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„… dann gäbe es in den USA noch heute die Sklaverei und die Rassentrennung“

12. Juli 2022 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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„Ein Verfassungsgericht ist nicht der Notar einer Gesellschaft. Sondern es hat das einen Rechtsstaat konstituierende Tötungsverbot Unschuldiger auch gegen eine Mehrheit zu verteidigen.“ Gastbeitrag von Prof. Manfred Spieker


Osnabrück (kath.net) Der Verfassungstext und die ursprüngliche Absicht der Verfassungsväter seien „für die ‚Originalisten‘ maßgeblich – sogar maßgeblicher als das Präzedenzrecht“, schreibt Majid Sattar in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in seinem Leitartikel „Kulturkamps der Richter“ zum Urteil des Supreme Court „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organisation“, mit dem das Urteil „Roe v. Wade“ von 1973 als „grob falsch“ annulliert wurde, weil, so die Mehrheit der Richter, die amerikanische Verfassung kein Recht auf Abtreibung enthält.

Wenn Grundsatzurteile des Supreme Court, mit denen in der amerikanischen Gesellschaft höchst kontrovers diskutierte Fragen entschieden werden, als „Präzedenzrecht“ maßgeblich wären und nicht mehr korrigiert werden könnten, dann gäbe es in den USA noch heute die Sklaverei und die Rassentrennung. Beides hatte der Supreme Court als verfassungsgemäß beurteilt, die Sklaverei 1856 in seiner Entscheidung „Scott v. Sandfort“ und die Rassentrennung 1896 in seiner Entscheidung „Plessy v. Ferguson“.


Diese Urteile gelten bis heute als die skandalösesten Urteile des Supreme Court.

In diese Reihe der skandalösen Urteile gehört auch „Roe v. Wade“. Der Korrektur von „Scott v. Sandfort“ zehn Jahre später durch die Zusatzartikel 13 bis 15 der amerikanischen Verfassung ging ein Bürgerkrieg mit mehr als 600.000 Toten voraus. Die Korrektur von „Plessy v. Ferguson“ durch „Brown v. Board of Education“ 1954 dauerte fast 60 Jahre.

„Roe v. Wade must be reversed“ war die gemeinsame Formel der Lebensrechtsbewegung der USA über alle konfessionellen, kulturellen und sprachlichen Grenzen hinweg. Sie ließ sich von der Überzeugung leiten, dass der Mensch auch im frühesten Stadium seiner Existenz ein Recht auf Leben hat.

Gegen die nach fast 50 Jahren endlich erfolgende Korrektur von „Roe v. Wade“ die „Mehrheit“ der amerikanischen Gesellschaft ins Feld zu führen, übersieht schließlich, dass ein Verfassungsgericht nicht der Notar einer Gesellschaft ist. Es hat das einen Rechtsstaat konstituierende Tötungsverbot Unschuldiger auch gegen eine Mehrheit zu verteidigen.

Prof. Dr. Manfred Spieker ist emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück.


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Lesermeinungen

 Richelius 13. Juli 2022 
 

Falsch!

Der Oberste Gerichtshof hat eigentlich nichts zum Lebensschutz gesagt, sondern nur, daß Abtreibungen nach gegenwärtiger Rechtslage in die Kompetenz der Einzelstaaten fallen.


0
 
 blaulaub 13. Juli 2022 
 

...dann gäbe es heute noch in den USA Sklaverei und Rassentrennung

hab mal gelesen, dass der Supreme Court damals (1856) seine Entscheidung (pro Sklaverei) begründet hat mit den Worten (wortwörtlich!):"Neger(!) können keine Vereine z.B. gründen, weil sie zu schwachsinnig(!) dafür sind."
So viel zum Wahrheitsgehalt von Richtersprüchen seitens des 'heiligen' Supreme Courts in den USA.
Nie lag er wohl -- wie wir heute wissen -- mehr daneben mit dieser Aussage wie auch mit dem verheerendem Urteil von 1973 zur Legalisierung der Abtreibung.
Allerdings hat er (der neue Supreme Court, jetzt konservativ ausgeprägt) wohl etwas übers Ziel hinausgeschossen:
Abtreibungen werden sich nun in andere Bundesstaaten verlagern und nicht nennenswert reduzieren, oder doch...?
Mal ehrlich: Trump ist doch -- trotz seiner Fundamentalhaltung (pro life) -- kein Menschenfreund "geborenen Lebens"...
Trump:"...könnte einen Menschen auf der Straße erschießen und die Leute würden mich trotzdem wählen..."
Es gibt also, wie fast immer im Leben, 2 Seiten der Medaille...


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