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Brief aus dem Vatikan attestiert korrektes Verfahren im Erzbistum Köln

3. Mai 2022 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Kardinal Woelki: „Gute Nachricht aus Rom... Diese Nachricht trägt vielleicht, so hoffe ich zumindest, auch ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum bei.“


Köln (kath.net/pek) „Weder Sie, Eminenz, noch Ihr Generalvikar haben in der Angelegenheit der Finanzierung der beiden Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln und bei der Finanzierung der Beratung durch die vom Erzbistum beauftragte Kommunikationsagentur das kirchliche Recht verletzt.“ Dieses Ergebnis hat der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe in Rom dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki jetzt mitgeteilt. Unterschrieben ist dieser Brief vom Präfekten der Kongregation, Marc Kardinal Ouellet.  Damit ist in Rom „nach eingehendem Studium“ amtlich festgestellt worden, dass hier keine weitere Gremienbeteiligung erforderlich war.

In aller Deutlichkeit teilt der Präfekt weiter mit: „Was den bei den vorliegenden Finanzierungen involvierten BB-Fonds angeht, der durch einen Rechtsakt der kirchlichen Autorität selbst errichtet wurde, liegt keine Bindung an einen Stifterwillen vor. Im Einklang mit dem kirchlichen Recht ist der jeweilige Erzbischof von Köln daher befugt, frei über die Finanzmittel des Fonds zu verfügen. Die Partikularnorm Nr. 18 der Deutschen Bischofskonferenz ist in diesem Fall nicht relevant.“ Es bestand auch keinerlei rechtliche Verpflichtung, so ergänzt der Präfekt, „die diözesanen Beispruchsgremien, einzubeziehen, da das diözesane Vermögen nie berührt worden ist.“


„Das ist natürlich eine gute Nachricht aus Rom“, zeigte sich Rainer Maria Kardinal Woelki erleichtert. „Diese Nachricht trägt vielleicht, so hoffe ich zumindest, auch ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum bei. Aber der Fall zeigt mir, dass wir den Weg zu weiterer Transparenz und Compliance fortsetzen müssen.“ Die betroffenen Gremien wurden an diesem Tag über die Ergebnisse informiert.

Im Jahr 2019 hat Kardinal Woelki ein Statut für den Umgang mit dem BB-Fonds in Kraft gesetzt. Nach diesem ist der Erzbischof an die zur Erstellung und Abwicklung des Wirtschaftsplanes der Erzdiözese Köln geltenden Regelungen gebunden. Diese sind auch alle beachtet worden.

In seiner Eigenschaft als Apostolischer Administrator hatte Weihbischof Rolf Steinhäuser sich bezüglich der Frage einer eventuellen Verletzung der Beispruchsrechte des Konsultorenkollegiums (Domkapitel) beziehungsweise des Vermögensrates an die Kongregation gewandt. Ebenso hatte Generalvikar Markus Hofmann eine umfangreiche Dokumentation mit Protokollen, Urkunden und Verträgen zur Finanzierung der Gutachten und der externen Unterstützung durch eine Kommunikationsagentur zur Verfügung gestellt. Ergänzt wurde dies durch zwei kirchenrechtliche Gutachten.

Marc Kardinal Ouellet hatte diese Unterlagen vollständig an die zuständige Kongregation für den Klerus übermittelt. Deren Präfekt, Erzbischof Lazzaro You Heung sik, habe, so Kardinal Ouellet in seinem Brief, in aller Klarheit mitgeteilt: “Kirchliches Recht wurde nicht verletzt. Da folglich kein Vergehen vorliegt, gibt es auch keinen Anlass für kirchenrechtliche Maßnahmen.“

Archivfoto Kardinal Woelki (c) Erzbistum Köln

 


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Lesermeinungen

 girsberg74 4. Mai 2022 
 

Schwer zu sagen.

[@laijkonis - „Hat der große Kirchenrechtler Schüller schon seinen Senf dazugegeben?“]

Abgesehen von der kalten Frage, ob Schüller sich überhaupt zu der Sache geäußert hat, ist eine Antwort nicht so einfach.

Sie könnte sich von vornherein vereinfachen oder erledigen, wenn Sie nur „Kirchenrechtler Schüller“ schreiben.

Doch wenn “Ja“, dann geht es nicht um „Senf oder nicht“, sondern um guten Senf – oder ob solcher ihm ausgegangen sei.


0
 
 Derfromme 3. Mai 2022 
 

Eine klare Entlastung für Kardinal Woelki

er hat keine kirchenrechtliche Verstöße begangen. Der eigentlich wichtige Satz des Kardinal ist:"Aber der Fall zeigt mir, dass wir den Weg zu weiterer Transparenz und Compliance fortsetzen müssen.“ Hier geht es auch nicht mehr nur um Köln. Es ist heute einfach nicht mehr zeitgemäß, daß Bischöfe ohne vorherige Konsultation Millionenbeträge, für was auch immer selbstständig ausgeben. Dies muß in allen Bistümern und Diözesen aufhören und wäre mal eine wirklich sinnvolle Reform.


4
 
 Uwe Lay 3. Mai 2022 
 

Der Kardinal, der enttäuschte

Kardinal Woelkis inkorrektes Verhalten besteht einzig allein darin, die Resultate des "Synodalen Irrweges" zu kritisieren. Das verzeihen ihm die "Reformer" nie, zumal er in seiner Kampagne für die "Flüchtlinge" zum Hoffnungsträger aller Gutmenschen avancierte und nun sie so enttäuscht.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


5
 
 lajkonik 3. Mai 2022 
 

Hat der große Kirchenrechtler Schüller schon seinen Senf dazugegeben?


3
 
 Reflector 3. Mai 2022 
 

Keine Verletzung von Kirchenrecht, aber trotzdem ein Problem

Das (allgemeine) Kirchenrecht sieht mit gutem Grund vor, dass bei wichtigen Verfügungen über das Diözesanvermögen (außerordentliche Verwaltung, Veräußerungen) das Konsultorenkollegium (in Deutschland und Österreich das Domkapitel) und der Diözesane Vermögensverwaltungsrat zustimmen müssen. Gerade in den deutschen und österreichischen Diözesen gibt es aus historischen Gründen gar nicht wenige kirchliche Rechtsträger, die eigene Rechtspersönlicheit haben. Hier gelten die Beispruchsrechte nach Ansicht Roms nicht; der jeweilige Verwalter (also meist der Bischof) kann daher machen was er will. Das mag rechtens sein; eine kluge Lösung ist es nicht.


2
 
 winthir 3. Mai 2022 

danke, Granuaile, für den Hinweis.

Damit das Ganze nicht zu einfach wird: Es gibt auch Stiftungen Päpstlichen Rechts.

Das Herzogliche Georgianum zu München z. B. ist eine Stiftung Päpstlichen und Öffentlichen Rechts.

auf deutsch: Uns hatte der jeweilige Inhaber des Bischofsstuhls zu München nix zu sagen.


1
 
 Granuaile 3. Mai 2022 
 

Verhältnis zwischen kirchlichem und weltlichem Recht?

Kardinal Woelki, sein Generalvikar und die weiteren mit dieser Angelegenheit Befassten haben kein kirchliches Recht verletzt. Das wundert nicht. Was mir unklar ist, ist das Verhältnis zwischen kirchlichem und weltlichem Recht. Ein Erzbischof, ein Generalvikar, ein Kirchenfunktionär, stehen nicht über dem weltlichen Recht Deutschlands; sie haben sich an beide Rechtsordnungen zu halten. Die Bestätigung der Kurie, dass Kardinal Woelki sich kirchenrechtlich völlig korrekt verhalten hat, betrifft nicht die Einhaltung deutschen Stiftungsrechts. Der laufende Konflikt ist deshalb noch nicht vom Tisch, dies mindestens seitens der Kritiker des Kardinals.


0
 
 KatzeLisa 3. Mai 2022 
 

eine gute Nachricht

Auch wenn das den Gegnern von Kardinal Woelki nicht schmecken wird, hier ist zweifelsfrei festgestellt worden, daß man ihm aus seinem Vorgehen keinen Strick drehen kann.
Der zeitweilige Administrator Steinhäuser hat den Anschein erweckt, Kardinal Woelki während seiner Auszeit einer Unkorrektheit überführen zu wollen. Das wirft kein gutes Licht auf ihn.


12
 
 Lemaitre 3. Mai 2022 
 

...

Ich befürchte nur, dass in der "Denklogik" mancher synodal Bewegten ein positives Attest aus Rom geradezu bestätigt, dass etwas nicht richtig gelaufen ist.


3
 

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