Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  3. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  4. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  5. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  6. Der entschärfte Gott
  7. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  8. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  9. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  10. Realitätsverlust im Bistum Chur
  11. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  12. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  13. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  14. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  15. „Gesellschaftliche Zeitbombe“: BKA-Studie warnt vor Radikalisierung junger Muslime in Deutschland

Vatikan hebt Altersgrenze für Opfer von Kinderpornografie

21. Dezember 2019 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gleichzeitig wurde Rolle von Nichtklerikern in kirchlichen Missbrauchsprozessen gestärkt


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die katholische Kirche hat ihre strafrechtliche Regelung gegen kinderpornografisches Material verschärft. Dazu wurde in den "Normen über schwerere Verbrechen", deren Behandlung der Glaubenskongregation vorbehalten sind, das Schutzalter 14 auf 18 Jahre erhöht, wie der Vatikan am Dienstag mitteilte.


Der neu gefasste Satz lautet demnach nun: "Der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen unter achtzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht."

Gleichzeitig stärkt der Vatikan in kirchlichen Gerichtsverfahren wegen Missbrauchs die Rolle von Nichtklerikern. Der Neuregelung zufolge, die am 1. Jänner in Kraft treten soll, können als Anwalt wie als Strafverfolger auch gläubige Laien ernannt werden. Diese müssen in Kirchenrecht promoviert sein und vom Vorsitzenden Richter bestätigt werden. Alle weiteren Beteiligten dieser Verfahren müssen weiterhin Priester sein.


Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Paddel 22. Dezember 2019 

@wedlberg, bin ganz Ihrer Meinung!


1
 
 Selene 22. Dezember 2019 
 

Pädophilie

ist in der Kirche in aller Munde und ich habe den Eindruck, dass man damit von der viel weiter verbreiteten Ephebophilie ablenken will, weil dadurch nicht mehr zu leugnen wäre, dass die Täter Homosexuelle sind, die auf (sehr) junge, geschlechtsreife Männer stehen und nicht auf Kinder.

In Politik und Gesellschaft dürfte es ähnlich sein.


4
 
 Montfort 22. Dezember 2019 

"in übler Absicht" ist eine abschwächende bzw. verallgemeinernde deutsche Übersetzung

Im italienischen Original steht "a fine di libidine", was wohl besser zu übersetzen wäre: "mit dem Ziel/zum Zweck der Lüsternheit/Begierde"
http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/2019/documents/rc-seg-st-20191203_rescriptum_it.html

Wer ist im Vatikan eigentlich für Übersetzungen zuständig?

Und warum verfälschen die DEUTSCHEN Übersetzer im Vatikan do oft? In allen anderen Sprachen wurde richtig übersetzt...

www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/2019/documents/rc-seg-st-20191203_rescriptum_ge.html


5
 
 wedlerg 21. Dezember 2019 
 

Nutzt erst etwas, wenn Ephebophile Netzwerke ausgehoben werden

und die sind aktuell gerade nicht im Visier der Strafverfolgung und exekutiven Organe des Vatikans oder der dt. Amtskirche. Gaz im Gegenteil: James Martin , Mertes et al geben den Ton der Debatten an.


8
 
 doda 21. Dezember 2019 

Ephebophilie

Dass der Vatikan das Schutzalter auf 18 Jahre anhebt ist folgerichtig, da die bekanntgewordenen Taten einen signifikant hohen Anteil von Ephebophilie unter den Klerikern anzeigt.


10
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Vatikan

  1. Immobilienprozess im Vatikan muss teils neu aufgerollt werden
  2. Nach Randalen und Pinkelattacken: Petersdom installiert Schutz für Hauptaltar
  3. US-Botschafter am Heiligen Stuhl, Burch: „Die moralische Autorität der Kirche ist unübertroffen“
  4. Norwegischer Bischof Varden: Der hl. Bernhard von Clairvaux „war und ist faszinierend“
  5. Vatikan dementiert Bericht über Abweisung Macrons durch den Papst
  6. Neuerlich ein Vandalenakt im Petersdom
  7. Vatikan prüft Teilnahme an Trumps Friedens-Rat für Gaza
  8. Kurienerzbischof Gallagher: Leihmutterschaft ist eine „neue Form des Kolonialismus“
  9. „Synoden sind gute, nützliche Instrumente zur Entwicklung praktischer pastoraler Strategien, aber…“
  10. Vatikan hebt Pfarraufhebungen in US-Diözese Buffalo auf






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. Realitätsverlust im Bistum Chur
  5. Vom Elend der Fürbitten
  6. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  7. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  8. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  9. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  10. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  11. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  12. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  13. Der entschärfte Gott
  14. Papst bezieht diesen Samstag seine Wohnung im Apostolischen Palast
  15. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz