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| ![]() US-Militärbischof verurteilt Abtreibungsdienstleistungen für Armee-Veteranen12. Mai 2023 in Prolife, 3 Lesermeinungen Timothy Broglio rief alle katholischen Soldaten dazu auf, sich an den neuen Maßnahmen der Biden-Regierung nicht zu beteiligen. Washington D.C. (kath.net/mk) Erzbischof Timothy Broglio, der in den USA die Militärseelsorge leitet und seit vergangenem Jahr auch Vorsitzender der Bischofskonferenz ist, hat in einem scharfen Brief an alle katholischen Soldaten den Schutz des ungeborenen Lebens auch im militärischen Bereich eingemahnt und zur „Ablehnung jeglicher Beteiligung am Übel der Abtreibung“ aufgerufen. Das berichtet LifeSiteNews. Dem ging eine Entscheidung des Parlaments voraus, die eine von der Biden-Regierung eingeführte Maßnahme billigte, wonach Abtreibungsdienstleistungen in die Gesundheitsfürsorge für Armee-Veteranen inkludiert werden. „Marias Zeugnis, als sie den fleischgewordenen Gott zu Elisabeth trug, teilt uns mit, dass das menschliche Leben ein zu ehrendes Geschenk ist, das geteilt und fröhlich gefeiert werden soll. (…) Johannes der Täufer hüpfte im Leib seiner Mutter, als der Herr eintrat“, verwies der Bischof auf einen biblischen Beleg im Lukasevangelium für die Heiligkeit bereits des ungeborenen Lebens. Broglio kritisierte auch eine neue Strategie des Verteidigungsministeriums, wonach Militäroffiziere ihren Soldaten Reisen zum Zweck der Abtreibung ermöglichen müssten. Er verurteilte die neuen Maßnahmen der Biden-Regierung als „moralisch abstoßend und dem Evangelium entgegengesetzt“ und zitierte auch Papst Franziskus, der im Zusammenhang mit Abtreibung von Auftragsmord gesprochen hatte. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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