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Parolin erklärt Beschwerde gegen Anti-Homophobie-Gesetz

26. Juni 2021 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Vatikanischer Kardinalstaatssekretär bestätigt, dass er entsprechende vatikanische Verbalnote selbst genehmigte-Im Entwurf müsse vor allem der Begriff der Diskriminierung präzisiert werden, um nicht unterschiedlichste Dinge "in einen Topf zu werfen".


Vatikanstadt (kath.net/ KAP)

Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin hat nach Kritik die Hintergründe der Vatikan-Beschwerde gegen ein geplantes Anti-Homophobie-Gesetz in Italien erläutert. Er habe die entsprechende vatikanische Verbalnote selbst genehmigt, sagte er dem Portal "Vatican News" (Donnerstag). Es handele sich um ein internes Dokument, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei. Ziel sei es gewesen, über diplomatische Kanäle "Bedenken mitzuteilen". Keineswegs gehe es "um irgendeine Form der Blockade".

"Wir sind gegen jede Haltung oder Geste der Intoleranz oder des Hasses gegenüber Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung", betonte Parolin. Seine Sorge gelte möglichen "Auslegungsproblemen", wenn ein Text "mit vagem und ungewissem Inhalt" verabschiedet werden sollte. Am Ende müsse die Justiz entscheiden, was eine Straftat sei - und was nicht.

Darum müsse im vorliegenden Regelwerk vor allem der Begriff der Diskriminierung präzisiert werden, forderte der Kardinal. So vermeide man, unterschiedlichste Dinge "in einen Topf" zu werfen. Er sehe die Gefahr, dass im Extremfall jedwede Unterscheidung zwischen Männern und Frauen strafbar sein könnte. Dies wolle die Kirche verhindern.


 

"Bedenken bitte berücksichtigen"

Am Dienstag war eine Verbalnote des vatikanischen Staatssekretariats an die Medien gelangt. In dem Schreiben an die italienische Botschaft beim Heiligen Stuhl heißt es, die Freiheitsrechte der katholischen Kirche würden durch "einige Inhalte des aktuellen Gesetzentwurfs" unzulässig eingeschränkt. Ein Inkrafttreten könnte demnach einen Verstoß gegen den Staatskirchenvertrag von 1984 darstellen. "Wir bitten darum, dass unsere Bedenken berücksichtigt werden", so der Wortlaut der Note.

Kritiker des Gesetzentwurfs argumentieren unter anderem, dass öffentliche Äußerungen zur kirchlichen Lehre über Ehe und Familie kriminalisiert werden könnten oder etwa katholische Schule verpflichtet werden könnten, sich an einem nationalen Aktionstag "gegen Homophobie, Lesbophobie, Biphobie und Transphobie" zu beteiligen. Die Italienische Bischofskonferenz stört sich zudem an der "Gender-Identität", die im Gesetzentwurf viel Raum einnimmt. Diese sei unabhängig vom jeweiligen Geschlecht zu betrachten, heißt es. Kardinal Gualtiero Bassetti, Vorsitzender der Bischofskonferenz, nannte es "inakzeptabel", den Unterschied zwischen Mann und Frau infrage zu stellen.

Das nach dem Initiator Alessandro Zan (Partito Democratico) benannte Gesetzesvorhaben soll Homo-, Bi- und Transsexuelle unter besonderen Schutz stellen. Seit der Text im November - noch unter der Mitte-Links-Regierung von Giuseppe Conte - die Abgeordnetenkammer passierte, ist das Projekt ins Stocken geraten. Unter der neuen, fraktionsübergreifenden Regierung Mario Draghis hängt der Entwurf im Senat fest.

Während Politiker von Lega und Forza Italia die Vorbehalte des Vatikan teilen, kam von anderen Seiten teils harsche Kritik an der vatikanischen Verbalnote. Roberto Fico (Fünf Sterne), Präsident der Abgeordnetenkammer des Parlaments, betonte indes die Souveränität der Volksvertreter. Die Antwort an den Vatikan sei einfach: "Wir akzeptieren keine Einmischung."

"Wir sind ein säkularer, kein konfessioneller Staat", sagte auch Ministerpräsident Mario Draghi. Entsprechend seien die Abgeordneten durchaus frei, zu diskutieren und Gesetze zu erlassen. Durch eine Vorabkontrolle werde in der Regel sichergestellt, dass neue Vorgaben verfassungsmäßig und mit internationalen Verträgen vereinbar seien. Dies gelte auch für das Konkordat mit der Kirche, so der Premier.

 

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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