Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  3. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  4. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  5. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  6. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  7. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“
  12. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Abtreibungsbefürworter begehen Farbanschlag auf Malteserklinikum in Flensburg
  15. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden

Familienverbände: Abschaffung des Ehegattensplittings führt zur Steuerbelastung von Familien

28. Oktober 2021 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Deutsche Familienverband (DFV), der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Verband kinderreicher Familien Deutschlands (KRFD) kritisieren politische Vorschläge, das Ehegattensplitting abzuschaffen.


Berlin (kath.net/DFV) Das Ehegattensplitting ist die Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden ist. Eine Abschaffung widerspricht dem Grundgedanken der Verfassung, Ehe und Familie nach Artikel 6 GG zu schützen.

„Es ist sachgerecht, dass eine Gemeinschaft von zwei Menschen, die sich gesetzlich verpflichtet haben, füreinander zu sorgen und sich zu unterstützen, steuerlich anders behandelt wird als jemand, der die Unterhalts- und Beistandspflichten für einen Partner nicht trägt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Evident verfassungswidrig ist die Idee, die ehelichen Unterhaltspflichten steuerlich lediglich durch einen übertragbaren Grundfreibetrag zu berücksichtigen. „Dann stünden die Ehepartner nach der Scheidung steuerlich besser da als während der Ehe. Ein mit dem ‚besonderen Schutz‘ der Ehe unvereinbarer und gesellschaftlich höchst fragwürdiger steuerlicher Anreiz zur Trennung“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.


Die Verbände missbilligen auch Vorschläge, das Ehegattensplitting durch ein Realsplitting zu ersetzen. Damit würden Eheleute genauso besteuert, wie Menschen, die geschieden sind. Mit dem wesentlichen Unterschied, dass Ehegatten umfassend füreinander einstehen und dies per Gesetz müssen. Mit einem Realsplitting würde eine Ehegemeinschaft sachwidrig besteuert und deutlich schlechter gestellt. „Es ist vielleicht der politische Zeitgeist, die Ehe von der Scheidung aus zu denken. Das wird aber weder der Ehe noch dem Grundgesetz gerecht“, so Hoffmann.

Von einer Abschaffung des Ehegattensplittings wären besonders Familien mit mehreren Kindern und Alleinverdienerfamilien mit einem Durchschnittseinkommen betroffen, die bereits jetzt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben an der Armutsgrenze leben. Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings würden gerade diejenigen Familien mit zusätzlichen Steuern belastet, die für die demographische Entwicklung unseres Landes am wichtigsten sind. „Eine Familienpolitik, die sich gegen kinderreiche Familien richtet, schadet unserer gesamten Gesellschaft – mit erheblichen Auswirkungen auf die auf Nachwuchs angewiesenen Umlagesysteme Rente, Pflege und Krankenversorgung“, sagt Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien (KRFD).

Für die Familienverbände steckt hinter dem Vorstoß zum Ausstieg aus dem Ehegattensplitting ein großer und gefährlicher Irrtum:

Das Ehegattensplitting ist erstens keine Eheförderung und zweitens kein Instrument zur Erreichung vermeintlicher arbeitsmarktpolitischer Ziele. Das Ehegattensplitting beinhaltet erst recht keine Bevorzugung des Alleinverdienermodells: Es stellt im Gegenteil sicher, dass alle Ehen bei gleichem Gesamteinkommen und gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden.

Das Ehegattensplitting verhindert somit als Instrument der Gleichheit, dass bestimmte Familienmodelle günstiger besteuert werden als andere. Wer die Freiheit und Vielfalt der Familien wertschätzt, muss am Splitting festhalten. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre finanziell verheerend für Millionen von Familien.

Alle Reformen der Ehebesteuerung müssen auf dem Ehegattensplitting aufbauen und dürfen nicht zu einer Schlechterstellung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft sowie der Familie führen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  2. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  3. 'Putin ist auf dem besten Weg, in diesem Jahr mehr Christen zu töten als der ISIS'
  4. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  5. Über das Dämonische
  6. 'Kirche casht ab' - Immer weniger österreichische Katholiken, immer mehr Millionen!
  7. Wissen Sie, wer die Idee zum fünffarbigen Missionsrosenkranz hatte?
  8. 'Ich habe mich geirrt'
  9. Der Mensch als Mitarbeiter Gottes - Fortschritt ist kein Gottesersatz
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Der Katholik Tolkien wird in der anglikanischen Westminster Abbey ein Denkmal erhalten
  12. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  13. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  14. Was ich als Priester von Fulton Sheen gelernt habe
  15. Papst an Klausurschwestern: „Der Herr ruft euch, seine Zeuginnen in Stille, Kontemplation zu sein“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz