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| ![]() Erzbistum München: „3-G-Regel“ soll für reguläre Messen die Ausnahme sein24. September 2021 in Deutschland, 11 Lesermeinungen Eine kleine Münchner Pfarrgemeinde führte eine solche Einschränkung für Sonntagsmessen unlängst ein, um Platzprobleme für Gläubige zu vermeiden - Erzbistum und Pfarrei antworten auf kath.net-Presseanfrage München (kath.net/mk) Die Pfarrgemeinde St. Martin/Untermenzing, Teil der Pfarreiengemeinschafft Allach-Untermenzing im Erzbistum München und Freising, hat vor kurzem auf ihrer Homepage angekündigt, dass ab 20. September für alle Gottesdienste der Gemeinde die Einhaltung der „3-G-Regel“ verpflichtend sein werde. Auf kath.net-Anfrage erläuterte der Pfarrer Martin Joseph den Hintergrund dieser schwerwiegenden und vergleichsweise einzigartigen Einschränkung für den Gottesdienstbesuch: Die Kirche St. Martin sei die kleinste im Pfarrverband und fasse bei Berücksichtigung der Corona-Abstandsvorschriften nur etwa 35 Besucher, was nur einen Bruchteil der Kirchenbesucher in Vor-Coronazeiten darstelle. Da man bei Sonntagsgottesdiensten immer wieder der Grenze nahegekommen sei, Kirchenbesucher abweisen zu müssen, habe sich die Pfarrgemeinde zur „3-G-Regelung“ entschlossen, um wieder den vollen Zugang zur Kirche zu ermöglichen. Die Einschränkung gelte (mangels Platzproblems) nicht für Werktagsgottesdienste. Für diejenigen, die keinen „3-G-Nachweis“ parat haben, würden vor Ort Schnelltests zur Verfügung stehen. Sowohl in den anderen beiden Kirchen des Pfarrverbandes als auch in den Nachbarpfarreien gelte die „3-G-Regelung“ nicht. Auch das Erzbistum München wurde von kath.net zur neuen Regelung in Untermenzing angefragt: Laut Pressestelle werde es entsprechend dem Infektionsschutzkonzept der Erzdiözese den Verantwortlichen der Pfarreien freigestellt, ob sie die „3-G-Regel“ anwenden, um eine Begrenzung der Teilnehmerzahl zu vermeiden. Bei regulären Sonn- und Werktagsmessen werde aber die Anwendung dieser Einschränkung eine Ausnahme sein, sie sei vielmehr für besondere Anlässe wie Taufen oder Trauungen gedacht. Auf die Frage, welche Wichtigkeit/Notwendigkeit ein Gottesdienstbesuch habe, zumal die „3-G-Regel“ nie für „lebensnotwendige“ Bereiche gedacht gewesen sei, verwies das Erzbistum darauf, dass die Sonntagspflicht aktuell ausgesetzt sei.
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