dicendum est.
Es ist mir auch egal, ob es (was eigentlich?) stimmt oder nicht, es lässt sich sowieso nicht klären.
Was hier geschieht ist, dass weitere Pfeiler menschlich christlichen Anstands von "sündlosen" Heuchlern abgerissen werden.
Offenbar möchte man jeden halbwegs anständigen Menschen aus der Kirche vertreiben und alle Vorgänger Generationen verteufeln, um bei den regierenden Wokisten auf lieb Kind zu machen.


4
 
 chorbisch 20. September 2023 
 

@ Juan, Lucilius

Dann stellen Sie doch ein Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede. Oder dürfen das nur die Angehörigen? Ich bin kein Jurist, daher ist die Frage ehrlich gemeint.

Außerdem widersprechen Sie sich. Einerseits scheinen Sie genau zu wissen, dass es sich bei den Vorwürfen um Verleumdung und üble Nachrede handelt.
Andererseits fordern Sie, zunächst die Ermittlungen abzuwarten.

Wobei ich, anders als manche hier, bis zum Beweis des Gegenteils Bischof Hengsbach erst einmal zubillige, dass er diese Sache nicht leichtfertig an die Öffentlichkeit gebracht hat, sondern dass ihm glaubwürdige Informationen vorliegen, so bedauerlich das im Hinblick auf Kardinal Hengsbach und seinen Bruder ist.


2
 
 Lucilius 20. September 2023 
 

@ Juan

Ihre Meinung teile ich uneingeschränkt, auch ihre Empfehlung, eine Strafanzeige nach § 189 StPO zu stellen.

Übrigens: Kleine Korrektur meines Kommentars: Das unbehebbare Verfahrenshindernis steht in § 206a StPO.


0
 
 Juan 20. September 2023 
 

@chorbisch

Was Sie so von sich geben, klingt nach Selbstjustiz. Überlassen Sie Ermittlungen und Urteile doch besser Staatsanwälten und Richtern. Zum fairen Verfahren gehört, auch die andere Seite zu hören. @Lucilius: "Nach deutschem Recht wird gegen Tote nicht mehr ermittelt. Der Tod stellt juristisch ein unbehebbares »Verfahrenshindernis» dar (§ 200a StPO)." So lange in einem fairen Verfahren keine Schuld feststellbar ist, gilt die Unschuldsvermutung. Die aktuellen Schlagzeilen gegen Kardinal Hengsbach insinuieren genau das Gegenteil. Deshalb wäre eine Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§189 StGB) angebracht.


0
 
 chorbisch 20. September 2023 
 

@ Zeitzeuge

Ja, Ihr Standpunkt ist bekannt. Ich verstehe auch die Gründe Ihrer Überlegungen.

Dennoch ist es für mich befremdlich, dass Sie mögliche Opfer quasi prophylaktisch einem solchen Test auf ihre Glaubwürdigkeit unterziehen. Wenn sich in den Gesprächen Zweifel an der Richtigkeit ergeben, dann sollte man so etwas tun, aber so?

Und warum sollten nicht auch die Beschuldigten derart geprüft werden? Das alte Argument, ein Priester tue so etwas nicht, hat sich ja leider als falsch herausgestellt.

Ich halte es für sehr bedenklich, wenn nach allem, was über das Ausmaß des Missbrauchs inzwischen bekannt ist, allein den (möglichen) Opfern von Seiten der Kirche zu vermitteln: "Wir glauben Ihnen erst einmal gar nichts!"


1
 
 chorbisch 20. September 2023 
 

@ Juan

Kennen Sie alle Einzelheiten so genau, dass Sie beurteilen können, dass es sich bei den Vorwürfen um eine Verleumdung handelt?

Oder verfahren Sie nach dem Motto "Also schließt er messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf"?

Eine Denkweise, wie Ihre, hat in der Vergangenheit sicher dazu beigetragen, das die Untaten nicht rechtzeitig geahndet wurden und den Opfern Genugtuung widerfuhr.


0
 
 Juan 20. September 2023 
 

§ 200a StPO und StGB § 189

Den Angehörigen von Kardinal Hengsbach sei geraten, Strafanzeige zu stellen. Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


0
 
 karl k 20. September 2023 
 

Kardinal Hengsbach kann man nicht mehr bestrafen, aber für die Opfer ist es eine Genugtuung, dass sie jetzt rehabilitiert sind. Vielfach hat man Opfern unterstellt, dass ihre Vorwürfe frei erfunden sind und sie nur auf eine Entschädigung scharf sind. Das war euch ein Teil der Vertuschung, nämlich ganz schäbige Verleumdung.


6
 
 Zeitzeuge 20. September 2023 
 

Habe meine Meinung in dieser Angelegenheit zweimal unter

dem Artikel "Bischof Gmür" kundgetan; dem habe
ich nichts mehr hinzuzufügen!


0
 
 discipulus 20. September 2023 
 

@Lucillius: Vielleicht, weil er zu einem Gesamtbild beiträgt...

und womöglich gar nicht zurückgezogen worden wäre, wenn die anderen im Raum stehenden Vorwürfe damals schon bekannt gewesen wären?

Solange Betroffene noch leben, müssen solche Vorwürfe auf jeden Fall geprüft und diskutiert werden. Denn es geht bei der Aufarbeitung nicht in erster Linie um die Täter - die nach dem Tod natürlich von weltlichen Instanzen nicht mehr belangt werden können - sondern um die Opfer, denen Anerkennung oft hilft, die an ihnen vergangenen Verbrechen aufzuarbeiten.


3
 
 Lucilius 20. September 2023 
 

@ Schillerlocke

Bischof Overbeck schreibt in seiner Pressemitteilung zur Causa Kardinal Hengsbach:
»Im Jahr 2014 hat die Person den Vorwurf auf eigene Initiative hin zurückgezogen.
Dieses Verfahren ist somit als abgeschlossen zu betrachten.“

Warum, so fragt man sich, wird der zurückgezogene Vorwurf vom Bischof dennoch öffentlich gemacht ???


4
 
 Schillerlocke 20. September 2023 
 

@Lucilius

Es ist auch zur Einschätzung seiner Person post mortem relevant, zu wissen, ob ein Bischof und Kardinal Verbrechen begangen hat. Es steht immerhin der Vorwurf der Vergewaltigung einer Minderjährigen im Raum! Das ist bestürzend, sollte es stimmen. Bischof Overbeck verhält sich umsichtig, wenn er schauen lässt, ob sich der Vorgang noch aufklären lässt.


3
 
 Lucilius 20. September 2023 
 

Kardinal Hengsbach

„Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck lässt gravierende Missbrauchsvorwürfe gegen den ersten Essener Bischof Franz Hengsbach untersuchen.“

Nach deutschem Recht wird gegen Tote nicht mehr ermittelt. Der Tod stellt juristisch ein unbehebbares »Verfahrenshindernis» dar (§ 200a StPO). Ob Kardinal Hengsbach die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat, bleibt somit zumindest in strafrechtlicher Hinsicht für alle Zeit offen.

Meiner Meinung nach sollte man Tote ruhen lassen, sie standen ja bereits vor Gottes Gericht.


6
 

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