Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. "Der Dämon liebt es, wenn sich die Katholiken über die Liturgie zerfleischen"
  3. Bischof Oster kritisiert Leihmutterschaft scharf und spricht von „Skandal“
  4. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  5. Scharfe Kritik an CDU: Birgit Kelle rechnet nach Leihmutterschafts-Fällen mit Partei ab
  6. "Zwei Bundestagsabgeordnete, also Mitglieder der Legislative, umgehen das deutsche Recht..."
  7. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  8. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  9. Kard. Sarah: „Europa ändert die Bedeutung von Wörtern, um den Menschen und die Familie zu zerstören“
  10. US-Bischof warnt vor FSSPX-Messen – nahm selbst an interreligiöser Chanukka-Feier teil
  11. Zwei Formen - ein Ritus
  12. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  13. Sozialethiker Rhonheimer: Nicht der Kapitalismus verursacht Armut
  14. "Angriffe auf Christen werden in Deutschland ignoriert"
  15. Glaube & Sex vs. Vernunft & Geld?

Georgia überlegt ähnliches Abtreibungsverbot bei Herzschlag wie Texas

23. September 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Georgia hat 2019 ein Abtreibungsverbot bei Herzschlag beschlossen. Ein Gerichtsbeschluss hat verhindert, dass es in Kraft tritt.


Atlanta (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Im US-Bundesstaat Georgia wird ein Abtreibungsverbot bei Herzschlag ähnlich wie in Texas diskutiert. „Unsere Lebensschutzgesetze gehören zu den strengsten der Nation, aber sie sind nicht in Kraft“, sagte Butch Miller, interimistischer Präsident des Senats von Georgia. Die Gerichte hätten die Gesetze auf Eis gelegt, sagte Miller. Wenn das Gesetz von Texas tatsächlich Leben retten könne, werde er sich dafür einsetzen, dass Georgia ein ähnliches Gesetz beschließt, sagte er in einem Interview mit The Atlanta Journal-Constitution.


Miller bezog sich auf ein Gesetz, welches Abtreibungen verbietet, sobald der Herzschlag des Ungeborenen festgestellt werden kann. Das Gesetz wurde bereits 2019 beschlossen, ist aber bis heute nicht in Kraft. Das in Texas beschlossene Gesetz konnte Anfang September in Kraft treten, nachdem der Oberste Gerichtshof einen Eilantrag dagegen zurückgewiesen hatte. Planned Parenthood und Whole Woman’s Health, zwei große Anbieter von Abtreibungen, haben bekannt gegeben, vorübergehend keine Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche durchzuführen.

Im Unterschied zum Gesetz in Georgia sieht das Abtreibungsverbot bei Herzschlag in Texas vor, dass Privatpersonen Verstöße einklagen und nicht staatliche Behörden. Diese Regelung dürfte den Ausschlag für die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gewesen sein, dem Eilantrag nicht statt zu geben. Das texanische Gesetz legt fest, dass Klagen nicht gegen Frauen eingebracht werden können, die eine Abtreibung durchführen ließen, sondern nur gegen ausführende Personen, in erster Linie Abtreibungsärzte.

Bereits Anfang September hat der Präsident des Senates von Florida in einem Radiointerview angekündigt, ein Abtreibungsverbot ähnlich wie jenes in Texas auszuarbeiten.

Ob das Gesetz in Texas in Kraft bleibt, ist ungewiss. Mit der Ablehnung des Eilantrages wollten die Richter des Obersten Gerichtshofes kein grundsätzliches Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des texanischen Gesetzes fällen oder Urteilen über allfällige weitere Klagen gegen das Gesetz vorgreifen. Ein endgültiges Urteil des Obersten Gerichtshofes über das Abtreibungsverbot bei Herzschlag steht damit noch aus.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
  2. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  3. ‚Marsch fürs Läbe‘: Organisatoren beharren auf Kundgebung in der Zürcher Innenstadt
  4. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen
  5. Erbprinz Alois von Liechtenstein kündigt Veto gegen mögliche Fristenregelung an
  6. Gallup Umfrage: Mehr Amerikaner sehen Abtreibungen als moralisch nicht akzeptabel
  7. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt
  8. Pensionierter Pastor in Nordirland nach Predigt in Schutzzone um Abtreibungsklinik verurteilt
  9. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  10. Weniger Zeit zum Nachdenken, höherer Druck – was die Abtreibungszahlen aussagen






Top-15

meist-gelesen

  1. Kard. Sarah: „Europa ändert die Bedeutung von Wörtern, um den Menschen und die Familie zu zerstören“
  2. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  3. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  4. Bischof Oster kritisiert Leihmutterschaft scharf und spricht von „Skandal“
  5. Scharfe Kritik an CDU: Birgit Kelle rechnet nach Leihmutterschafts-Fällen mit Partei ab
  6. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  7. "Der Dämon liebt es, wenn sich die Katholiken über die Liturgie zerfleischen"
  8. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  9. Glaube & Sex vs. Vernunft & Geld?
  10. "Zwei Bundestagsabgeordnete, also Mitglieder der Legislative, umgehen das deutsche Recht..."
  11. US-Bischof warnt vor FSSPX-Messen – nahm selbst an interreligiöser Chanukka-Feier teil
  12. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  13. Pornografie, NoFap und die Rückkehr der Selbstbeherrschung
  14. Zwei Formen - ein Ritus
  15. Rubio rechnet mit Linken ab: „Sie wissen nicht, wie man etwas schafft, also zerstören sie es“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz