SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Nach Berliner Stromausfall: „Herr Erzbischof Koch, wir warten auf Ihre Stellungnahme“
- Rechtsanwalt Steinhöfel: Maduro war ohne legales Amt, hatte keine völkerrechtliche Immunität mehr
- Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
- THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
- Katholik kritisiert „Schleimjesus“-Fernsehgottesdient mit direktem Brief an verantwortlichen Pfarrer
- Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
- Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
- „Nicht nur Israels Kampf… es ist der Kampf unserer gemeinsamen jüdisch-christlichen Zivilisation“
- Der Stern stört Jerusalem. Epiphanie und die Ruhe der Gewöhnten
- Direkt nach dem Jahreswechsel brannte die Amsterdamer Vondelkirche lichterloh
- 2025 wurden 46 römisch-katholische Kirchen und Kapellen in Deutschland profaniert
- „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
- „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
- Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
- Bischöfliche Spökenkiekerei zum Jahreswechsel
| 
Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden7. April 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Berlin (kath.net)
Das mit der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, nachdem unter anderem das bekannte Philipp-Neri-Institut einen Antrag eingebracht hat.
Nach der SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 (Coronavirus-Eindämmungsverordnung) gilt laut dem Gericht stadtweit nicht nur die grundsätzliche Verpflichtung, sich in seiner Wohnung bzw. gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten, sondern außerdem ein Verbot vermeidbarer öffentlicher und nichtöffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Von den in der Verordnung geregelten Ausnahmen zu diesem Verbot sind Gottesdienste laut dem Urteil nicht erfasst.
Hierdurch sehen sich die Antragsteller, die Gottesdienste in traditioneller römischer Liturgie abhalten bzw. im Fall des Antragstellers besuchen, jeweils in ihrer Religionsfreiheit verletzt.
Mit ihrem beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag streben sie die Feststellung an, dass der Antragsteller künftig öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden abhalten darf, soweit zwischen den Gläubigen Mindestabstände von 1,50 m eingehalten und Listen ihrer Kontaktdaten geführt werden.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuCoronavirus- Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
- Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
- Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
- ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
- Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
- Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
- Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
- Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
- Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt
- AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
| 





Top-15meist-gelesen- Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
- ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
- „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
- Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
- „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
- Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
- Überlebende der Brandkatastrophe in Crans-Montana: „Möchte Gott danken, dass er mich gerettet hat“
- "Beten wir gemeinsam für die kommende Welle!"
- Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
- Ein Frühstück für den Verleugner
- Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
- „Wenn wir mit Papst Benedikt XVI. diesen tiefen Ernst unserer Taufe realisieren…“
- THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
- Warum zwei Kardinäle aus Afrika erst jetzt 80 Jahre alt werden
- „Ich fragte mich: Welche Drogen hat er jetzt genommen?“
|