Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  2. Liegt ein Schisma in der Luft?
  3. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  4. MAGNIFICA HUMANITAS
  5. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  6. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  7. Die Liturgie gehört nicht uns! Reform muss aus der Tradition wachsen
  8. Adios Toni!
  9. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  10. Polnische Bischofskonferenz bejaht in Positionspapier die Ehe nur „zwischen Mann und Frau“
  11. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen
  12. Medien spekulieren weiter über möglichen Beginn des Seligsprechungsprozesses für Benedikt XVI.
  13. Die offenen Türen des Glaubens, der Kirche und des Herzens
  14. Pastor in London wegen Straßenpredigt verhaftet: Vorwurf der „Hassrede“ nach Kritik am Islam
  15. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative

Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

7. April 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


Berlin (kath.net)
Das mit der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, nachdem unter anderem das bekannte Philipp-Neri-Institut einen Antrag eingebracht hat.

Nach der SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 (Coronavirus-Eindämmungsverordnung) gilt laut dem Gericht stadtweit nicht nur die grundsätzliche Verpflichtung, sich in seiner Wohnung bzw. gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten, sondern außerdem ein Verbot vermeidbarer öffentlicher und nichtöffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Von den in der Verordnung geregelten Ausnahmen zu diesem Verbot sind Gottesdienste laut dem Urteil nicht erfasst.

Hierdurch sehen sich die Antragsteller, die Gottesdienste in traditioneller römischer Liturgie abhalten bzw. im Fall des Antragstellers besuchen, jeweils in ihrer Religionsfreiheit verletzt.

Mit ihrem beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag streben sie die Feststellung an, dass der Antragsteller künftig öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden abhalten darf, soweit zwischen den Gläubigen Mindestabstände von 1,50 m eingehalten und Listen ihrer Kontaktdaten geführt werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  2. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  3. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  4. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  5. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  6. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  7. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  8. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  9. Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt
  10. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein






Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  3. Liegt ein Schisma in der Luft?
  4. MAGNIFICA HUMANITAS
  5. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  6. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  7. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  8. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  9. Er starb, weil er die Ehe verteidigte
  10. Adios Toni!
  11. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  12. Martin Mosebach: ‚Die Nichtnagetiere betreten das sinkende Schiff‘
  13. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  14. Islamexperte Mansour warnt: Europa hat ‚naive Haltung‘ zum Islam
  15. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz