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Bischofskonferenz-Vorsitzender Erzbischof Lackner betont entschlossene Missbrauchs-Aufarbeitung

1. September 2021 in Österreich, 3 Lesermeinungen
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Missbrauch: Bischofskonferenz aktualisiert Richtlinien - Präventionsarbeit wird ausgebaut - Unabhängige Opferschutzkommission hat bisher in 2.515 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden


Wien (kath.net/KAP-ÖBK) Die Österreichische Bischofskonferenz hat die kirchlichen Richtlinien gegen Missbrauch und Gewalt überarbeitet und veröffentlicht. Sie treten mit 1. September in Kraft und gelten wie bisher für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für die hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter. Die Rahmenordnung wurde erstmals 2010 erlassen, 2016 erfolgte eine überarbeitete Version.

Erzbischof Franz Lackner, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, betont im Vorwort, dass die Katholische Kirche seit mehr als zehn Jahren aufrichtig bemüht sei, "die Wunden, die von Klerikern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral und in kirchlichen Einrichtungen durch Gewalt und Missbrauch geschlagen worden sind, wahrzunehmen und entschlossen aufzuarbeiten".

Es bleibe "unser aller Aufgabe, mit dem klaren Blick auf den Umgang mit den uns anvertrauten Menschen, vor allem den besonders Schutzbedürftigen, die Wahrnehmung und Verpflichtung auf einen guten und wertschätzenden Umgang miteinander einzumahnen und einzufordern", so Lackner. Dabei sehe man auch den Vorwurf von geistlichem Missbrauch, der seit einiger Zeit gelegentlich vorgebracht wird; auch dieses Thema werde im Blickfeld bleiben müssen, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Zusammenarbeit mit Ordenskonferenz


Die aktualisierte Rahmenordnung wurde in intensiver Zusammenarbeit mit der Ordenskonferenz überarbeitet. Einige Abläufe wurden auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre etwas modifiziert, um eine für alle Beteiligten - Betroffene, Beschuldigte bzw. kirchliche Obere - bestmögliche Lösung zu finden. So wurden die Möglichkeiten, genaue Überprüfungen durchzuführen, erweitert. Andererseits können Verfahren, wenn dies im Interesse der Betroffenen (also der Opfer) ist, auch abgekürzt werden. Neu eingerichtet wird von der Bischofskonferenz und der Österreichischen Ordenskonferenz zudem ein gemeinsamer "Beirat Opferschutz".

Die in der Rahmenordnung enthaltene Verfahrensordnung regelt das Zusammenwirken verschiedener kirchlicher Einrichtungen: Neben den diözesanen Ombudsstellen als Erstanlaufstellen für Betroffene sind es die Diözesankommissionen, die Verdachtsfällen nachgehen und den Bischof, Ordinarius oder die Oberen und Oberinnen bei der Entscheidung beraten. Auch die Ordensverantwortlichen sind in genau geregelter Form in das Verfahren einbezogen. Über finanzielle Hilfe und Therapiekosten entscheidet die "Unabhängige Opferschutzkommission" unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die kirchliche "Stiftung Opferschutz". Die Verfahrensordnung regelt neben der Hilfe für Opfer auch die Vorgangsweise bei Beschuldigten sowohl hinsichtlich eines kirchenrechtlichen als auch eines staatlichen Strafverfahrens.

Neben der ausführlichen Verfahrensordnung wird in der Rahmenordnung auch großer Wert auf die Prävention gelegt, wofür vor allem die in jeder Diözese eingerichteten Stabsstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt zuständig sind. Auch die Orden intensivieren ihre Präventionsbemühungen mit eigenen Beauftragten und Schulungen für die einzelnen Ordensgemeinschaften und deren Einrichtungen.

Dass der Präventionsbereich ständig weiterentwickelt wird, zeigt sich u.a. daran, dass derzeit detaillierte Bestimmungen für die lokale, regionale und diözesanübergreifende Kinder- und Jugendarbeit erarbeitet werden. Diese werden demnächst gesondert von der Bischofskonferenz und der Ordenskonferenz erlassen. Als neue Formen von Missbrauch bzw. Gewalt wird in der Rahmenordnung nun auch "Spirituelle Gewalt" sowie Gewalt in digitalen Medien thematisiert.

Die Rahmenordnung wurde in der Vollversammlung der Österreichischen Ordenskonferenz am 10. Mai und in der Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz von 14. bis 16. Juni beschlossen. Schon mit ihrem Schreiben vom 29. Mai teilte die Glaubenskongregation mit, dass ihrerseits keine Einwände gegen die vorliegende Neufassung bestehen. Die Rahmenordnung tritt mit 1. September 2021 in Kraft.

Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.515 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Mit Stand vom 31. Mai 2021 sind 140 Fälle noch in Bearbeitung, in 215 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der Opferschutzkommission akzeptiert und umgesetzt. Den Betroffenen wurden bisher in Summe 32,7 Mio. Euro zuerkannt, davon 25,9 Mio. Euro als Finanzhilfen und 6,8 Mio. Euro für Therapien. Bis zu 70 Prozent der Zahlungen werden von Ordensgemeinschaften geleistet.

Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet. 51,2 Prozent der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,3 Prozent in den 1970er-Jahren, 10,6 Prozent in den 1980er-Jahren, 4,1 Prozent in den 1990er-Jahren und 1,3 Prozent seit 2000. 0,5 Prozent der Fälle sind noch nicht zeitlich zugeordnet.

Die überarbeitet Rahmenordnung sowie weitere Informationen dazu sind zu finden unter: www.ombudsstellen.at

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Archivfoto Österreichische Bischofskonferenz (c) Paul Wuthe/kathpress


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Lesermeinungen

 KMG 2. September 2021 
 

Es muss auch bewusst sein, dass m.W. die Zahl der Missbrauchsmeldungen im kirchlichen (österreichischen) Bereich immer noch geringer ist als die entsprechende Meldungszahl in der Jugend- und Kinderbetreuung (Heime, Schule, Horte etc.) im Großbereich Wien, etliche Wiener Heime lagen ja u.a. in Niederösterreich. Bemerkenswert scheint mir, dass m.W. seitens der Gemeinde Wien Meldungen zB bezüglich des (ehemaligen und lange bereits geschlossenen) Kinderheimes auf dem Wilhelminenberg nicht mehr entegegengenommen werden, die entsprechenden Akten wurden skartiert. Dies entschuldigt aber in keiner Weise kirchliche Stellen bei der Aufarbeitung derartiger Meldungen


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 Richelius 1. September 2021 
 

@ Norbert Sch?necker

Ich befürchte, es gibt sehr viele Falschbeschuldigungen. Bei den Staatsanwaltschaften ist das beim Thema Mißbrauch ein großes Problem.


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 Norbert Sch?necker 1. September 2021 

traurige Fälle, erfreuliche Tendenz

Die zahlreichen Missbrauchsfälle in der Geschichte sind traurig (für die Opfer) und beschämend (für die Kirche).
Dass die Fälle seit den 70ern stark zurückgehen, ist hingegen erfreulich. Interessant wäre, ob das ein gesamtgesellschaftliches Phänomen ist (eine Abkehr von der Euphorie der sexuellen Befreiung der 70er, oder eine stärkere Betonung der Kinderrechte), oder ob es eine Spezialität der Katholischen Kirche ist.
Den Anteil der Falschbeschuldigung gegen Tote, die sich nicht mehr wehren können, halte ich für eher gering.


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