Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  3. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  4. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  5. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  6. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  10. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  11. Die Achillesferse des Teufels
  12. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  13. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“

Freispruch von Prof. Kutschera – Gericht: Meinung ist vom Grundgesetz geschützt!

3. März 2021 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Landgericht Kassel sprach Ulrich Kutschera in zweiter Instanz frei – Kutschera hatte in einem kath.net-Interview seine Bedenken zur Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ geäußert.


Kassel (kath.net) Das Landgericht Kassel sprach Prof. Ulrich Kutschera in zweiter Instanz frei. Kutschera war in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden für Äußerungen, die er in einem Interview mit „kath.net“ gemacht hatte. Das Landgericht Kassel kam in dem Strafverfahren am 2.3., das erneut auf den Vorwurf der „Beleidigung“ lautete, zu dem Schluss, dass die Äußerungen Kutscheras „vom Grundgesetz geschützte Meinung“ sei, „die auch scharf und verletzend sein dürfe. Auch Aussagen, die für viele Menschen schwer erträglich seien, seien nicht gleich strafbar“, berichtete die „Hessenschau“, ein Regionalmagazin des „Hessischer Rundfunk“, über die Urteilsbegründung. Kutschera hatte sich gegenüber kath.net nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ im Interview „Ehe für alle? ‚Diese widersinnige Entscheidung überrascht mich nicht‘“ (siehe Link) über seine Bedenken dazu geäußert.


Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Behauptung, dass es sich bei den Aussagen Kutscheras nicht nur um Beleidigung, sondern sogar um Volksverhetzung gehandelt habe, nicht durchsetzen.

Die Begründung des Kasseler Landgerichts wurde bisher noch nicht veröffentlicht.

Vgl. dazu auch den kath.net-Beitrag: "Kutschera übt Selbstkritik - ohne seine Thesen zu revidieren" (siehe Link)

 

HERZLICH WILLKOMMEN - Bitte folgen Sie kathnet-BREAKING NEWS auf TELEGRAM , um solche Meldung sofort auf Ihr Handy zu bekommen!

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Fragezeichen?! 3. März 2021 
 

Herzlichen Glückwunsch Herr Prof. Kutschera,

Ihr Freispruch freut mich sehr! Die zunehmende Gesinnungsverfolgung in Deutschland durch die extreme Linke und inzwischen auch immer häufiger linke Staatsstellen und Medien ist ein Skandal!


2
 
 cooperatorveritatis 3. März 2021 
 

Feiertag der Meinungs- u. Wissenschaftsfreiheit

Der 02. März (Tag des Freispruchs) sollte künftig als gesamtgesellschaftlicher Feiertag der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit begangen werden, wenn denn das gestrige Urteil hoffentlich rechtskräftig wird.

Prof. Kutschera sollte das Bundesverdienstkreuz in seiner höchstens Stufe verliehen werden, denn er hat mit vorbildlicher Geradlinigkeit und glasklarer wissenschaftlicher Argumentation der aggressiven LGBTIQ-Lobby und ihrer lügenhaften Genderideologie die Stirn geboten und obsiegt. Das ist nicht nur für ihn persönlich (als Mensch und hervorragender Wissenschaftler)wichtig, sondern für alle wahrheitsliebenden Menschen, also auch für uns Christen.

Danke nochmals an kath.net für das legendäre Interview von 2017! Ihr seid Teil dieses Sieges!


6
 
 J. Rückert 3. März 2021 
 

Bundestag akzeptiert Gendersprech

Da kehrt keine Vernunft ein. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass die Genderideologie in all ihren Spielarten an Kraft verlöre.


2
 
 mphc 3. März 2021 

Na endlich kehrt Vernunft ein


5
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  4. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  5. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  6. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  7. Die Achillesferse des Teufels
  8. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  9. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  10. Republik der Dünnhäutigen
  11. Thomas von Aquin über Migration
  12. Mailands Erzbischof: Kollaps der Gesellschaft droht
  13. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  14. Beweise mir das Gegenteil!
  15. Legenden vom Heiligen Nikolaus

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz