
Neuer Anwalt für Kardinal Pell5. März 2019 in Weltkirche, 22 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Pell bleibt bis zur Strafmaßverkündung am 13. März in einem Gefängnis in Melbourne in einer 23-stündigen Isolationshaft. Pell darf dort vermutlich nicht einmal die tägliche Heilige Messe feiern
Sydney (kath.net) Der australische Kardinal George Pell wird in der Berufungsinstanz von einem neuen Rechtsanwalt vertreten werden. Robert Richter, der Anwalt der 1. Instanz, teilte gegenüber den australischen Zeitungen "The Age" und "The Sydney Morning Herald" mit, dass er nicht mehr "genügend Objektivität" bei diesem Fall einbringen könne. Es sei auch normal, dass in einer anderen Instanz ein anderer Rechtsanwalt den Fall übernehme. "Es ist falsch zu sagen, dass ich das juristische Team von Pell verlasse, ich verlasse dies nicht", betonte Richter außerdem. Er werde weiterhin als Berater in dem Fall zur Verfügung stehen. "Ich bin sehr zornig über dieses Urteil, weil es pervers ist", so Richter und betonte nochmals, dass Pell in seinen Augen unschuldig sei. Der neue Anwalt von Pell ist im Berufungsverfahren Bret Walker, der von australischen Zeitungen als sehr versiert eingestuft wird. 
Pell bleibt bis zur Strafmaßverkündung am 13. März in einem Gefängnis in Melbourne. Dort befindet er sich in 23-stündiger Isolationshaft. Vermutlich kann er dort nicht einmal privat die tägliche Heilige Messe feiern, weil die Gefängnisanstalt es nicht erlaubt, dass Wein in die Zellen gebracht wird.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |