![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Kamala Harris behauptet, Abtreibungsverbote gefährden Leben von Frauen5. August 2023 in Prolife, 5 Lesermeinungen Recherchen des Charlotte Lozier Instituts haben aber ergeben, dass alle Lebensschutzgesetze Ausnahmen für den Fall vorsehen, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Schwangere Frauen, die eine Fehlgeburt oder andere medizinische Notfälle erleiden, würden aufgrund der neuen Gesetze nicht behandelt, sagte die Politikerin der Demokratischen Partei. Sie erzählte von einer Frau, die wegen einer Fehlgeburt die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht hätte. Die Ärzte hätten ihr gesagt sie könnten sie aufgrund des geltenden Abtreibungsverbotes nicht behandeln. Erst als sie eine Sepsis erlitten habe, sei sie behandelt worden. Harris sagte aber nicht, in welchem Bundesstaat dies geschehen sein soll. Die Lösung sieht sie in einem bundesweit geltenden Abtreibungsgesetz, welches Abtreibung auf Verlangen legalisieren würde. Alle Gesetze, welche die Bundesstaaten beschlossen haben, um Abtreibungen einzuschränken oder zu verhindern, würden dadurch ihre Gültigkeit verlieren. Der Demokratischen Partei ist es bis jetzt nicht gelungen, für dieses Gesetz eine Mehrheit im Kongress zu erreichen. Alle Lebensschutzgesetze, welche die US-Bundesstaaten verabschiedet haben, enthalten allerdings Ausnahmen für den Fall, dass das Leben der Mutter in Gefahr ist. Keines der Gesetze untersagt eine Behandlung einer Frau, die eine Fehlgeburt erleidet oder eine Eileiterschwangerschaft hat. Das Charlotte Lozier Institute hat die Lebensschutzgesetze der Bundesstaaten ausführlich begutachtet und auch die Rechtslage bei Fehlgeburten und Eileiterschwangerschaften analysiert. Die Wissenschaftler des Institutes bestätigen dass, alle Abtreibungsverbote Ausnahmen für die seltenen Fälle enthalten, in denen eine Abtreibung notwendig ist, um das Leben der Mutter zu retten. Das schließt Fehlgeburten und Eileiterschwangerschaften ein.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
Abtreibung
Politik
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |