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Kurienkardinal: Beichtgeheimnis ist mehr als Schweigepflicht

18. Oktober 2021 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Kardinal Piacenza betont: Beichte muss als "Sakrament im Namen der Religionsfreiheit geschützt werden" - Beichtseelsorger sollten Opfern von Missbrauch aber nachdrücklich dazu raten, diesen Eltern, Erziehern und der Polizei zu melden


Rom (kath.net/KAP) Der Vatikan hat sich erneut dagegen verwahrt, das Beichtgeheimnis aufzuweichen. "Das Sakrament der Versöhnung, da es sich um einen Akt der Religionsausübung handelt", dürfe "nicht mit einer psychologischen Sitzung oder einer Art Beratung verwechselt werden", sagte Kurienkardinal Mauro Piacenza in einem Interview des privaten katholischen Mediennetzwerks ACI Stampa (Freitag). Der Leiter der Apostolischen Pönitentiarie in Rom äußerte sich anlässlich der Diskussion in Frankreich nach der Veröffentlichung eines Berichts über Missbrauch in der katholischen Kirche.

Die Beichte müsse als "Sakrament im Namen der Religionsfreiheit geschützt werden", und jeder Eingriff "als unrechtmäßig und als Verletzung der Gewissensfreiheit angesehen werden", so Piacenza. Deswegen unterscheide sich das Beichtgeheimnis auch von der Schweigepflicht, zu der etwa Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte verpflichtet sind. Als Bußgerichtshof ist die Pönitentiarie zuständig für Absolutionen, Dispense und Gnadenerweise.


Das Beichtgeheimnis sei "keine von außen auferlegte Verpflichtung", sondern "eine intrinsische Anforderung des Sakramentes". Als solches könne es nicht einmal vom Beichtenden selbst gelöst werden, so Piacenza. "Der Beichtende redet nicht mit dem Beichtvater, sondern mit Gott. Sich das anzueignen, was Gott gehört, wäre ein Sakrileg." Dies bedeute aber nicht, so Piacenza, dass ein Beichtseelsorger etwa einem "Minderjährigen nicht nachdrücklich dazu rät, selbst den Missbrauch bei den Eltern, Erziehern und der Polizei anzuzeigen".

Am Dienstag hatte Frankreichs Innenminister Gerald Darmanin erklärt, Priester, die über die Beichte Kenntnisse über Sexualdelikte gegenüber Minderjährigen erhalten haben, seien verpflichtet, diese "vor Gericht zu bringen". Auch Justizminister Eric Dupond-Moretti sagte, jeder Priester habe die "zwingende Verpflichtung", derartige Straftaten anzuzeigen, auch wenn er davon bei einer Beichte erfahre. Ansonsten sei auch eine Anzeige wegen Strafvereitlung gegen den Geistlichen denkbar.

Nach ähnlichen Diskussionen in Australien hatte die Apostolische Pönitentiarie im März 2019 eine eigene Note veröffentlicht. Darin betonte die Behörde, das Siegel des Beichtgeheimnisses komme "direkt aus dem göttlichen Offenbarungsrecht und ist im Wesen des Sakraments verwurzelt". Daher lasse es "im kirchlichen Bereich, und umso mehr im staatlichen Recht, keine Ausnahme zu".

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten

Archivfoto: Papst Franziskus beichtet


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Lesermeinungen

 SalvatoreMio 18. Oktober 2021 
 

Wie mit dem Beichtgeheimnis umgehen?

Ein Priester ist jedenfalls nicht geweiht, um Erfüllungsgehilfe des Staates zu sein. Er ist nur verantwortlich vor Gott.


1
 
 Andrzej123 18. Oktober 2021 
 

Es gibt keine Verpflichtung zurückliegende Straftaten anzuzeigen

Verpflichtung zur Anzeige besteht nach 138 StGB ausschließlich für VORHABEN bestimmter Straftaten, niemals für die Beichte einer zurückliegenden Tat, egal ob im Rahmen des Sakraments oder einer Erzählung im Privaten.
Was hier geschieht, gehört zu den Bestrebungen alle Grundsätze, die bisher das menschliche Zusammenleben bestimmt haben, abzuräumen.


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