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Bitte an den Papst um Aufhebung von „Traditionis custodes“

28. Juli 2021 in Kommentar, 6 Lesermeinungen
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„Auch Gläubige haben ein Recht auf Meinungsäußerung gegenüber den Hirten.“ – Modellbrief für besorgte Gläubige an Papst Franziskus. Gastbeitrag von Gero P. Weishaupt


Vatikanstadt-Aachen (kath.net/kathnews) Wenn die Akzeptanz eines päpstlichen Gesetzes, das nicht auf göttlicher Offenbarung oder auf dem Naturrecht fußt, fraglich ist, weil vorauszusehen ist, dass es sich für das Wohl der Kirche als höchst schädlich erweisen wird, haben Bischöfe das Recht, beim Gesetzgeber eine Gegenvorstellung vorzulegen mit der Bitte um Aussetzung des schädlichen Gesetzes, um dessen Änderung oder gänzliche Abschaffung (sog. Remonstrationsrecht).

Grundrecht der Gläubigen

Auch Gläubige haben ein Recht auf Meinungsäußerung gegenüber den Hirten. So können auch sie ihre Bedenken zu einem Gesetz dem Papst vortragen und ihm ihre Sorgen bekunden in der Überzeugung, dass die Umsetzung eines Gesetzes für die Wohl der Kirche nachteilig ist (vgl. can. 212 §§ 2 und 3 CIC/1983).

In der Überzeugung, dass das jüngste Motu Proprio „Traditionis custodes“ enormen Schaden für die Kirche mit sich bringt, dass es nicht die vom Papst bezweckte Versöhnung herbeiführen und der Einheit der Kirche förderlich sein wird, können Gläubige im Wissen um ihre eigene Verantwortung „im christlichen Gehorsam“ von ihrem Recht auf Petition und Meinungsäußerung in der Kirche (vgl. can. 212/CIC 1983) Gebrauch machen, indem sie den Papst um Änderung oder vollständige Aufhebung des Motu Proprio „Traditionis custodes“ ersuchen. Kathnews veröffentlicht hierzu einen Modellbrief, den Gläubige ausdrucken, unterschreiben und an den Heiligen Vater schicken können.


MODELLBRIEF

An Seine Heiligkeit
Papst Franziskus

Apostolischer Palast
VA – 00120 Città del Vaticano

Heiliger Vater!

„Im Codex Iuris Canonici ist zu lesen: „Den Gläubigen ist es unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.“ „Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben die Gläubigen das Recht und zuweilen sogar die Pflicht, den Hirten ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen mitzuteilen.“ (can. 212 §§ 2 und 3 CIC/1983)

So wage ich es, Sie darauf aufmerksam zu machen: Für die traditionsverbundenen Gläubigen wurde mit dem Motuproprio „Summorum Pontificum“ die Möglichkeit eröffnet, regelmäßig an Hl. Messen, die in der außerordentlichen Form gefeiert wurden, teilzunehmen und daraus großen geistlichen Nutzen zu ziehen. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben daraus einen fruchtbringenden Zugang zu den Mysterien der Hl. Messe gewonnen, haben den regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes als großen Gewinn für ihr geistliches Streben erfahren und sind so in den Glauben hineingewachsen.

Auch weiß ich von jungen Priestern, die als Kandidaten an diesen Hl. Messen teilgenommen haben und sich mit der Absicht tragen, sich die Zelebration auch der außerordentlichen Form anzueignen.

Alle Priester, die ich kenne, feiern auch die Hl. Messe in der Form von 1970 und sind weit davon entfernt, die Gültigkeit der Reform zu bestreiten. Ebenso nehmen die meisten der Gottesdienstbesucher an Messen in beiden Formen des römischen Ritus teil.

Unsere Sorge ist, dass in der Kirche nun ein Klima entsteht, in dem die Besucher der Messe in der außerordentlichen Form an den Rand gedrängt werden und so die Mehrheit der Katholiken eben nicht Ihrer Aufforderung folgt: „Geht an die Ränder!“

Damit zusammenhängend befürchte ich, dass die Übergänge zur Piusbruderschaft nicht durchlässiger werden und eine im Sinne der Einheit wünschenswerte Reintegration eher erschwert wird.

Deshalb bitten ich Sie, Heiliger Vater, dringend, die Gesetzgebung bezüglich der Feier des klassischen Ritus wieder durchlässiger zu machen und die in „Traditionis Custodes“ verfügten Einschränkungen wieder aufzuheben.

Hochachtungsvoll,
N.N.


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