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| ![]() Bolivien: Baby stirbt nach staatlich erzwungener Frühgeburt16. November 2021 in Prolife, 7 Lesermeinungen Jugendamt sah Leben der jungen Mutter in Gefahr, Kirche stellte sich schützend vor sie und das Kind - Das Neugeborene, das einer Vergewaltigung entstammte, starb wenige Stunden nach der Geburt Bolivien (kath.net/National Catholic Register/mk) Das Neugeborene einer elfjährigen Bolivianerin, die das Kind bei einer Vergewaltigung durch ihren Großvater empfangen hatte, starb wenige Stunden nach der Geburt, nachdem die staatlichen Behörden das Mädchen zu einer Frühgeburt gezwungen hatten. Zuvor hatte das Jugendamt auf eine Abtreibung gedrängt, weil das Leben der Mutter in Gefahr sei, doch weder die junge Mutter noch deren Mutter waren damit einverstanden. Daraufhin erwirkte die Behörde in der 24. Schwangerschaftswoche einen Gerichtsbeschluss, woraufhin das Mädchen aus dem Kinderheim in ein Spital gebracht und die Geburt künstlich eingeleitet wurde. Erzbischof Sergio Alfredo Gualberti Calandrina, dessen Diözese Santa Cruz de la Sierra das Kinderheim betreibt, kritisierte die Auswahl des Spitals, das nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Umgang mit dem hohen Risiko gehabt habe. „Eines Tages wird Gott uns fragen, ob wir jedes menschliche Leben verteidigt haben oder Handlanger des Todes gewesen sind“, verteidigte der Erzbischof das Vorgehen der Diözese. Diese war nämlich seitens des Staates in Kritik geraten, sie habe die junge Mutter mit Zwang von der Abtreibung abhalten wollen. Die Anschuldigungen hatten sogar zu öffentlichen Protesten und Vandalismus in kirchlichen Einrichtungen geführt. kath.net-VIdeo-Blog mit Margarete Strauss - Die Leibfreundlichkeit der Kirche bis in die Auferstehung hinein. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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