Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  6. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  7. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  8. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  9. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  10. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  13. Leere der kirchlichen Lehre
  14. Maria, die Mutter des Friedens
  15. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf

Hohe Geldstrafen für Medienunternehmen wegen verbotener Berichterstattung über Kardinal Pell

4. Juni 2021 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Oberster Gerichtshof des australischen Bundesstaates Victoria: Die Medien hatten gegen die verhängte Nachrichtensperre verstoßen


Victoria (kath.net) Zu 1,1 Millionen australische Dollar (rund 700.000 Euro) Strafzahlung wurden zwölf australische Medienunternehmen verurteilt, weil sie sich nicht an die Nachrichtensperre über den Fall des Kardinal George Pell gehalten hatten. Darüber berichten internationale und deutschsprachige Medien. Der Oberste Gerichtshof des australischen Bundesstaates Victoria sprach die zwölf Medien schuldig. Die Journalisten hatten damals zwar der Gerichtsverhandlung 2018 direkt im Gerichtssaal beiwohnen, aber bis lange nach Prozessende nichts darüber berichten dürfen, da eine Beeinflussung des Urteils befürchtet worden war. Gegen George Pell war Verdacht des sexuellen Missbrauchs an zwei damals 13-jährigen Buben in der Sakristei unmittelbar nach Ende einer Messfeier erhoben worden, Pell war in zwei Instanzen schuldig gesprochen worden und kam ins Gefängnis. Letztinstanzlich war er dann komplett freigesprochen worden. Der Fall hatte für erhebliche Medienaufmerksamkeit gesorgt, da Pell zu Beginn der Anklage noch der Finanzchef des Vatikans gewesen war.


Mehrere Journalisten hatten sich bereits im Februar 2021 als schuldig erklärt, daraufhin wurden die Anklagen dann fallengelassen

Nach Angaben der „BBC“ habe ein Großteil der Berichterstattung im Dezember 2018 die Geheimhaltung des Falls kritisiert, ohne Kardinal Pell ausdrücklich zu nennen. Einige der Schlagzeilen auf Zeitungstitelseiten hatten etwa gelautet: „Die größte Story der Nation: Die Story, über die wir nicht berichten können“; und „Geheimer Skandal. Es ist Australiens größte Story. Eine hochkarätige Person wurde eines schrecklichen Verbrechens für schuldig befunden. Die Welt liest darüber, aber wir können Ihnen kein Wort sagen.“ Der Staatsanwalt von Victoria hatte im Rahmen argumentiert, dass solche vorverurteilenden Schlagzeilen die weitere Gerichtsverfahren beeinträchtigen hätten können.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  4. Tschechien: Kirchenkommission warnt vor prorussischer Desinformation
  5. Die Geburt des neuen Antisemitismus aus dem verurteilten alten Antisemitismus
  6. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  7. Papst Leo XIV. berät mit seinen Behördenleitern
  8. Primat in Synodalität – Synodalität in Communio
  9. Altabt bei Jugendfestival: Jesus als Vorbild für gelebte Liebe nehmen
  10. Leo XIV.: „Ihre Anwesenheit ist ein leuchtendes Zeugnis für die ungeschuldete Zuwendung Gottes“
  11. Neue Kirche "Heilig Kreuz" in Selfoss eingeweiht: Meilenstein für die katholische Kirche Islands
  12. Papst würdigt „berühmten Hymnus ‚Lead, Kindly Light‘ (Führ, liebes Licht)“ des hl. John Henry Newman
  13. Aus Finanzgründen vermietet Church of England ihre Kathedralen für moderne Musik- und Discoevents
  14. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  15. Präsident der Akademie für das Leben meint: Unvollkommenes Euthanasiegesetz unterstützen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz