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| ![]() Jüngste Personalentscheidung von Joe Biden zeigt: Mit katholischer Kirche nicht viel am Hut!9. Dezember 2020 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen Biden möchte ausgerechnet den kalifornischen Generalstaatsanwalt Becerra als Gesundheitsminister ernennen, der jahrelang den Orden der „Little Sisters of the Poor“ verklagen ließ und die Ordensfrauen zwingen wollte, Verhütungsmittel zu bezahlen Washington DC. (kath.net) Joe Biden, der vermutlich künftige US-Präsident, hat mit einer jüngst bekannt gegebenen Personalentscheidung erneut gezeigt, dass er mit der katholischen Kirche nicht viel am Hut hat. Biden möchte ausgerechnet den kalifornischer Generalstaatsanwalt Becerra als Gesundheitsminister ernennen, der in einem Prozess den Orden der „Little Sisters of the Poor“ verklagen ließ und sie zwingen wollte, dass die Nonnen einen Krankenversicherungsanspruch auf die kostenlose Pille (z.b. für chemische Verhütung oder für Abtreibung) haben. Der Fall landete schließlich vor dem US-Höchstgericht und wurde dort von den konservativen Richtern zugunsten der Ordensfrauen entschieden. "Präsident-elect Joe Biden's Wahl von Xavier Becerra zur Leitung des Gesundheitsministerium ist eine dicke Beleidigung der Katholiken", erklärte Ashley McGuire, eine Sprecherin der Catholic Association, gegenüber "FoxNews". "Becerra verbrachte Jahre damit, die 'Little Sisters of the Poor' vor Gericht zu verklagen und wollte sie zwingen, dass diese für Sachen wie die Abtreibungspillen zahlen und damit gegen ihr Gewissen handeln sollten. Der Mann wollte sogar Pro-Life-Zentren in Kalifornien zwingen, dass diese für Abtreibung werben." Biden selbst verweigerte gegenüber FoxNews einen Kommentar zu dieser Personalentscheidung. Besonders perfide ist: Becerra selbst ist am Papier auch katholisch und gehörte zu der Gruppe "Katholiken für Biden". Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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