Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Müller zur Alten Messe: Papst Leo wird eine sehr gute Lösung finden
  2. Stell Dir vor: Es war Predigerinnentag und keiner hat was gemerkt
  3. Derzeit sind fast zwei Drittel der Katholiken in Deutschland angetan von Papst Leo XIV.
  4. Spanische Jesuiten in Broschüre: „Danke, Pachamama“
  5. Deutliche Kritik von Papst Leo XIV. am Synodalen Rat
  6. Zahl der Konfirmationen in den neuen Bundesländern sinkt um 23 Prozent
  7. Die Stunde der Liebe. Unruhig ist unser Herz, bis es ruhet in dir
  8. Papst befördert Ordensfrau in vatikanische Spitzenposition
  9. Papst ernennt Beat Grögli zum neuen Bischof von Sankt Gallen
  10. Kirchenaustritt: Deutsche Gesetzeslage ist mit dem Evangelium nicht zu vereinbaren!
  11. Wo der Glaube brennt. Papst Leo XIV. am Grab des Völkerapostels
  12. Berlin: 24-Jähriger gab sich als getaufter Christ zu erkennen, wurde zusammengeschlagen
  13. "La Cumbia del Papa": Peruanisches Papst-Lied geht viral
  14. ‚Pille danach‘: Berliner Apotheker gibt aus Gewissengründen auf
  15. Leo XIV. - Papst bis 2050?

Weishaupt: „Auch wenn DBK jeden Kirchenaustritt wie Schisma behandelt und Exkommunikation androht…“

28. Oktober 2021 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kirchenrechtler: „Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo ein Bischof die 'Exkommunikation' nach Kirchenaustritt vor staatlicher Behörde dem Ausgetretenen schriftlich zugestellt hat. Sollte er es tun, steht dem Betroffenen die Beschwerde in Rom offen.“


Aachen (kath.net/pl) „Ein staatlicher Kirchenaustritt wäre hier kein Schisma, weil der Betroffene für ein Bistum, dessen Bischof von der Lehre der Kirche abweicht – hier vom christlichen Menschenbild, das durch die Vernunft bestätigt wird –, keine Kirchensteuer zahlen möchte.“ So kommentiert der Aachener Kirchenrechtler Dr. Gero Weishaupt auf kath.net-Nachfrage die kath.net-Meldung (Link), dass Walter Krämer, Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Technischen Universität Dortmund sowie Gründer und 1. Vorsitzender des Vereines Deutsche Sprache (VDS), beim Verband der Diözesen Deutschlands angefragt hat, ob er seine Kirchensteuer an ein anderes Bistum als sein Heimatbistum Hildesheim zahlen kann, siehe Link. Krämer hatte einer Handreichung des Bistums Hildesheim über „geschlechtersensible Sprache“ in einem Brief an den Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer massiv kritisiert und seinen Kirchenaustritt in Aussicht gestellt.


Dass es sich hierbei um kein Schisma handle, gelte auch, obwohl „die DBK jeden Kirchenaustritt wie ein Schisma behandelt und mit den Straffolgen der Exkommunikation androht“. Dennoch könne „der Betreffende nach wie zur Kommunion gehen und andere Rechte in der Kirche wahrnehmen. Sakramente dürfen ihm nicht verweigert werden, ebenwenig Sakramentalien. Ein kirchliches Amt darf er weiterhin ausüben. Er hat auch nach wie vor ein Recht auf ein kirchliches Begräbnis. Eine Rekonziliation (Wiederversöhnung) mit der Kirche ist im äußeren Rechtsbereich nicht erforderlich. Der Grund: Die Strafe ist nicht festgestellt und existiert somit nicht im äußeren Rechtsbereich der Kirche. Denn solange die ‚Exkommunikation‘ nicht mit einem Strafdekret des Bischöfe im äußeren Rechtsbereich festgestellt worden und dem Betreffenden schriftlich zugestellt worden ist, ist er an die Rechtsfolgen der ‚Exkommunikation‘ nicht gebunden.“ Der Eintrag eines vor einer staatlichen Behörde erklärten Kirchenaustritts im Taufbuch erfüllt ebenso wenig den Kirchenaustritt, erklärt der Kirchenrechtler. Rechtlich relevant sei einzig und allein die schriftliche Mitteilung der Exkommunikation an den, der seinen Austritt vor einer staatlichen Behörde erklärt hat, durch ein Strafdekret der bischöflichen Behörde.

Weishaupt erläutert abschließend: „Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo ein Bischof die Exkommunikation nach einem Kirchenaustritt vor einer staatlichen Behörde dem Ausgetretenen schriftlich zugestellt hat. Sollte er es tun, steht dem Betroffenen immer die Beschwerde in Rom offen.“

Dr. Gero P. Weishaupt ist Priester und promovierter Kirchenrechtler. Er war 2008-2013 Offizial des Bistums ´s-Hertogenbosch (Niederlande), seit 2012 ist er Richter des Interdiözesanen Strafgerichtes der niederländischen Kirchenprovinz, seit 1997 ist er hauptamtlicher Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat in Roermond (NL) und seit 2013 am Erzbischöflichen Offizialat des Erzbistums Köln, seit 2006 doziert er Kirchenrecht im diözesanen Priesterseminar des Bistums Roermond, außerdem ist er seit 2015 Gastdozent für Kirchenrecht und Latein an der Hochschule Benedikt XVI. in Heiligenkreuz bei Wien. Er hat mehrere Bücher sowie kanonistische Fachartikel veröffentlicht und führt eine eigene Homepage, siehe Link.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Deutliche Kritik von Papst Leo XIV. am Synodalen Rat
  2. Die Stunde der Liebe. Unruhig ist unser Herz, bis es ruhet in dir
  3. Kardinal Müller zur Alten Messe: Papst Leo wird eine sehr gute Lösung finden
  4. Papst ernennt Beat Grögli zum neuen Bischof von Sankt Gallen
  5. Stell Dir vor: Es war Predigerinnentag und keiner hat was gemerkt
  6. Papst wählt jungen Priester aus Peru als Privatsekretär
  7. Kardinal Reina wird neuer Großkanzler des Instituts ‚Johannes Paul II.‘ für Ehe und Familie
  8. Kirchenaustritt: Deutsche Gesetzeslage ist mit dem Evangelium nicht zu vereinbaren!
  9. Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden: die Grundpfeiler des kirchlichen und diplomatischen Wirkens
  10. Bei den Glückwünschen kommt es zur bewegenden Umarmung zwischen Papst Leo und dessen ältestem Bruder
  11. "Leo XIV. ist in Top-Form"
  12. Wo der Glaube brennt. Papst Leo XIV. am Grab des Völkerapostels
  13. Dissertation von Papst Leo XIV. wirft Licht auf sein Amtsverständnis
  14. Beim Empfang des Fischerrings reagiert Papst Leo XIV. tief bewegt
  15. ‚Pille danach‘: Berliner Apotheker gibt aus Gewissengründen auf

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz