Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  7. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  8. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  9. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  12. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  13. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  14. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“
  15. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas

Kurienkardinal: Beichtgeheimnis ist mehr als Schweigepflicht

18. Oktober 2021 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kardinal Piacenza betont: Beichte muss als "Sakrament im Namen der Religionsfreiheit geschützt werden" - Beichtseelsorger sollten Opfern von Missbrauch aber nachdrücklich dazu raten, diesen Eltern, Erziehern und der Polizei zu melden


Rom (kath.net/KAP) Der Vatikan hat sich erneut dagegen verwahrt, das Beichtgeheimnis aufzuweichen. "Das Sakrament der Versöhnung, da es sich um einen Akt der Religionsausübung handelt", dürfe "nicht mit einer psychologischen Sitzung oder einer Art Beratung verwechselt werden", sagte Kurienkardinal Mauro Piacenza in einem Interview des privaten katholischen Mediennetzwerks ACI Stampa (Freitag). Der Leiter der Apostolischen Pönitentiarie in Rom äußerte sich anlässlich der Diskussion in Frankreich nach der Veröffentlichung eines Berichts über Missbrauch in der katholischen Kirche.

Die Beichte müsse als "Sakrament im Namen der Religionsfreiheit geschützt werden", und jeder Eingriff "als unrechtmäßig und als Verletzung der Gewissensfreiheit angesehen werden", so Piacenza. Deswegen unterscheide sich das Beichtgeheimnis auch von der Schweigepflicht, zu der etwa Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte verpflichtet sind. Als Bußgerichtshof ist die Pönitentiarie zuständig für Absolutionen, Dispense und Gnadenerweise.


Das Beichtgeheimnis sei "keine von außen auferlegte Verpflichtung", sondern "eine intrinsische Anforderung des Sakramentes". Als solches könne es nicht einmal vom Beichtenden selbst gelöst werden, so Piacenza. "Der Beichtende redet nicht mit dem Beichtvater, sondern mit Gott. Sich das anzueignen, was Gott gehört, wäre ein Sakrileg." Dies bedeute aber nicht, so Piacenza, dass ein Beichtseelsorger etwa einem "Minderjährigen nicht nachdrücklich dazu rät, selbst den Missbrauch bei den Eltern, Erziehern und der Polizei anzuzeigen".

Am Dienstag hatte Frankreichs Innenminister Gerald Darmanin erklärt, Priester, die über die Beichte Kenntnisse über Sexualdelikte gegenüber Minderjährigen erhalten haben, seien verpflichtet, diese "vor Gericht zu bringen". Auch Justizminister Eric Dupond-Moretti sagte, jeder Priester habe die "zwingende Verpflichtung", derartige Straftaten anzuzeigen, auch wenn er davon bei einer Beichte erfahre. Ansonsten sei auch eine Anzeige wegen Strafvereitlung gegen den Geistlichen denkbar.

Nach ähnlichen Diskussionen in Australien hatte die Apostolische Pönitentiarie im März 2019 eine eigene Note veröffentlicht. Darin betonte die Behörde, das Siegel des Beichtgeheimnisses komme "direkt aus dem göttlichen Offenbarungsrecht und ist im Wesen des Sakraments verwurzelt". Daher lasse es "im kirchlichen Bereich, und umso mehr im staatlichen Recht, keine Ausnahme zu".

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten

Archivfoto: Papst Franziskus beichtet


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 SalvatoreMio 18. Oktober 2021 
 

Wie mit dem Beichtgeheimnis umgehen?

Ein Priester ist jedenfalls nicht geweiht, um Erfüllungsgehilfe des Staates zu sein. Er ist nur verantwortlich vor Gott.


1
 
 Andrzej123 18. Oktober 2021 
 

Es gibt keine Verpflichtung zurückliegende Straftaten anzuzeigen

Verpflichtung zur Anzeige besteht nach 138 StGB ausschließlich für VORHABEN bestimmter Straftaten, niemals für die Beichte einer zurückliegenden Tat, egal ob im Rahmen des Sakraments oder einer Erzählung im Privaten.
Was hier geschieht, gehört zu den Bestrebungen alle Grundsätze, die bisher das menschliche Zusammenleben bestimmt haben, abzuräumen.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  7. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  8. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  9. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  10. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  11. Aufbahrung und Beisetzung eines Heiligen Vaters
  12. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  13. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  14. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  15. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie ,The Baxters‘ sehen‘

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz