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| ![]() Österreichische Bischofskonferenz: Bis zu 10 Personen bei 'nicht-öffentlichen' Gottesdiensten17. November 2020 in Österreich, 21 Lesermeinungen lockdown-Anordnung der Bischöfe: Mehrere Priester aus ganz Österreich haben gegenüber kath.net inzwischen angekündigt, dass sie auch während der Messfeiern ihre Kirchen nicht abschließen werden. Wien (kath.net/ÖBK/red) Die Katholische Kirche hat am Montag in einer neuen Rahmenordnung die theoretische Aussetzung der Feier öffentlichen Gottesdiensten angeordnet. Dies soll zeitlich befristet von 17. November bis 6. Dezember sein. Aus der Ordnung geht hervor, dass an Sonntagen, aber auch an Wochentagen, die Gottesdiensten von bis zehn Personen besucht werden können. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich. Besonders dies gilt unter vielen Priestern als umstritten. Nicht wenige Priester aus mehreren österreichischen Diözesen haben gegenüber kath.net aber auch gegenüber Gläubigen schon angekündigt, dass sie ihre Kirchen auch während der Messfeiern offen halten werden. Bereits beim 1. Lockdown ignorierten nicht wenige Priester diese Anordnung der österreichischen Bischöfe. Weiters legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. An Begräbnisses dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen. Interessanterweise gilt dies auch für Gottesdienste unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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