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Kirchenrechtler Graulich: „Segnung homosexueller Paare gegen Lehre“

23. September 2019 in Aktuelles, 39 Lesermeinungen
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Vatikanmitarbeiter: Weder Bischofskonferenzen noch einzelne Bischöfe könnten sich über diese vatikanischen Vorgaben hinwegsetzen - Bistum Limburg schreibt irritierende Pressemeldung mit Sympathie für Homopaare-Segensfeiern - UPDATE!


Limburg (kath.net) Die Segnung homosexueller Paare „würde der Lehre der Kirche widersprechen. Hier ist keine Weiterentwicklung zu erwarten“. Das vertrat der Kirchenrechtler Markus Graulich bei einer Podiumsdiskussion des Bistums Limburg in Frankfurt a.M. am vergangenen Wochenende, wie „Vatican News“ berichtete. Der Salesianerpater, der in der römischen Kurie arbeitet, erläuterte weiter, dass eine einzige Bischofskonferenz einen solchen Schritt nicht wagen könne. Selbst einzelne Bischöfe könnten sich nicht über die vatikanischen Vorgaben Vatikan hinwegsetzen, obwohl sie ja im eigenen Bistum weitreichende Befugnisse haben.

Auch der Moraltheologe Franz-Josef Bormann rückte ins Bewusstsein, dass es keine gleichen Lösungen für Homosexuelle und wiederverheiratete Geschiedene geben könne, schilderte „Vatican News“ knapp.

Graulich und Bormann äußerten sich in einer Podiumsrunde, die offenbar mehrheitlich aus Befürwortern einer Segnung von Homosexuellenpaaren sowie zivilrechtlich wiederverheirateten Geschiedenen besetzt war. Die Auswahl von Podiumsteilnehmern steht grundsätzlich in freier Entscheidung der Verantwortungsträger einer Veranstaltung. In diesem Fall firmiert das Bistum Limburg als Verantwortungsträger.

Das Bistum Limburg schreibt zu dieser Veranstaltung eine irritierende Pressemeldung mit Sympathie zu Homopaare-Segensfeiern. kath.net dokumentiert die irritierende Pressemeldung in voller Länge:

Gute Gründe für Segensfeiern stoßen auf ein klares Nein

Theologen sehen Chancen für gleichgeschlechtliche Paare und Geschiedene

21.09.2019 - FRANKFURT
Erst nach mehr als fünfstündiger Diskussion wurden plötzlich die Barrikaden aufgestellt: Zuvor hatten sechs hochrangige Theologen wissenschaftlich fundiert und sachkundig nachgewiesen, dass gleichgeschlechtliche Paare und wiederverheiratet Geschiedene in der katholischen Kirche durchaus ein Anrecht auf kirchlichen Segen geltend machen können. Bis der Salesianerpater und Kirchenrechtler Markus Graulich SDB aus Rom dazwischen ging.

Diskutiert wurde an diesem Samstag, 21. September, bei einer Fachtagung im Haus am Dom in Frankfurt unter kundiger Leitung des FAZ-Redakteurs Daniel Deckers über „Liebe, Sexualität und Treue – Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare und wiederverheiratet Geschiedene“. Die Tagung gehört zu einem Prozess des Bistums Limburg mit dem etwas sperrigen Titel „Paare, die nicht katholisch heiraten können, bitten um den kirchlichen Segen. Was tun?“ Auslöser war 2017 ein Vorschlag der Frankfurter Stadtkirche für entsprechende Segensfeiern, die sich von der sakramentalen Ehe zwischen Mann und Frau deutlich unterscheiden sollten. Zwei Hearings waren der Fachtagung vorausgegangen, bei denen direkt betroffene Paare ihre Erfahrungen schilderten und zahlreiche Interessierte Möglichkeiten und Vorschläge engagiert debattierten.


Homosexuelle Beziehungen sind schützenswert

Beim Fachtag der Theologen nun wurde aus humanwissenschaftlicher, pastoraler und liturgischer Perspektive unterschiedlich begründete Zustimmung zu Segensfeiern deutlich - bis die römische Stimme zum Abschluss zu Wort kam. Obwohl der aus dem Westerwald stammende Pater gleich zu Beginn betonte, dass er als Priester und Kirchenhistoriker und nicht als Mitglied der römischen Kurie sprach, waren seine Aussagen unmissverständlich. „Ein Segen würde der Lehre der Kirche widersprechen. Hier ist keine Weiterentwicklung zu erwarten“, so Graulich. Keine einzige Bischofskonferenz könne einen solchen Schritt wagen, und einzelne Ortsbischöfe, auch wenn sie Gesetzgeber in der eigenen Diözese seien, könnten sich auf keinen Fall über Rom hinwegsetzen.

Zuvor hatte der Psychoanalytiker Tillman Schneider (Berlin) betont, Lust und Begehren müssten unabhängig von der möglichen Fortpflanzung betrachtet werden. Die Liebe zweier erwachsener Menschen verdiene grundsätzlich die Anerkennung staatlicher und kirchlicher Stellen. Allzu lange hätten Menschen die Erfahrung von Stigmatisierung und Diskriminierung allein aufgrund unveränderlicher Eigenschaften machen müssen. Homosexuelle Beziehungen seien gleichrangig mit anderen Liebesbeziehungen und ebenso schützenswert.

