Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  9. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  10. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  13. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  14. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist
  15. Taylor sei mit Euch

Mit den Verfassungsprinzipien problematisch

9. November 2021 in Österreich, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Präsident von Italiens Oberstem Richterrat, Franco Locatelli, hält einen "Lockdown für Nicht-Geimpfte" in Italien für nicht durchführbar.


Rom (kath.net)

Der Präsident von Italiens Oberstem Richterrat, Franco Locatelli, hält einen “Lockdown für Nicht-Geimpfte” in Italien für nicht durchführbar. Dies berichtet der "Exxpress".  Locatelli, der die italienische Regierung in Sachen Coronavirus berät, meint gegenüber einem TV-Sender: "Ein Lockdown (nur) für Nicht-Geimpfte, wäre sowohl vom operativen Standpunkt, als auch in Sachen Vereinbarkeit mit den Verfassungsprinzipien problematisch. Ich glaube nicht, dass dies eine Lösung für Italien sein könnte." In Italien selbst gibt es seit Tagen zahlreiche Proteste gegen die umstrittene 3G-Reglung. Auch in Österreich sind zahlreiche Klagen gegen die umstrittene 2G-Regelungen geplant.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 vk 12. November 2021 

Jeder kann sich entscheiden

So viele Menschen fragen , wie kann Gott so etwas zulassen. Es kann jeder entscheiden wie er sich verhält, ob er /sie in die Disco geht, n die enge Skigondel zum Gashausbesuch, zur Familienfeier,... Aufgrund der hohen Zahlen und der falschen Sicherheit der geimpften ist es sehr erfreulich, dass ein italienischer Politiker die Umgangsweise mit en Menschen in Österreich in Frage stellt. Da die Bevölkerung durchseucht ist, sich das Virus bei kalter Witterung besonders vermehrt kann man den letzten schönen Herbsttag dankbar genießen und seine Rechnung mit dem Pfarrer beleichen in Erwartung der Dinge die kommen werden.


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  8. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  9. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Taylor sei mit Euch
  12. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz