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Die Kirche kann homosexuelle Verbindungen nicht segnen!

21. März 2021 in Aktuelles, 59 Lesermeinungen
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Moraltheologische Stellungnahme zum Nein der Glaubenskongregation in Bezug auf die Segnung homosexueller Paare - Von Josef Spindelböck und Helmut Prader


St. Pölten (kath.net)

Lehramtliche Aussagen der Kirche betreffend den Glauben und das sittliche Leben erfolgen im Namen Christi, welcher der Kirche die Offenbarung Gottes anvertraut hat, um ihren Inhalt getreu zu verkünden und auszulegen. Auch dort, wo der Papst und die mit ihm verbundenen Bischöfe nicht in definitiver und damit unfehlbarer Weise lehren, gebührt dem authentischen Lehramt Ehrfurcht und Gehorsam (vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, Nr. 25). Deshalb sind Verlautbarungen der Glaubenskongregation keine Meinung unter anderen, keine Zwischenrufe oder Randbemerkungen, sondern gehören zum ordentlichen kirchlichen Lehramt.

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat mit Datum vom 22. Februar 2021 die Anfrage negativ beantwortet, ob die Kirche die Vollmacht habe, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen. Die Klarheit dieser Aussage ist zu begrüßen, auch wenn ihr von vielen Seiten widersprochen wird.

Die kirchliche Argumentation erfolgt mit Bezugnahme auf das natürliche und geoffenbarte Sittengesetz sowie im Hinblick auf die philosophische und theologische Anthropologie, aber auch in sakramententheologischer Hinsicht und benennt eine Grenze des kirchlichen Handelns. Die Kirche weiß sich der Schöpfungs- und Heilsordnung Gottes verpflichtet und bezeugt diese in ihren liturgischen und sakramentalen Vollzügen.


Die Ehe kann es gemäß einem naturrechtlichen und offenbarungsbezogenen Verständnis nur zwischen einem Mann und einer Frau geben. Der eheliche Bund ist auf Treue ausgerichtet und währt so lange, bis der Tod die Partner scheidet. Nur innerhalb der Ehe ist es vom sittlichen Standpunkt aus legitim, sexuelle Akte zu setzen, die ihren Sinngehalten nach die Hingabe und Vereinigung der Gatten zum Ausdruck bringen und vertiefen sowie für die Zeugung von Kindern offen sind.

Die Kirche kann homosexuelle Verbindungen nicht segnen, insofern diese unter dem Vorzeichen geschlossen werden, homosexuelle Akte seien vom sittlichen Standpunkt aus gut und anerkennenswert. Der Segen kann einer jeden Person gespendet werden, die dafür disponiert ist – auch homosexuell empfindenden Personen, denn diese besitzen dieselbe Würde wie heterosexuell orientierte Personen und sind ebenfalls zum Heil in Christus berufen.

Wenn die Kirche bestimmte Verhaltensweisen als sündhaft bezeichnet, so diskriminiert sie nicht jene Personen, welche so handeln. Sie erinnert diese vielmehr an ihre Würde als Menschen, die sich in Freiheit für das Gute entscheiden können und immer wieder neu zur Bekehrung aufgerufen sind. Für jeden Menschen gilt nach Augustinus: „Der Sünder ist zu lieben, aber die Sünde zu hassen.“

Die Stellungnahme der Glaubenskongregation ermutigt homosexuell empfindende Menschen, die sich der katholischen Kirche zugehörig wissen und ein Leben in Übereinstimmung mit den Geboten Gottes anstreben. Wenn homosexuell empfindende Personen eine authentische Freundschaft leben und sich dabei sexuell-genitaler Akte enthalten, verdienen sie eine besondere Wertschätzung und Unterstützung der Kirche.

Einen Platz in der Kirche finden aber auch Menschen, welche sich schwer tun mit bestimmten sittlichen Weisungen, denn wir alle sind Sünder, und Christus hat sich der Sünder in besonderer Weise angenommen, um sie zum ewigen Heil zu führen. Wer sich hingegen selbst rechtfertigen will, schließt sich gerade dadurch von der Gemeinschaft des Heiles in Jesus Christus aus.

Homosexuell empfindende Menschen brauchen dieselbe seelsorgliche Begleitung wie jeder andere Mensch auch. Ein Segen für homosexuelle Paare würde jedoch bedeuten, deren Handlungen gut zu heißen.

21. März 2021

 

Die Verfasser gehören als Diözesanpriester von St. Pölten der Gemeinschaft vom heiligen Josef in Kleinhain an.

Dr. theol. habil. Josef Spindelböck ist ordentlicher Professor für Moraltheologie und Dozent für Ethik sowie Rektor an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten. Er lehrt als außerordentlicher Professor für Moraltheologie und Sozialethik an der Katholischen Hochschule ITI in Trumau.

Dr. theol. Helmut Prader ist Institutsvorstand und außerordentlicher Professor für Moraltheologie und Bioethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz. Von 2011 bis 2018 war er Bischofsvikar für Ehe, Familie und Lebensschutz.

 

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