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Fulda und Rottenburg-Stuttgart: Wurde das Sonntagsgebot billig entsorgt?

24. August 2022 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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Die beiden Diözesen halten die „coronabedingte“ Aussetzung nach wie vor aufrecht, trotz Entspannung der Pandemielage und kirchenrechtlicher Einwände.


Fulda/Stuttgart (kath.net/mk) Das kirchliche Sonntagsgebot bleibt in einigen deutschen Diözesen nach wie vor ausgesetzt, trotz Entspannung der Pandemielage durch mildere Virus-Varianten bzw. verfügbare Medikamente und Impfstoffe. Ein Beispiel ist das Bistum Fulda, laut dessen Homepage die Gläubigen von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit und einzuladen seien, an medial übertragenen Gottesdiensten teilzunehmen. So fügt die zum Bistum gehörende Pfarrei St. Elisabeth in Fulda in ihre Gottesdienstordnung den ständigen, offenbar sehr dringend gemeinten Hinweis ein: „Die Sonntagsverpflichtung ist weiterhin aufgehoben !!!!“


Auch die Diözese Rottenburg-Stuttgart sieht offenbar nach wie vor keine Notwendigkeit für die Sonntagspflicht: Laut den aktuellen Bischöflichen Anordnungen für die Gottesdienstfeier während der Corona-Pandemie (Stand 26.04.2022) bleibt die Sonntagspflicht ausgesetzt. kath.net hat bei beiden Diözesen nach den Gründen für die weiterbestehende Aussetzung angefragt, doch ohne eine Antwort. Unklar bleibt daher, wie lange dieser Ausnahmezustand noch geplant ist, angesichts des einhelligen Tenors der Virologen, dass wir das Coronavirus mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr loswerden, und daher lernen müssen damit umzugehen.

Unbeantwortet blieb auch der in der Presseanfrage vorgebrachte Einwand, dass das Kirchenrecht (in can. 1248 CIC) bei einem „schwerwiegenden Grund“ von Haus aus vom verpflichtenden Messbesuch befreit. Da darunter sicherlich auch Corona-Symptome oder die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe zu verstehen ist, stellt sich die Frage, weshalb die Aussetzung überhaupt so allgemein erfolgte. Darüber hinaus sieht die Kirche vor, dass Gläubige, die eben aus einem gravierenden Grund nicht zur Messe gehen können, sich „eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen“ müssen. Diese Verpflichtung, die auch während der Corona-Pandemie grundsätzlich erfüllbar blieb, wurde aber von den Diözesen und Pfarreien in der Regel nicht erwähnt.

Es bleibt der Eindruck, dass manche eine willkommene Gelegenheit nutzten, um ein unwillkommenes Gebot (dauerhaft?) aufs Abstellgleis zu verschieben.

Foto: Symbolbild


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