Gegen Schrumpfformen der Trauungsliturgie

Der Moraltheologe Franz-Josef Bormann (Tübingen) betonte, die Lage geschiedener, wiederverheirateter Paare und homosexueller Paare seien völlig verschiedene Phänomene. Mit einer gleichartigen Segensfeier könne man ihnen nicht gerecht werden. So genannten „pastoralen Lösungen“, die auf die individuellen Nöte Betroffener eingehen und sich womöglich noch von Bistum zu Bistum unterscheiden, erteilte er eine klare Absage. Das sei nicht nur ungerecht, es verstärke auch den Eindruck kirchlicher Doppelmoral. Die moralische Legitimität gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, wenn sie exklusiv und auf Dauer angelegt sind, müsse anerkannt werden, während bei wiederverheirateten Geschiedenen die Frage der Schuld am Scheitern der Ehe nicht außer Betracht gelassen werden dürfe. Grundsätzlich sprach er sich für eine klare Unterscheidbarkeit zwischen einer sakramentalen Ehe zwischen Mann und Frau und einer Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften durch ein eigens entwickeltes Ritual aus, das keine Schrumpfform der Trauungsliturgie sein dürfe.

Anhand der einschlägigen biblischen Zitate zur Homosexualität wies der Alttestamentler Thomas Hieke (Mainz) nach, dass all diese Stellen keineswegs Homosexualität als Konzept verurteilten. „Wir müssen Homosexualität als Teil der guten Schöpfung Gottes akzeptieren“, zeigte er sich gewiss. Ähnlich sieht es der Neutestamentler Konrad Huber (Mainz) im Blick auf die Texte zur Ehescheidung und Wiederheirat im Neuen Testament. Es gebe bei allem Festhalten an der Position Jesu gegen die Scheidung auch eine erstaunliche Freiheit mit dieser Möglichkeit umzugehen: „Ein absolutes Verbot der Scheidung und Wiederheirat kennt das Neue Testament nicht“, so Huber.

Segen ist kommunikatives Geschehen zwischen Gott und Mensch

Spielraum in der Auseinandersetzung mit Rom sieht die Dogmatikerin Julia Knop (Erfurt): Nach ihrer Erfahrung sind Kurskorrekturen im Lehramt der katholischen Kirche keineswegs ungewöhnlich: „Man spricht nur nicht so gern darüber.“ Die Kirche dürfe in dieser Frage, die seit Jahrzehnten in den westlichen Gesellschaften an Dynamik gewinne, nicht „zum Moralapostel degenerieren“. Vielmehr müsse das Eheverständnis grundsätzlich von der biologischen Zeugungsfähigkeit abgekoppelt werden. Wer die Paarsegnung verweigere, halte homosexuelle Liebe für schöpfungswidrig. Das sei „menschlich verheerend“. Wer die Trauung verweigere, schließe Menschen aus Kirche und Glauben aus. „Wenn Homosexualität eine Schöpfungsvariante ist, dann steht sie unter Gottes Segen.“ Dabei gehe es in dieser Frage nicht um eine Anpassung an den Zeitgeist, sondern darum, menschliche Erfahrung ernst zu nehmen.

Den Segen als kommunikatives Geschehen zwischen Gott und Mensch stellte der Liturgiewissenschaftler Benedikt Kranemann (Erfurt) in den Vordergrund. Ihn grundsätzlich zu verweigern, sei höchst problematisch. Bei der Bitte um den Segen müsse sich die Kirche in den Dienst nehmen lassen, denn der eigentlich Handelnde sei Gott. Wie man schon seit einigen Jahren an den vielen Segensfeiern zum Valentinstag sehe, könne sich auch in der Kirche zuerst die Liturgie verändern und dann erst die Lehre: „Die Ablehnung von Homosexualität kann sich jedenfalls nicht auf Altes und Neues Testament beziehen.“

Homophobie ist ein Verbrechen

In einer eingangs verlesenen Stellungnahme hatte sich auch der Limburger Bischof Georg Bätzing klar zu dem Bistumsprozess geäußert: „Es wird deutlich, dass wir unsere kirchliche Lehre im Blick auf Partnerschaft und Sexualität weiterentwickeln müssen, um angesichts der Lebenserfahrung vieler Zeitgenossen anschlussfähig zu werden.“ Der Beratungsprozess in Limburg weite den Horizont. Es gebe zwar noch etliche Detailfragen, die reflektiert werden müssten, die Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre sei aber ein „unverzichtbarer Beitrag zur Evangelisierung in unserer Zeit.“

Wohl auch deshalb wollten sich die Theologen dem römischen Kollegen nicht geschlagen geben: „Homophobie ist ein Verbrechen, keine Meinung,“ gab sich der Alttestamentler Hieke kämpferisch. Auch Huber assistierte: „Es ist wohl in Rom noch nicht so richtig angekommen, was Homosexualität eigentlich ist." Und die Dogmatikerin Julia Knop empfahl, gewissermaßen auf die Barrikaden zu gehen und die theologisch-wissenschaftliche Forschung ungeachtet aller Einsprüche fortzusetzen: „Wir müssen uns freimachen von autoritärem strukturellem Denken.“

UPDATE 24.9.
Das Bistum Limburg hat die Pressemeldung jetzt leicht überarbeitet. Unter dem Titel "Pro und Kontra - Segensfeiern
Theologen sehen Chancen für gleichgeschlechtliche Paare und Geschiedene" sind manche der schlimmsten Ausrutscher entschärft worden. Der Duktus des Beitrags wurde allerdings nicht grundlegend geändert, wie auch schon der Untertitel erkennen lässt.

Archivfoto Limburger Dom (c) Bistum Limburg


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