Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Anglikanische Kirche von Nigeria trennt sich von der Kirche von England
  2. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  3. DILEXI TE!
  4. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  5. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  6. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  7. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  8. Päpstliche Exhortation Dilexit te bietet „Armut in zwei Melodien“
  9. „Sind wir noch katholisch?“
  10. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  11. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  12. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  13. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  14. Graffiti in der (anglikanischen) Kathedrale von Canterbury lösen Aufschrei aus
  15. Studie: Gläubige Christen haben mehr Sex

Alabama beschließt Verbot von Abtreibungen

17. Mai 2019 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Gesetz sieht lange Haftstrafen für Personen vor, die Abtreibungen durchführen. Mütter, die abtreiben lassen, werden nicht verfolgt.


Montgomery (kath.net/LifeNews/jg)
Kay Ivey (74), die Gouverneurin des US-Bundesstaates Alabama, hat ein Gesetz unterzeichnet, das Abtreibung zu einem Straftatbestand erklärt und Personen, die Abtreibungen durchführen, mit bis zu lebenslangen Haftstrafen belegt.

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, werden unter den neuen Bestimmungen nicht bestraft. Das Gesetz legt ausdrücklich fest, dass Mütter, die abtreiben lassen, dafür weder strafrechtlich noch zivilrechtlich belangt werden können.


Das Gesetz sei mit überwältigenden Mehrheiten in beiden Häusern des Kongresses von Alabama beschlossen worden, betonte Ivey in einer Stellungnahme anlässlich der Unterzeichnung.

2018 haben die Wähler Alabamas einen Zusatz zur Verfassung des Bundesstaates beschlossen, der das Recht auf Leben für Ungeborene anerkennt. In einem Referendum stimmten 60 Prozent für den Zusatz, vierzig Prozent dagegen.

Es wird erwartet, dass Abtreibungsbefürworter gegen das Gesetz klagen werden, weil es der Entscheidung „Roe gegen Wade“ aus dem Jahr 1973 widerspricht, mit welchem der Oberste Gerichtshof die Abtreibung in allen Bundesstaaten der USA legalisiert hat. Gouverneurin Ivey sagte in ihrer Stellungnahme, es sei Zeit für den Obersten Gerichtshof, diese wichtige Angelegenheit erneut zu behandeln. Auch Terri Collins, eine Abgeordnete der Republikanischen Partei, die das Gesetz eingebracht hat, erwartet eine Klage und hofft, dass der Oberste Gerichtshof das Gesetz in Geltung lassen wird.

Die American Civil Liberty Union (ACLU) hat bereits angekündigt, das neue Gesetz anzufechten. „Wenn Sie dieses gefährliche Gesetz unterzeichnen, sehen wir uns vor Gericht“, schrieb Alexa Kolbi-Molinas, eine Anwältin der ACLU, in einem E-Mail an den Nachrichtensender CBS News.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Stanley 17. Mai 2019 
 

Eine Gouverneurin unterschreibt ein Abtreibungsverbot

Bemerkenswert!
In den Medien wird oft suggeriert, Männer seien gegen Abtreibung, Frauen dafür.
Die Realität sieht anders aus.


10
 
 beertje 17. Mai 2019 
 

Endlich mal eine richtig gute Nachricht! Wenn die Not am größten ...


10
 
 garmiscj 17. Mai 2019 

Deo gratias!

Hoffentlich der Beginn für einen Flächenbrand der Kultur des Lebens.


12
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Studie: Risiko für psychische Probleme erhöht sich nach Abtreibung
  2. Kardinal Cupich und Pro-Abtreibungs-Senator Durbin: Spielt Geld eine Rolle?
  3. US-Bischöfe kritisieren katholischen Preis für Pro-Abtreibungssenator Richard Durbin
  4. Bischof Voderholzer/Regensburg beim Marsch für das Leben: „Leben ist Grundwert unserer Gesellschaft“
  5. „Die Gesellschaft wacht auf: Lebensrecht ist Menschenrecht“
  6. Gianna Jessen überlebte ihre eigene Spätabtreibung - „Ich sollte tot sein, bin es aber nicht“
  7. Irische Ärzte, die Abtreibungen durchführen, erhalten dafür im Durchschnitt 21.000 Euro pro Jahr
  8. Tennessee: Lebensschützer feiern drei Jahre Abtreibungsverbot
  9. Abtreibungsklinik in Florida schließt nach 23 Jahren
  10. Bundesstaat Texas verschärft Vorgehen gegen illegalen Vertrieb von Abtreibungspillen






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  3. DILEXI TE!
  4. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  5. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  6. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  7. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  8. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  9. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  10. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  11. Als der dreijährige Brian von Padre Pio besucht wurde
  12. Die Anglikanische Kirche von Nigeria trennt sich von der Kirche von England
  13. Goldenstein-Ordensfrauen ergreifen rechtliche Schritte
  14. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  15. Graffiti in der (anglikanischen) Kathedrale von Canterbury lösen Aufschrei aus

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz