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| ![]() In Österreich sind ab 7. Dezember wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt.3. Dezember 2020 in Österreich, 9 Lesermeinungen Dies teilte die österreichische Kultusministerin Susanne Raab heute mit. Wien (kath.net) In Österreich sind ab 7. Dezember wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt. Dies teilte die österreichische Kultusministerin Susanne Raab heute mit. Vor dem Hintergrund der am Mittwoch von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen zur schrittweisen Öffnung wurde gemeinsam mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart, dass jene strengen Maßnahmen gelten, die bereits vor dem Lockdown gültig waren. Die neue Regelung tritt ab Montag, 7. Dezember, 0 Uhr, in Kraft und umfasst u.a. folgende Maßnahmen: Öffentliche Gottesdienste sind wieder möglich. Während des gesamten Gottesdienstes ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben (z.B. Trauungen). Raab meinte dazu: "Ich danke allen Kirchen und Religionsgemeinschaften für das Durchhalten während des Lockdowns. Es ist sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt. Mit dieser Vereinbarung und den strengen Maßnahmen werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet.“ Allerdings war der Verbot von öffentlichen Gottesdiensten nur ein relatives Verbot, da 10 Personen teilnehmen durften und außerdem nicht wenige Pfarrer während des österreichischen LockDowns nicht bereit waren, die Kirchentüren während der Hl. Messen zuzusperren. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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