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Ethikerin: Corona-Pandemie brachte Perspektivwechsel bei Sterbehilfe

8. Juni 2020 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Aktive Sterbehilfe war in den Niederlanden während der Coronakrise nicht Teil medizinischer Grundversorgung, Palliative Care jedoch schon - IMABE-Geschäftsführerin Kummer: Neuer Fokus auf den ursprünglichen Begriff "Hilfe für ein würdiges Sterben"


Wien (kath.net/KAP) Die in der Öffentlichkeit häufig unklaren Grenzen zwischen aktiver Sterbehilfe und Sterbebegleitung bzw. Palliativmedizin sind durch die Coronakrise wieder bewusster geworden: Darauf weist das in Wien ansässige Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in einer Aussendung vom Donnerstag hin. In den Niederlanden - einem Hotspot der umstrittenen Suizidbeihilfe - seien die darauf spezialisierten Kliniken während des "Lockdowns" von Mitte März bis Mitte Mai geschlossen gewesen - nicht jedoch die Palliativ-Einrichtungen.

 

"Euthanasie, wie sie in den Niederlanden genannt wird, stellt keinen Grundauftrag der medizinischen Versorgung dar, Palliative Care hingegen schon", bemerkte dazu IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. Sie hoffe darauf, dass durch die Pandemie der ursprüngliche Begriff "Hilfe für ein würdiges Sterben" wieder in den Fokus rücken werde: "Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und Hochaltrigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur Selbstauslöschung, sondern heilsame Begegnungen, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand. Darin zeigt sich echte Sterbehilfe", so die Wiener Bioethikerin.

 

Laut Kummers Angaben hatten niederländische Sterbehilfe-Einrichtungen wie die Amsterdamer "Lebensende-Klink" ihre zweimonatige Pause damit begründet, dass "Euthanasie während der Covid-19-Krise keine Priorität" habe. Ähnlich das "Expertise Center for Euthanasia": Bei dem auf Tötung auf Verlangen von Patienten mit Demenz oder psychischen Erkrankungen spezialisierten Zentrum in Den Haag habe es im Zuge der Schließung ebenfalls weder Proteste noch eine öffentliche Debatte gegeben. 2019 hatte das Zentrum noch 3.122 Anfragen zur Tötung auf Verlangen verzeichnet - 22 Prozent mehr als 2018 - und diese 898 mal durchgeführt.


 

Die Corona-Pause überrasche, gelte aktive Sterbehilfe in den Niederlanden doch als Recht und als "letztes, höchst wirksames Mittel gegen schweres Leiden", zitierte die Wiener Bioethikerin ihren holländischen Fachkollegen Theo Boer, der einst selbst der staatlichen Euthanasie-Prüfungskommission seines Landes angehörte, dann 2014 zurücktrat und heute scharfer Kritiker der aktiven Sterbehilfe ist.

 

Boer sieht ebenfalls Hinweise auf einen "Perspektivenwechsel", der nun auch in den Niederlanden möglich sei: Ältere und gebrechliche Menschen würden nun nicht bloß als Last gesehen, sondern als Menschen, für die man bereit ist, viel zu investieren, damit sie nicht Opfer einer Pandemie werden. Damit habe Covid-19 die Realität des Todes, "die Notwendigkeit, für andere zu sorgen und von anderen gepflegt zu werden, wieder mitten in die eigenen vier Wände gebracht" und die "Kostbarkeit aller Leben und die Tragödie aller Todesfälle" real werden lassen.

 

Der an der Protestantischen Universität Groningen lehrende Medizinethiker wird bei den für 9./10. Oktober anberaumten "Salzburger Bioethik Dialogen" zum Thema "Modernes Sterben: Aufgaben und Grenzen der Medizin am Lebensende" referieren. Weitere Vortragende sind der frühere deutsche Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio, Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres, der Rektor der Medizinischen Universität Wien, Markus Müller, der ärztlichen Leiterin des Wiener Hospiz Rennweg, Veronika Mosich, der Salzburger Strafrechtler Kurt Schmoller, der Palliativmediziner Herbert Watzke, sowie IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. (Infos: www.imabe.org)

 

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

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Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat ein neues Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Erlass des Papstes wurde am Pfingstmontag veröffentlicht. Der Kodex, der sich an gängigen modernen Standards orientiert, soll am 1. Juli in Kraft treten. Mit dem aus rund 100 Artikeln bestehenden Gesetzestext wird der Modus von Auftragsvergaben für Kurie, Vatikanstaat und andere Einrichtungen des Heiligen Stuhls vereinheitlicht. Ziel ist die Schaffung von mehr Transparenz, einer effizienteren Verwaltung und fairen Wettbewerbsbedingungen für Dienstleister und Auftragnehmer. Auch sind erweiterte Kontrollmöglichkeiten für die Justizbehörden vorgesehen. Franziskus begründete die Maßnahmen mit der Möglichkeit "erheblicher Kosteneinsparungen". Vatikanische Entscheidungsträger müssten bei Auftragsvergaben mit der "Sorgfalt eines Familienvaters" vorgehen, mahnte das Kirchenoberhaupt.

 

Die neuen Regeln orientierten sich an bewährten internationalen Vorgaben - etwa an der UN-Konvention gegen Korruption. Zudem trügen sie den speziellen Gegebenheiten im Vatikan Rechnung.

 

Die Reform geschieht einerseits vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise, die dem Vatikan Millionenverluste und zusätzliche Sparzwänge beschert hat. Andererseits bemüht sich der Papst bereits seit Jahren, das vatikanische Wirtschafts- und Finanzwesen neu zu strukturieren und effizienter zu gestalten.

 

Im Sommer 2018 etwa hatte Franziskus öffentlich einen Mentalitätswandel bei der Güterverwaltung angemahnt, weil er die notwendige Transparenz vermisse. Korruption und Vetternwirtschaft sind kein junges Phänomen im Vatikan. Ein Schlaglicht fiel auf das Problem durch den Vatileaks-Skandal 2011/2012.

 

Laut internen Dokumenten, die an die Medien gelangten, waren bei Dienstleistungen und Auftragsvergaben geheime Absprachen an der Tagesordnung, die die Kirchenleitung Millionen kosteten.

 

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

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