Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  2. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  3. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  4. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  5. Die Krise des Bischofsamtes
  6. Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
  7. Die Hölle, eine verschwiegene Wahrheit
  8. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  9. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  10. Polnischer Primas in Jasna Góra: „Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“
  11. Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
  12. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
  13. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“
  14. R.I.P. Dolly Parton
  15. Erzdiözese Mexiko will angemessenes Begräbnis für abgetriebene und nach der Geburt gestorbene Babys

Freispruch von Prof. Kutschera – Gericht: Meinung ist vom Grundgesetz geschützt!

3. März 2021 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Landgericht Kassel sprach Ulrich Kutschera in zweiter Instanz frei – Kutschera hatte in einem kath.net-Interview seine Bedenken zur Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ geäußert.


Kassel (kath.net) Das Landgericht Kassel sprach Prof. Ulrich Kutschera in zweiter Instanz frei. Kutschera war in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden für Äußerungen, die er in einem Interview mit „kath.net“ gemacht hatte. Das Landgericht Kassel kam in dem Strafverfahren am 2.3., das erneut auf den Vorwurf der „Beleidigung“ lautete, zu dem Schluss, dass die Äußerungen Kutscheras „vom Grundgesetz geschützte Meinung“ sei, „die auch scharf und verletzend sein dürfe. Auch Aussagen, die für viele Menschen schwer erträglich seien, seien nicht gleich strafbar“, berichtete die „Hessenschau“, ein Regionalmagazin des „Hessischer Rundfunk“, über die Urteilsbegründung. Kutschera hatte sich gegenüber kath.net nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ im Interview „Ehe für alle? ‚Diese widersinnige Entscheidung überrascht mich nicht‘“ (siehe Link) über seine Bedenken dazu geäußert.


Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Behauptung, dass es sich bei den Aussagen Kutscheras nicht nur um Beleidigung, sondern sogar um Volksverhetzung gehandelt habe, nicht durchsetzen.

Die Begründung des Kasseler Landgerichts wurde bisher noch nicht veröffentlicht.

Vgl. dazu auch den kath.net-Beitrag: "Kutschera übt Selbstkritik - ohne seine Thesen zu revidieren" (siehe Link)

 

HERZLICH WILLKOMMEN - Bitte folgen Sie kathnet-BREAKING NEWS auf TELEGRAM , um solche Meldung sofort auf Ihr Handy zu bekommen!

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Fragezeichen?! 3. März 2021 
 

Herzlichen Glückwunsch Herr Prof. Kutschera,

Ihr Freispruch freut mich sehr! Die zunehmende Gesinnungsverfolgung in Deutschland durch die extreme Linke und inzwischen auch immer häufiger linke Staatsstellen und Medien ist ein Skandal!


2
 
 cooperatorveritatis 3. März 2021 
 

Feiertag der Meinungs- u. Wissenschaftsfreiheit

Der 02. März (Tag des Freispruchs) sollte künftig als gesamtgesellschaftlicher Feiertag der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit begangen werden, wenn denn das gestrige Urteil hoffentlich rechtskräftig wird.

Prof. Kutschera sollte das Bundesverdienstkreuz in seiner höchstens Stufe verliehen werden, denn er hat mit vorbildlicher Geradlinigkeit und glasklarer wissenschaftlicher Argumentation der aggressiven LGBTIQ-Lobby und ihrer lügenhaften Genderideologie die Stirn geboten und obsiegt. Das ist nicht nur für ihn persönlich (als Mensch und hervorragender Wissenschaftler)wichtig, sondern für alle wahrheitsliebenden Menschen, also auch für uns Christen.

Danke nochmals an kath.net für das legendäre Interview von 2017! Ihr seid Teil dieses Sieges!


6
 
 J. Rückert 3. März 2021 
 

Bundestag akzeptiert Gendersprech

Da kehrt keine Vernunft ein. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass die Genderideologie in all ihren Spielarten an Kraft verlöre.


2
 
 mphc 3. März 2021 

Na endlich kehrt Vernunft ein


5
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  3. Mexiko: Gedenkfeier zum 100. Todestag der ersten Cristero-Märtyrer
  4. Babyboom auf einer US-Entbindungsstation: 17 Krankenschwestern erwarten zeitgleich Nachwuchs
  5. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
  6. Wer ist Jesus Christus für mich? Der Glaube als tägliche Entscheidung
  7. Irland: 30 Prozent Rückgang bei katholischen Taufen in zehn Jahren
  8. Ein Wunder der Vorsehung
  9. Die Krise des Bischofsamtes
  10. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  11. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  12. Slowakei und Polen planen gemeinsamen Johannes-Paul-II.-Pilgerweg
  13. „Wenn ich mich nicht täusche, gibt es in der Geschichte keine vergleichbare Institution“
  14. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  15. Nicaragua: Regime veröffentlicht Propaganda-Video von festgenommenem Bischof Mata

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz