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| ![]() US-Gesundheitsministerium will Gewissensklausel für christliche Mediziner bei Abtreibung streichen1. August 2022 in Prolife, 5 Lesermeinungen Befürworter der neuen Regelung sehen in der Gewissensklausel die Einschränkung von ‚sexuellen und reproduktiven Rechten und Freiheiten’ von Frauen. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Das US-Gesundheitsministerium hat eine Regelung vorgeschlagen, welche ein Diskriminierungsverbot auf Grundlage der „Beendigung einer Schwangerschaft“ einführen will. Die jetzt vom Ministerium vorgeschlagene Regelung könnte dazu führen, dass medizinisches Personal auch gegen das eigene Gewissen dazu verpflichtet wird, an Abtreibungen mitzuwirken und Unternehmen die Kosten für Abtreibungen in den Leistungsumfang der Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufnehmen müssen. Sollte diese Regelung gültig werden, würde sie der derzeit geltenden Gewissensklausel widersprechen, die ausdrücklich verbietet, Personen gegen ihren Willen zur Mitwirkung an oder Finanzierung von Abtreibungen zu verpflichten. Bereits im April 2022 haben Vertreter christlicher Mediziner die Befürchtung geäußert, dass eine neue Pro-Abtreibungsverordnung der Regierung christliche Anbieter medizinischer Leistungen zur Beendigung ihrer Tätigkeit zwingen könnte. Jacqueline Ayers von Planned Parenthood begrüßte die vom Gesundheitsministerium vorgeschlagene neue Regelung. Wenn das medizinische Personal Abtreibungen die Mitwirkung an Abtreibungen aus Gewissensgründen verweigert, dann würden die „sexuellen und reproduktiven Rechte und Freiheiten“ der Frauen eingeschränkt, behauptet sie. Die neue Regelung würde sicherstellen, dass dies nicht geschehe. Als Antwort auf die zunehmende Bedrohung der Gewissensfreiheit für christliche Mediziner haben sich fünf große katholische Organisationen zur „Catholic Health Care Leadership Alliance“ (CHCLA) zusammengeschlossen. Sie will das Recht katholische Krankenhäuser, Altersheime und anderer Institutionen sowie der christlichen Ärzte, Krankenpfleger und Apotheker verteidigen, im Einklang mit ihrem Gewissen und der katholischen Lehre arbeiten zu dürfen.
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